Hallo,
ja, wenn das Beschäftigungsverhältnis zum 31.10.2008 endete, muss der
Arbeitgeber die Zeit vom 29.10. - 31.10.2008 bezahlen und zwar in Höhe des
vereinbarten oder tarifvertraglichen Entgeltes.
Gruß
Czauderna
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- 17.12.2008, 21:08
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