Zwar führt die Anfechtung zivilrechtlich dazu, dass der PKV- Vertrag als von Anfang an nichtig gilt. Sozialversicherungsrechtlich ist jedoch maßgeblich, dass der Vertrag zunächst wirksam zustande kam. Damit bleibt die PKV zuständig, notfalls bei einer anderen PKV im Basistarif. "Anfechtung ein...