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- 26.01.2010, 21:25
- Forum: Allgemeines PKV
- Thema: PKV Beiträge / Lohnsteuerabzugsverfahren 2010
- Antworten: 7
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Privatversicherte müssen ihren Beitragsanteil zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung - einschließlich der Beitragsanteile für Kinder und den nichterwerbstätigen Ehegatten - ihrem Arbeitgeber mitteilen. Diese Möglichkeit besteht nicht bei der Lohnsteuerklasse VI. Falls diese Mitteilung unter...