@ dipling
...wenn das zutrifft, wäre das prima.
Der Lagerraum wird definitiv im Rahmen der selbstständigen Tätigkeit, also gewerblich genutzt.
Steuerlich also nur in der EÜR anzugeben - diese ist ja nicht Gegenstand der Prüfung.
So habe ich das jetzt verstanden.
Danke für den Tipp.
Gruß
Markus
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- 17.08.2016, 16:49
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- 17.08.2016, 11:37
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Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung
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