RHW hat geschrieben:...
Wenn die Vorversicherungszeiten nicht erfüllt sind, gibt es nach § 5 Abs. 9 SGB V eine Rückkehrgarantie in die PKV zu den alten Bedingungen (wenn die PKV ereits 5 Jahre bestand):
...
Gruss
RHW hat geschrieben:...
Wenn die Vorversicherungszeiten nicht erfüllt sind, gibt es nach § 5 Abs. 9 SGB V eine Rückkehrgarantie in die PKV zu den alten Bedingungen (wenn die PKV ereits 5 Jahre bestand):
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