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- 17.11.2016, 10:12
- Forum: Allgemeines GKV
- Thema: Gewerbeabmeldung ab 01.08.2016 - Soll für den 01.08.2016 12,50 Euro zahlen
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Re: Gewerbeabmeldung ab 01.08.2016 - Soll für den 01.08.2016 12,50 Euro zahlen
Hätte ich vielleicht erwähnen sollen: Telefonzellen gibt es weder in meinem Wohnort noch in der nächsten Stadt. Könnte mir so ein Gespräch auch nicht leisten. 95 Euro Nettoeinkommen bei 166,56 Euro Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag. Momentan verkaufe ich schon einen Großteil meines Privatbesit...
- 07.11.2016, 18:41
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- Thema: Gewerbeabmeldung ab 01.08.2016 - Soll für den 01.08.2016 12,50 Euro zahlen
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Re: Gewerbeabmeldung ab 01.08.2016 - Soll für den 01.08.2016 12,50 Euro zahlen
Ich habe jetzt einen Widerspruch verfasst und dabei als Begründung auf den anderen verwiesen.
Wird ein Widerspruch anerkannt, wenn er per Hand und auf kariertem Papier geschrieben wurde?
Natürlich lesbar und unter Verwendung von Druckbuchstaben.
Wird ein Widerspruch anerkannt, wenn er per Hand und auf kariertem Papier geschrieben wurde?
Natürlich lesbar und unter Verwendung von Druckbuchstaben.
- 07.11.2016, 07:10
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- Thema: Gewerbeabmeldung ab 01.08.2016 - Soll für den 01.08.2016 12,50 Euro zahlen
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Re: Gewerbeabmeldung ab 01.08.2016 - Soll für den 01.08.2016 12,50 Euro zahlen
Ja, am 26.07.2016 sprach ich persönlich in der nächsten Geschäftsstelle vor. Ich hatte sowohl meinen Steuerbescheid 2015 als auch eine aktuelle Lohnbescheinigung dabei. Man händigte mir nur einen Mitgliedschaftsantrag aus, erklärte mir, dass ich das Gewerbe entweder abmelden müsste oder einen deutli...
- 06.11.2016, 06:49
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- Thema: Gewerbeabmeldung ab 01.08.2016 - Soll für den 01.08.2016 12,50 Euro zahlen
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Re: Gewerbeabmeldung ab 01.08.2016 - Soll für den 01.08.2016 12,50 Euro zahlen
War gestern noch viel zu wütend, um klar zu denken. Diese Bescheide kommen aber auch ausgerechnet immer an den Tagen, an denen ich arbeiten muss. Da bin ich sowieso schon den ganzen Tag verärgert, weil ich die Arbeit verrichten und die damit einhergehenden Schmerzen in Kauf nehmen muss, das erhöhte ...
- 05.11.2016, 18:33
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- Thema: Gewerbeabmeldung ab 01.08.2016 - Soll für den 01.08.2016 12,50 Euro zahlen
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Re: Gewerbeabmeldung ab 01.08.2016 - Soll für den 01.08.2016 12,50 Euro zahlen
Widerspruch werde ich auf jeden Fall einlegen. Eine Klage werde ich mir wahrscheinlich finanziell nicht leisten können. Das Sozialgericht akzeptiert Mails nicht. Und der Postweg kostet Geld. Das Jobcenter bietet in den meisten Fällen sofort einen Vergleich an, wenn man sich ans Sozialgericht wendet....
- 05.11.2016, 15:51
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Gewerbeabmeldung ab 01.08.2016 - Soll für den 01.08.2016 12,50 Euro zahlen
Heute habe ich von der Krankenkasse den Abhilfebescheid zu meinem Widerspruch erhalten. Ihrem Widerspruch vom 25.09.2016 gegen den Bescheid der IKK gesund plus vom 20.09.2016 wird abgeholfen. Begründung Erst mit dem Eingang Ihrer Einkommensnachweise und der Gewerbeabmeldung wurde eine Abhilfe möglic...
- 03.11.2016, 11:40
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- Thema: Ruhendes Gewerbe - Krankenkasse will 374,75 Euro pro Monat
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Re: Ruhendes Gewerbe - Krankenkasse will 374,75 Euro pro Monat
Kasse hat sich jetzt mit Fotos als Mailanhang zufriedengegeben. Allerdings weigert man sich beharrlich, mir die Gründe für die notwendige Vorlage des Steuerbescheids und der aktuellen Verdienstbescheinigung zu nennen. Das Jobcenter hat eine Auskunfts- und Beratungspflicht. Gilt das nicht auch für di...
