Hallo,
um preislich interessant ging es hier glaube ich erst nachrangig.
Wir haben hier die Situation das zum 1. 1. u. U. kein Versicherungsschutz mehr besteht.
Wenn die Gothaer die Kündigungsrücknahme nicht akzeptiert (und warum sollte sie) bleibt nur noch Basis- oder Gruppentarif
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- 16.11.2008, 20:30
- Forum: Allgemeines PKV
- Thema: Alte PKV gekündigt - jetzt nur Ablehnungen
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- 16.11.2008, 12:33
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- Thema: Alte PKV gekündigt - jetzt nur Ablehnungen
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- 16.11.2008, 11:48
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- Thema: Alte PKV gekündigt - jetzt nur Ablehnungen
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Hallo, müssen tut der Versicherer das nicht. Wenn er für sich ein Risiko erkennen kann, wird er dem Widerruf nicht zustimmen. 1.) Versuchen 2.) Lassen Sie sich qualifiziert beraten und von einem Berater ggf. anonym weitere Gesellschaften anfragen, aber erst wenn klar definiert ist welchen Schutz Sie...
- 16.11.2008, 11:41
- Forum: Allgemeines PKV
- Thema: Angeblich arglistige Täuschung
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Hallo, ich sehe das leider ganz anders. Vergessen Sie das Gespräch morgen bzw. machen Sie dort keine weiteren Angaben die ggf. dazu führen das noch mehr Stress entsteht. Hören Sie sich erstmal an was die Ihnen zu sagen haben und - nehmen Sie einen Zeugen mit - lassen Sie sich alle wichtigen Aussagen...
- 07.06.2007, 22:08
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- Thema: Selbständig nun Arbeitnehmer
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Hallo,
kurze Ergänzung,
Es ist eine Ordnungswidrigkeit keine Versicherung zu haben, dementsprechend ist auch mit einer Strafe zu rechnen.
Hinweise hierzu auch hier:
http://www.die-gesundheitsreform.de/glossar/versicherungsschutz.html
Gruß
kurze Ergänzung,
Es ist eine Ordnungswidrigkeit keine Versicherung zu haben, dementsprechend ist auch mit einer Strafe zu rechnen.
Hinweise hierzu auch hier:
http://www.die-gesundheitsreform.de/glossar/versicherungsschutz.html
Gruß
- 07.06.2007, 21:56
- Forum: Allgemeines PKV
- Thema: PKV in Elternzeit (Teilzeit) ruhen lassen ? Wechsel in GKV ?
- Antworten: 6
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Re: PKV in Elternzeit (Teilzeit) ruhen lassen ? Wechsel in G
(a) Ab wann besteht Versicherungspflicht in der GKV für mich? Versicherungspflicht begründet sich mit Beginn der Elternzeit. Gemäß § 8 SGB V Abs. 1, Pkt, 2 könnn Sie sich für die Elternzeit auch von der Versicherungspflicht befreien lassen. Diese Befreiung ist für diesen Grund (Elternzeit) unwiderr...
- 06.06.2007, 08:47
- Forum: Krankenvollversicherung
- Thema: Ist er dann versichert?
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- Zugriffe: 7970
Hallo, versicherungspflichtig wird er bei Angestelltenverhältnissen über 401 EUR monatliches Bruttoeinkommen. Dann ist er bei einer (frei wählbaren) gesetzlichen Krankenkasse versicherbar. Während des Bezuges von Hartz IV oder als Kind (Achtung Altersgrenze) ohne Einkommen war er sicher Familienvers...