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von Möchtegernalkoholiker
12.09.2011, 09:06
Forum: Allgemeines GKV
Thema: Welcher Knüppel trifft bei Nichtbeantwortung KvDR-Fragebogen
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Rossi hat geschrieben:
Von daher bringt die Lustlosigkeit nix!


Oha ! und dann noch auf der Flucht erschossen ... da wird er sein Haupt vorher beugen und treu und brav den Wisch ausfüllen.
von Möchtegernalkoholiker
11.09.2011, 11:14
Forum: Allgemeines GKV
Thema: Welcher Knüppel trifft bei Nichtbeantwortung KvDR-Fragebogen
Antworten: 4
Zugriffe: 6486

...die schlimmsten Befürchtungen werden wahr ...

Uff - Mitwirkungspflicht ! Danke.
von Möchtegernalkoholiker
11.09.2011, 11:10
Forum: Allgemeines GKV
Thema: Nebenberuflich Selbständig und Gleitzone
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...genauer hingucken und ob prüfen... Kleine Zwischenfrage: Die Zeit für selbständige Tätigkeit -wenige Std. in der Woche- kann belegt werden. Wie exakt das möglich ist, kann ich nicht sagen ... Wie soll im weiteren geprüft werden ? Nach jeweiligem Einkommen ? Das gewerbliche Einkommen ist eine sch...
von Möchtegernalkoholiker
09.09.2011, 17:43
Forum: Allgemeines GKV
Thema: Welcher Knüppel trifft bei Nichtbeantwortung KvDR-Fragebogen
Antworten: 4
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Welcher Knüppel trifft bei Nichtbeantwortung KvDR-Fragebogen

Ein Neurentner erhält die erste Rentenzahlung, KvDR-Beitrag und Pflege wurde abgezogen. Jetzt soll er einen Fragebogen über Einkommensverhältnisse bei der KvDR abgeben und hat schlichtweg "keine Lust". Meine Frage wäre: Wird er jetzt erschlagen, gerädert, gevierteilt, verklagt oder wird ih...
von Möchtegernalkoholiker
09.09.2011, 17:30
Forum: Allgemeines GKV
Thema: Nebenberuflich Selbständig und Gleitzone
Antworten: 3
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Nebenberuflich Selbständig und Gleitzone

Momentan besteht eine freiwillige GKV als Selbständiger: 10 wöchentlichen Arbeitsstunden, Gewinn laut Steuerbescheid = negativ, Einkünfte aus V+V = 150 €, Einkünfte aus Kapital = 150 €. Momantaner Beitrag (Mindestbeitragsbemessungsgrenze) ca. 420 € einschl. Pflege. Jetzt wird ein Gleitzonenjob (410 ...
von Möchtegernalkoholiker
07.07.2011, 09:17
Forum: Allgemeines GKV
Thema: Rechenfetishismus für Vorversicherungszeiten für KVdR
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Hallo, Rossi

[/quote]

Durch Deine Berechnung blicke ich derzeit nicht durch.
[/quote]

Ich habe meinen Denkfehler erkannt und nachgerechnet. Mir würde ein um 4 Jahre verspäteter Rentenantrag helfen.

Scheidet wegen des Rentenverlustes allerdings aus.Danke.
von Möchtegernalkoholiker
05.07.2011, 11:14
Forum: Allgemeines GKV
Thema: Rechenfetishismus für Vorversicherungszeiten für KVdR
Antworten: 21
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GS hat geschrieben:Die Sache ist doch ganz simpel:
Mach Dir also keinen Stress, Möchtegernalkoholiker. Et kütt wi et kütt.


