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- 04.11.2006, 21:45
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Gültigkeit einer Kündigung bei GKV
- Antworten: 7
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Hi GS, er/sie hat bereits über 18 Monate lang freiwillig GKV eingezahlt. Ist also nicht das Problem. Es geht um die Behauptung der GKV, dass die Kündigung erst gültig ist, wenn eine Mitgliedsbescheinigung einer neuen KV vorliegt. Die Kündigungsfrist wurde eingehalten und bestätigt. Es gibt aber auch...