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- 26.08.2011, 21:01
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- Thema: Bemessungsgrundlage für Krankenkassenbeitrag
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- 26.08.2011, 20:30
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- 26.08.2011, 20:10
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158 :2 = 79 379 :100 x 15,5 = 58,75 :2 = 29,37 Mindestbeitrag bei geringen Einkünften Hat ein freiwillig versicherter Rentner geringere Einkünfte, muss er einen Mindestbeitrag bezahlen, der aus einer festgelegten Mindesteinnahme von 851,67 Euro im Monat berechnet wird. 851,67:100*15,5=132 132:2=66 ...
- 26.08.2011, 19:36
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@Heinrich Ja, sorry, war bißchen unscharf beschrieben. Die Infos stammen aus mehreren Gesprächen mit der alten Dame (Nachbarschaft). Ich habe also keine Papiere dazu gesehen und wollte nur etwas behilflich sein, da sie mit dem Schreiben der KK sichtlich überfordert war. Noch eine Frage zum Abschluss...
- 26.08.2011, 19:04
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OK, dachte ich mir schon. Dann sind 405€ eben über der Grenze. :^o Die Familienversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung ist nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V bzw. § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB XI u.a. ausgeschlossen, wenn die Familienangehörigen ein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig ...
- 26.08.2011, 17:50
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- 25.08.2011, 20:14
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- 25.08.2011, 18:18
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- 22.08.2011, 16:15
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Hallo Heinrich, danke für die fixe Antwort! Ich weiß ganz gerne im Vorfeld ein paar Fakten, um dann zu verifizieren was ich an Infos über die KK bekomme. Wenn diese nicht üer 365 EUR ist, dann könnte er (Mann) sogar kostenlos über Frau familienversichert werden. Ja, ging mir auch schon durch den Kop...
- 22.08.2011, 14:07
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Bemessungsgrundlage für Krankenkassenbeitrag
Hallo zusammen, habe eine Frage zu folgendem Fall: Rentnerehepaar Frau mit gesetzl. Rente, zusätliche Mieteinnahme, versichert DAK, Mann (ehem. Selbstständiger) mit Mini-Rente (priv.), freiwillig versichert in gesetzl. KK Nun schickt die Krankenkasse einen Fragebogen an den Mann wg. Einkünften. Frag...