- 02.11.2016, 07:34
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- Thema: Ruhendes Gewerbe - Krankenkasse will 374,75 Euro pro Monat
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Re: Ruhendes Gewerbe - Krankenkasse will 374,75 Euro pro Monat
Wundert mich eben nur, dass der Steuerbescheid so extrem wichtig ist, wenn da weniger als 5% meiner gesamten Einnahmen erfasst sind. Jeder Bescheid des Jobcenters erstreckt sich auf mindestens 10 Seiten. Glaube kaum, dass die Krankenkasse in diesem Fall dann beispielsweise mit Seite eins und Seite a...
- 01.11.2016, 08:57
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- Thema: Ruhendes Gewerbe - Krankenkasse will 374,75 Euro pro Monat
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Re: Ruhendes Gewerbe - Krankenkasse will 374,75 Euro pro Monat
Was mir übrigens noch einfällt: Auf dem Gewerbeschein habe ich als Begründung für die Gewerbeaufgabe geschrieben Der GKV-Beitrag erhöht sich bei Ausübung eines Gewerbes um etwa 1.000 Euro pro Jahr. Umsatz und Gewinn liegen darunter. Habe da schon die Beitragsentlastung berücksichtigt, die für eine n...
- 31.10.2016, 17:36
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- Thema: Ruhendes Gewerbe - Krankenkasse will 374,75 Euro pro Monat
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Re: Ruhendes Gewerbe - Krankenkasse will 374,75 Euro pro Monat
Ja, nur weshalb braucht die Krankenkasse überhaupt den Steuerbescheid? Im Jahr 2015 hat das Jobcenter meine Beiträge gezahlt. Das müsste doch dort bekannt sein. Ab einem monatlichen Durchschnittseinkommen (Gewinn) von mehr als 667,71 Euro hätte kein Leistungsanspruch mehr bestanden. Freibeträge sind...
- 28.10.2016, 16:07
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- Thema: Ruhendes Gewerbe - Krankenkasse will 374,75 Euro pro Monat
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Re: Ruhendes Gewerbe - Krankenkasse will 374,75 Euro pro Monat
Hatte bei der Kasse noch einmal per Mail bezüglich des Steuerbescheids nachgefragt und heute folgende Antwort bekommen: Ein Einkommensteuerbescheid dient als Nachweis Ihrer Einkünfte bzw. belegt uns, dass eben keine Einkünfte vorhanden sind. Dazu muß er allerdings vollständig vorliegen, daher meine ...
- 25.10.2016, 12:50
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- Thema: Ruhendes Gewerbe - Krankenkasse will 374,75 Euro pro Monat
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Re: Ruhendes Gewerbe - Krankenkasse will 374,75 Euro pro Monat
Ich habe jetzt alle geforderten Unterlagen eingereicht. Einkommensteuerbescheid 2015 - 296,00 Euro Einkünfte aus Gewerbebetrieb Gewerbeabmeldung für den 01.08.2016 Verdienstbescheinigung für September 2016 - 103,77 Euro brutto / 84,54 Euro netto Zusätzlich auch noch folgenden Absatz im Anschreiben a...
- 21.10.2016, 17:36
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- Thema: Ruhendes Gewerbe - Krankenkasse will 374,75 Euro pro Monat
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Re: Ruhendes Gewerbe - Krankenkasse will 374,75 Euro pro Monat
Leider komme ich erst jetzt zum Lesen und Beantworten der Beiträge. Widerspruch habe ich natürlich sofort eingelegt und im Betreff auch gleich einen Antrag auf aufschiebende Wirkung gestellt. Gestern habe ich die entsprechende Antwort erhalten. Ihren Widerspruch gegen unseren Beitragsbescheid vom 20...
- 24.09.2016, 14:23
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- Thema: Ruhendes Gewerbe - Krankenkasse will 374,75 Euro pro Monat
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Ruhendes Gewerbe - Krankenkasse will 374,75 Euro pro Monat
Weil ich mir den zusätzlichen Beitrag für Selbständige nicht leisten kann, ruht mein Gewerbe bereits seit dem 01.08.2016. Das habe ich dem Finanzamt sowie der Krankenkasse mitgeteilt. Als die Krankenkasse eine Bestätigung über das ruhende Gewerbe wollte, beantragte ich eine solche Bestätigung beim F...
- 20.08.2016, 07:43
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- Thema: Selbständig im Nebenerwerb - möglich ohne sv-pflichtigen Job?
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Re: Selbständig im Nebenerwerb - möglich ohne sv-pflichtigen Job?
Thema ist erledigt. Scheinbar gibt es wirklich absolut keinen Ausweg aus der drohenden Obdachlosigkeit.