Hallo, richtig, auch wenn im Einkommensteuerbetrag nichts aufgeführt ist, müssen solche Kapitalerträge trotzdem angegeben werden. Noch ein Hinweis - Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht sind nicht identisch, d.h. nicht alles, was steuerfrei ist, ist auch in der Sozialversicherung beitragsfrei. G...