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- 23.04.2024, 21:36
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Erstattungsanspruch gesetzliche Krankenkasse bei rückwirkender Teil-EMR (§50 SGB V)
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Re: Erstattungsanspruch gesetzliche Krankenkasse bei rückwirkender Teil-EMR (§50 SGB V)
Hallo nochmals, das ist ja das Problem. Die Krankenkasse hat einen Erstattungsanspruch erhoben und die DRV hat die nachträgliche Rentenzahlung mit dem bereits erhaltenen Krankengeld verrechnet. Ich denke eben zu Unrecht. Ich habe noch 10 Tage Zeit hiergegen einen Widerspruch einzulegen. Macht das Si...
- 23.04.2024, 14:15
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- Thema: Erstattungsanspruch gesetzliche Krankenkasse bei rückwirkender Teil-EMR (§50 SGB V)
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Re: Erstattungsanspruch gesetzliche Krankenkasse bei rückwirkender Teil-EMR (§50 SGB V)
Hallo, vielen Dank für die Rückmeldung. Zu 1: Zahlung der Rente erst ab 01.01. des Folgemonats. Das sind gesetzliche Bestimmungen. Zu 2: Das ist der Zeitraum der Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers Die gesetzl. Krankenkasse hat einen Erstattungsanspruch geltend gemacht. Die Frage ist nun, ob es korr...
- 23.04.2024, 12:56
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- Thema: Erstattungsanspruch gesetzliche Krankenkasse bei rückwirkender Teil-EMR (§50 SGB V)
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Erstattungsanspruch gesetzliche Krankenkasse bei rückwirkender Teil-EMR (§50 SGB V)
Hallo liebe Community, folgender Fall: Rentenantrag gestellt am 03.10.2022 Durchgehende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom 05.12.2022 - 14.07.2023 Krankengeldzahlung ab dem 16.01.2023 Bescheid der DRV (mit rückwirkender Rentenzahlung) erteilt am 15.02.2024 Anerkannter Leistungsfall für die unbefri...