finde ich...amüsant.
habe hier ja von meinem Bekannten berichtet. Der hat sich sogar bei seiner ehemaligen Krankenkasse wieder angemeldet. Die hätten ja eigentlich über die fehlende Vorversicherung wissen müssen.
Nun gut....
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- 11.11.2011, 10:11
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- 10.11.2011, 22:02
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- 27.10.2011, 13:22
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Wenn Du bei der Feststellung der Versicherunspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V nicht mitwirkst (d. h. Du machst hierzu keine Angaben), dann drohen auch keine Nachzahlungen. Wenn Du allerdings treu und brav den Bogen hierzu ausfüllst, dann musst Du nachzahlen. Ist genau so, wie bei Hartz IV! Wah...
- 26.10.2011, 14:06
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Hatte vor kurzem einen ähnlichen Fall in meinem Bekanntenkreis. Dort war die Person seit 10/2008 nicht mehr Krankenversichert (vorher GKV/DAK). Nach 2 1/2 Jahren Selbstständigkeit, nahm die Person eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit auf. Der Arbeitgeber meldete die Person bei der DAK an. Bi...