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- 25.08.2014, 09:07
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Familienversicherung und Mieteinnahmen
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Vermietung in der Einkommensteuererklärung
In der Einkommensteuererklärung MÜSSEN IMMER ALLE Mieteinnahmen angegeben werden die der Vermieter im laufenden Steuerjahr erhält (Datum der Wertstellung auf dem Konto des Vermieters), also auch ALLE Umlagen, Vorauszahlungen auf Betriebs- und Nebenkosten, Nachzahlungen für Betriebs. und Nebenkosten ...
- 25.08.2014, 07:54
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Familienversicherung und Mieteinnahmen
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Mieteinahmen in der Einkommensteuererklärung
Hinweise zu Mieteinahmen in der Einkommensteuererklärung: Mieteinnahmen im Einkommensteuerrecht werden eigentlich immer demjenigen zugeordnet der im Grundbuch als Eigentümer steht. Bei mehreren Eigentümern anteilig nach den Grundbuch stehenden Anteilen. Allerdings wird das Finanzamt die Zuordnung vo...
- 25.08.2014, 07:15
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Familienversicherung und Mieteinnahmen
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VuV-Einkünfte Einkommensteuerbescheid Familienversicherung
Ich würde der Familienkrankenkasse keinen Kontoauszung mit den Zahlungen des Mieters zusenden. Maßgeblich für die Familienkrankenversicherung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (VuV) ist ausschließlich das was im Einkommensteuerbescheid als zu versteuernde Einkünfte aus VuV steht. Da ...