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von HeyHeyMyMy
15.09.2008, 13:15
Forum: Allgemeines GKV
Thema: Kollision Wahltarif (§ 53 SGB V) und Wechsel ins Beamtenverh
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Heureka!

Die KK ist gerade eingeknickt und stuft mich nun als Härtefall nach § 53 Abs. 8 SGB V ein. Hätte ich als Krankenkasse in Kenntnis der Rechtslage auch so gemacht, um aus der Nummer unbeschadet rauszukommen!

Danke für Euer Mitüberlegen und die Unterstützung!

HeyHeyMyMy
von HeyHeyMyMy
14.09.2008, 23:28
Forum: Allgemeines GKV
Thema: Kollision Wahltarif (§ 53 SGB V) und Wechsel ins Beamtenverh
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@Rossi:

Danke für Deine klaren Worte. Sehe ich auch so. Und die besondere Eilbedrüftigkeit für das Eilverfahren lässt sich spielend glaubhaft machen. Und ja: Die Bescheinigung brauche ich für die Wartezeiten.

So, ich gehe jetzt mal schlafen;-) Macht´s erstmal gut für heute.
von HeyHeyMyMy
14.09.2008, 22:48
Forum: Allgemeines GKV
Thema: Kollision Wahltarif (§ 53 SGB V) und Wechsel ins Beamtenverh
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...also die Vorversicherungsbescheinigung brauche ich für die PKV wegen irgendwelcher Vorversicherungszeiten und Wartezeiten. Keine genaue Ahnung, warum. Ist aber irgendwie Standard. Vertrag mit der PKV ist aber einschließlich Untersuchung abgeschlossen und die entsprechende Deckungszusage schon an ...
von HeyHeyMyMy
14.09.2008, 14:20
Forum: Allgemeines GKV
Thema: Kollision Wahltarif (§ 53 SGB V) und Wechsel ins Beamtenverh
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Lieber Gerhard, danke für die Zeilen. Zur Frage: Nein, das Beamtenverhältnis kam für mich selbst überraschend ud war - wie bei anderen Kollegen - nicht länger angekündigt. Der Abschluss des Wahltarifs war ein halbes Jahr bevor der Beamtenstatus in Rede stand. Warum, hast Du noch eine Idee? Gruß, Mar...
von HeyHeyMyMy
14.09.2008, 13:34
Forum: Allgemeines GKV
Thema: Kollision Wahltarif (§ 53 SGB V) und Wechsel ins Beamtenverh
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Noch was: Kennt denn jemand Rechtsprechung zu dieser Frage? M.E. gibt´s da noch nichts.
von HeyHeyMyMy
14.09.2008, 13:16
Forum: Allgemeines GKV
Thema: Kollision Wahltarif (§ 53 SGB V) und Wechsel ins Beamtenverh
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Danke für die raschen Reaktionen. Leider bin ich immernoch nicht überzeugt. Habe auch schon mit Anwälten gesprochen und die sagten, § 53 Abs. 8 SGB V soll eben nur KÜNDIGUNGEN verhindern und keine Statuswechsel. Das hat seinen Grund darin, dass man auf alle einem zustehenden Gestaltungsrechte durch ...
von HeyHeyMyMy
13.09.2008, 18:24
Forum: Allgemeines GKV
Thema: Kollision Wahltarif (§ 53 SGB V) und Wechsel ins Beamtenverh
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Kollision Wahltarif (§ 53 SGB V) und Wechsel ins Beamtenverh

Liebes Forum, augrund der teilweise sehr sachkundigen Antworten in diesem Forum wage ich auch, eine Frage zu stellen. Ich war bis Ende August Angestellter und damit pflichtversichert ni der GKV. Anfang September hat sich mein Dienstverhältnis in das eines Beamten umgewandelt, d.h. ich bin nun beihil...

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