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von stevia
26.08.2011, 21:01
Forum: Allgemeines GKV
Thema: Bemessungsgrundlage für Krankenkassenbeitrag
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Naja, es heißt dann halt nicht "Zusatzbeitrag" ist aber eine enorme "Zusatzbelastung", denn Rentenzahlbetrag hin und fiktiver Mindestbeitrag her: REAL sind das 405*100/158=39% Beitragssatz. Immer auf die Kleinen! ](*,) Soziale Gerechtigkeit bleibt wohl ein Traum! Ich danke für di...
von stevia
26.08.2011, 20:30
Forum: Allgemeines GKV
Thema: Bemessungsgrundlage für Krankenkassenbeitrag
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Soll das heißen, die Differenz von

379 :100 x 15,5 = 58,75

zu

851,67:100*15,5 = 132

wird als "Zusatzbeitrag" angesehen, wenn auch nur auf einem fiktiven EK berechnet und ist somit vom Rentner selbst zu tragen????

Wundern würde es mich ja nicht! -fool- ]
von stevia
26.08.2011, 20:10
Forum: Allgemeines GKV
Thema: Bemessungsgrundlage für Krankenkassenbeitrag
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158 :2 = 79 379 :100 x 15,5 = 58,75 :2 = 29,37 Mindestbeitrag bei geringen Einkünften Hat ein freiwillig versicherter Rentner geringere Einkünfte, muss er einen Mindestbeitrag bezahlen, der aus einer festgelegten Mindesteinnahme von 851,67 Euro im Monat berechnet wird. 851,67:100*15,5=132 132:2=66 ...
von stevia
26.08.2011, 19:36
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Thema: Bemessungsgrundlage für Krankenkassenbeitrag
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@Heinrich Ja, sorry, war bißchen unscharf beschrieben. Die Infos stammen aus mehreren Gesprächen mit der alten Dame (Nachbarschaft). Ich habe also keine Papiere dazu gesehen und wollte nur etwas behilflich sein, da sie mit dem Schreiben der KK sichtlich überfordert war. Noch eine Frage zum Abschluss...
von stevia
26.08.2011, 19:04
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Thema: Bemessungsgrundlage für Krankenkassenbeitrag
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OK, dachte ich mir schon. Dann sind 405€ eben über der Grenze. :^o Die Familienversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung ist nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V bzw. § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB XI u.a. ausgeschlossen, wenn die Familienangehörigen ein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig ...
von stevia
26.08.2011, 17:50
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Thema: Bemessungsgrundlage für Krankenkassenbeitrag
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Irgendwie reden wir jetzt aneinander vorbei! Meine Frage nach den Einnahmen des Mannes wurde immer noch nicht beantwortet. Doch Zum Mann. Wie hoch ist denn dei private Rente vom Mann. Die Mini-Rente beträgt 379€ plus 26€ KK-Zuschuss. Zusammen also rund 405€. :cry: Für den "freiwilligen" Be...
von stevia
25.08.2011, 20:14
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Thema: Bemessungsgrundlage für Krankenkassenbeitrag
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Zum Mann. Wie hoch ist denn dei private Rente vom Mann. Die Mini-Rente beträgt 379€ plus 26€ KK-Zuschuss. Zusammen also rund 405€. :cry: Für den "freiwilligen" Beitrag der KK werden ca. 158€ fällig! und wie hoch ist denn die Miete der Frau. Diese Höhe wurde hier nicht angegeben. Frau: Ren...
von stevia
25.08.2011, 18:18
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Thema: Bemessungsgrundlage für Krankenkassenbeitrag
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Du schreibst, dass der Mann eine Minirente hat. Wenn diese nicht üer 365 EUR ist, dann könnte er (Mann) sogar kostenlos über Frau familienversichert werden. Die Mini-Rente beträgt 379€ plus 26€ KK-Zuschuss. Zusammen also rund 405€. :cry: Für den "freiwilligen" Beitrag der KK werden ca. 15...
von stevia
22.08.2011, 16:15
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Thema: Bemessungsgrundlage für Krankenkassenbeitrag
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Hallo Heinrich, danke für die fixe Antwort! Ich weiß ganz gerne im Vorfeld ein paar Fakten, um dann zu verifizieren was ich an Infos über die KK bekomme. Wenn diese nicht üer 365 EUR ist, dann könnte er (Mann) sogar kostenlos über Frau familienversichert werden. Ja, ging mir auch schon durch den Kop...
von stevia
22.08.2011, 14:07
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Bemessungsgrundlage für Krankenkassenbeitrag

Hallo zusammen, habe eine Frage zu folgendem Fall: Rentnerehepaar Frau mit gesetzl. Rente, zusätliche Mieteinnahme, versichert DAK, Mann (ehem. Selbstständiger) mit Mini-Rente (priv.), freiwillig versichert in gesetzl. KK Nun schickt die Krankenkasse einen Fragebogen an den Mann wg. Einkünften. Frag...

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