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- 30.06.2010, 12:25
- Forum: Allgemeines PKV
- Thema: PKV lehnt mich ab
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Hallo, dass der Versicherer überhaupt noch weitere Berichte anfordert, darüber kannst du sehr froh sein. Normalerweise sind Psychotherapien ein k.o. Kriterium in der PKV. Falls es bei der Ablehung bleibt, kannst du in dem Basistarif versichert werden. Versicherungspflicht haben wir in Deutschland, d...
- 02.12.2009, 19:17
- Forum: Allgemeines PKV
- Thema: fast 18% Beitragserhöhung im Barmenia Tarif VC3 ??
- Antworten: 29
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- 09.06.2009, 16:01
- Forum: Allgemeines PKV
- Thema: Versehentliches Verschweigen von Vorerkrankungen - Was tun??
- Antworten: 5
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Die Öffnungsklausel mit max. 30% Zuschlag gilt für Beamtenanfänger, die noch nicht privat krankenversichert sind. Schwierige Sache. Ich habe jetzt nicht alle Gesundheitsfragen der Gesellschaften im Kopf, aber wenn ein Versicherer nur nach Behandlungen der letzten 5 Jahre fragen würde, könntest du ja...
- 09.06.2009, 15:28
- Forum: Allgemeines PKV
- Thema: Versehentliches Verschweigen von Vorerkrankungen - Was tun??
- Antworten: 5
- Zugriffe: 11964
Hallo Tanja, wenn du die Behandlung bei Antragstellung angegeben hättest, hätte der Versicherer den Antrag abgelehnt. Wenn sie jetzt dahinter kommen, egal ob durch dich oder durch andere Quellen, wird der Versicherer wahrscheinlich vom Vertrag zurücktreten. Wann hast du den die Behandlung abgeschlos...
- 12.12.2008, 11:11
- Forum: Allgemeines PKV
- Thema: Wechsel Familienvers. -> stud. Versicherung: Risikoprüfu
- Antworten: 3
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Verstehe ich es richtig, dass eine Umstellung des Tarifs ohne Risikoprüfung möglich sein sollte, da risikoneutral umgeschrieben wird? Zumindest bei anderen PKVs ist das doch so. Ja, das ist richtig. Wenn du aus der Beihilfe ausscheidest, kannst du in einen gleichwertigen Versicherungsschutz ohne Ri...
- 16.10.2007, 23:10
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: KONTOAUSZÜGE?
- Antworten: 6
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- 26.06.2007, 22:08
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: 1 Monat Urlaub zwischen Weiterbildung und neuer Arbeit
- Antworten: 5
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- 10.04.2007, 17:29
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: GKV ist zu teuer ... ich blicke nicht mehr durch
- Antworten: 17
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- 05.04.2007, 09:29
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: GKV ist zu teuer ... ich blicke nicht mehr durch
- Antworten: 17
- Zugriffe: 27025
- 28.03.2007, 14:54
- Forum: Allgemeines PKV
- Thema: Neuer Job: Einkommensgrenze unterschritten = GKV ?
- Antworten: 6
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- 28.03.2007, 14:46
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: GKV und Beihilfe ab 01.04.2007 - Brauchen dringend Hilfe!
- Antworten: 11
- Zugriffe: 21034
Hallo Janny, ich gehe mal davon aus, dass dein Mann zur Zeit ohne Job ist. Sobald er oder du einen versicherungspflichtigen job habt, seit ihr auch wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung. Solange ihr Beihilfe bekommt, müßt ihr die Restkosten privat absichern. Dein krankes Kind wird auch nich...
- 19.03.2007, 08:59
- Forum: Krankenvollversicherung
- Thema: Als ***-Versichterter nun ein Mensch 8. Klasse ????
- Antworten: 10
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also mich wundert, dass die beihilfe problemlos zahlt. die stellen sich ja auch immer öfter zickig an. und wenn die beihilfe den notdienst leistet, muß er ja auch angemessen gewesen sein. ganz abgesehen, dass der dienst geholfen hat. ich gehe jetzt mal nicht von einem notarzt aus, der alarmmäßig anr...
- 12.02.2007, 09:29
- Forum: Allgemeines PKV
- Thema: neue KV nach Rückkehr aus dem Ausland
- Antworten: 6
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Hallo, vielleicht kann sie sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied versichern. Will deine Freundin denn nach der Geburt gleich wieder zurück ins Ausland? Ich kann mir gut vorstellen, dass sie für das Baby das Beste will, aber dass eine Krankenversicherung nur die Kost...
- 09.02.2007, 22:07
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: elternzeit
- Antworten: 6
- Zugriffe: 14861
- 09.02.2007, 21:59
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: mutter ohne versicherung! wer zahlt?
- Antworten: 2
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Hallo, nur wenn du vorher in der Krankenkasse pflichtversichert warst, werden in der Elternzeit keine Beiträge fällig. Wenn du keinen Anspruch auf Leistungen nach ALG1 oder ALG2 hast, hilft dir nur ein Job über 400 EUR mtl. um wieder pflichtversichert zu sein. Sonst mußt du den Mindesbeitrag zahlen.