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von Sven-Hennig
16.11.2008, 20:30
Forum: Allgemeines PKV
Thema: Alte PKV gekündigt - jetzt nur Ablehnungen
Antworten: 12
Zugriffe: 11334

Hallo,

um preislich interessant ging es hier glaube ich erst nachrangig.

Wir haben hier die Situation das zum 1. 1. u. U. kein Versicherungsschutz mehr besteht.

Wenn die Gothaer die Kündigungsrücknahme nicht akzeptiert (und warum sollte sie) bleibt nur noch Basis- oder Gruppentarif
von Sven-Hennig
16.11.2008, 12:33
Forum: Allgemeines PKV
Thema: Alte PKV gekündigt - jetzt nur Ablehnungen
Antworten: 12
Zugriffe: 11334

Hallo,

das stimmt so leider nicht.

Es gibt durchaus Versicherungsmöglichkeiten, wie Gruppenversicherungen mit Annahmezwang und notfalls den Basistarif.

Das lässt sich aber pauschal nicht beantworten.

Gruß

Sven hennig
von Sven-Hennig
16.11.2008, 11:48
Forum: Allgemeines PKV
Thema: Alte PKV gekündigt - jetzt nur Ablehnungen
Antworten: 12
Zugriffe: 11334

Hallo, müssen tut der Versicherer das nicht. Wenn er für sich ein Risiko erkennen kann, wird er dem Widerruf nicht zustimmen. 1.) Versuchen 2.) Lassen Sie sich qualifiziert beraten und von einem Berater ggf. anonym weitere Gesellschaften anfragen, aber erst wenn klar definiert ist welchen Schutz Sie...
von Sven-Hennig
16.11.2008, 11:41
Forum: Allgemeines PKV
Thema: Angeblich arglistige Täuschung
Antworten: 5
Zugriffe: 6361

Hallo, ich sehe das leider ganz anders. Vergessen Sie das Gespräch morgen bzw. machen Sie dort keine weiteren Angaben die ggf. dazu führen das noch mehr Stress entsteht. Hören Sie sich erstmal an was die Ihnen zu sagen haben und - nehmen Sie einen Zeugen mit - lassen Sie sich alle wichtigen Aussagen...
von Sven-Hennig
07.06.2007, 22:08
Forum: Allgemeines PKV
Thema: Selbständig nun Arbeitnehmer
Antworten: 4
Zugriffe: 7281

Hallo,

kurze Ergänzung,

Es ist eine Ordnungswidrigkeit keine Versicherung zu haben, dementsprechend ist auch mit einer Strafe zu rechnen.

Hinweise hierzu auch hier:

http://www.die-gesundheitsreform.de/glossar/versicherungsschutz.html

Gruß
von Sven-Hennig
07.06.2007, 21:56
Forum: Allgemeines PKV
Thema: PKV in Elternzeit (Teilzeit) ruhen lassen ? Wechsel in GKV ?
Antworten: 6
Zugriffe: 19304

Re: PKV in Elternzeit (Teilzeit) ruhen lassen ? Wechsel in G

(a) Ab wann besteht Versicherungspflicht in der GKV für mich? Versicherungspflicht begründet sich mit Beginn der Elternzeit. Gemäß § 8 SGB V Abs. 1, Pkt, 2 könnn Sie sich für die Elternzeit auch von der Versicherungspflicht befreien lassen. Diese Befreiung ist für diesen Grund (Elternzeit) unwiderr...
von Sven-Hennig
06.06.2007, 08:47
Forum: Krankenvollversicherung
Thema: Ist er dann versichert?
Antworten: 2
Zugriffe: 7970

Hallo, versicherungspflichtig wird er bei Angestelltenverhältnissen über 401 EUR monatliches Bruttoeinkommen. Dann ist er bei einer (frei wählbaren) gesetzlichen Krankenkasse versicherbar. Während des Bezuges von Hartz IV oder als Kind (Achtung Altersgrenze) ohne Einkommen war er sicher Familienvers...

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