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von Inuit
11.05.2012, 17:53
Forum: Kassenleistungen
Thema: AOK und Rechtsbeugung
Antworten: 11
Zugriffe: 20385

Durch Akteneinsicht bei der KSK. Der Mitarbeiter der Künstlersozialkasse hat den Vorgang genauso protokolliert.Ich habe es also schrifttlich, kann es beweisen.
von Inuit
11.05.2012, 16:34
Forum: Kassenleistungen
Thema: AOK und Rechtsbeugung
Antworten: 11
Zugriffe: 20385

AOK und Rechtsbeugung

Hallo, aufgrund meines ausgeübten Berufes falle ich unter das Künstlersozialversicherungsgesetz und die Künstlersozialkasse stellt die Versicherungspflicht fest. Wie ich aus den Akten erfahren habe, bedrängt die AOK die Künstlersozialkasse allerdings massiv, meine Versicherungspflicht abzulehnen -eg...

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