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- 04.05.2010, 12:32
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: § 5 Abs. 1 Ziffer 13 SGB V
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Wechsel möglich?
Bedeutet bei folgendem Beispiel: Ende ALG I-Bezug 30.07.2009 Neues Beschäftigungsverhältnis am 01.08.2009 und somit Lücke am 31.07.2009 dass für diesen 1 Tag keine rückwirkende Nichtversicherung nach § 5 (1) Nr. 13 durchgeführt werden kann, weil der nachgehende Leistungsanspruch nach § 19 SGB V vorr...