Mein Geburtsjahrgang wird sowieso immer wieder von hinten überrollt. Mit Getöse. Ich werde wohl in die Altergrusi rutschen. Da soll es mir wurscht sein.
von Möchtegernalkoholiker
05.07.2011, 11:05
Forum: Allgemeines GKV
Thema: Rechenfetishismus für Vorversicherungszeiten für KVdR
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[/quote] Durch Deine Berechnung blicke ich derzeit nicht durch. Es gilt nicht das Geburtsdatum; sondern das Datum der erstmaligen Aufnahme einer Beschäftigung.[/quote] Oh Schreck, Rossi ! Meine Klosettbürste ist mit dem Igel durchgebrannt. Beginn 1.4.1965. Die richtigen Daten stehen im Ausgangsposti...
von Möchtegernalkoholiker
04.07.2011, 15:04
Forum: Allgemeines GKV
Thema: Rechenfetishismus für Vorversicherungszeiten für KVdR
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Und noch eins: Wer garantiert, dass 2015/16/17... noch Unterschiede in der Beitragsberechnung abhängig vom Vorversicherungsverlauf bestehen? Selbst wenn sich das Manöver unter Inkaufnahme von Rentenverlusten nach heutigen Regularien noch rechnen sollte, können gesundheitspolitische Querschüsse und ...
von Möchtegernalkoholiker
04.07.2011, 14:54
Forum: Allgemeines GKV
Thema: Rechenfetishismus für Vorversicherungszeiten für KVdR
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Hallo Rossi ! Je später Du dann den Rentenantrag stellst, destso mehr bestehehen die Chancen in die GKV zu kommen. Das kann so nicht stimmen. Beispiel nur in vollen Jahren: Rahmenfrist vom 1.Jan.1949 - 31.Dez.2014 (Rentenbezug ab 2015) = 65 Jahre. Davon die Hälfte = 22 Jahre+6 Monate. Davon 90 % = 2...
von Möchtegernalkoholiker
04.07.2011, 13:24
Forum: Allgemeines GKV
Thema: Rechenfetishismus für Vorversicherungszeiten für KVdR
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Nun denn, die sog. KVdR-Beschneidung. Nur zur Klarstellung, zumindest nach meiner bescheidenen Kenntnis. Die Beschneidung erfolgte zum 01.01.1994. 1993 gab es noch Übergangsregelungen, wenn ich mich nicht irre. Aus meiner Erinnerung: Vor 1994 sollten nach meinem Wissen die freiwillig weiterversiche...
von Möchtegernalkoholiker
02.07.2011, 18:30
Forum: Allgemeines GKV
Thema: Rechenfetishismus für Vorversicherungszeiten für KVdR
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Nun denn, ich habe es jetzt nicht genau durchgerechnet, ob man früher oder später den Rentenantrag stellen muss. ... Mach mal ...nicht so einfach. Aber bitte nicht wundern. Allein die 3 Monate, die ich zusätzlich über 65 Jahre warten muss, wirken sich so aus, dass die Vorversicherungzeit länger sei...
von Möchtegernalkoholiker
02.07.2011, 18:13
Forum: Allgemeines GKV
Thema: Nichtigkeit der Beitragsbemessung freiwilliger GKV
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Rossi hat geschrieben:Na ja, Widerspruch gegen den Beitragsbescheid geht in der Regel nicht, da die Widerspruchsfrist (1 Monat) abgelaufen ist.


Der nächste Bescheid kommt bestimmt.

Allgemeinverbindlich wird es sowieso erst durch das BSG.
Die Krankenkassen haben einen langen Arm.
von Möchtegernalkoholiker
02.07.2011, 16:21
Forum: Allgemeines GKV
Thema: Nichtigkeit der Beitragsbemessung freiwilliger GKV
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Nichtigkeit der Beitragsbemessung freiwilliger GKV

Orientierungssatz Zitat: """1. Die vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen aufgrund des § 240 Abs. 1 Satz 1 SGB V erlassenen Einheitlichen Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung u...
von Möchtegernalkoholiker
02.07.2011, 15:43
Forum: Allgemeines GKV
Thema: Rechenfetishismus für Vorversicherungszeiten für KVdR
Antworten: 21
Zugriffe: 22446

Es ist also eine Rechenexempel und finanzielles Spielchen. Hallo. Rossi, zu dem verspäteten Rentenantrag meinte meine GKV auf Anfrage, sie würde dann innerhalb der KVdR-Prüfung den gesetzlichen Rentenbeginn berücksichtigen müssen. Hier also den 1.1.2015. Selbiges meinte auch die Deutsche Rente. Wen...

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