bei ausschluss aus der GkV jetzt im per Noteinweisung im KKH

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yani
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bei ausschluss aus der GkV jetzt im per Noteinweisung im KKH

Beitragvon yani » 25.02.2009, 20:30

Ein 69 j. Diabetiker ist ohne Krankenversicherung per Noteinweisung ins
Krankenhaus eingewiesen worden. Wie Tritt das neue Gesetz ein, welches
besagt, das ab dem 01.01.09 ein jeder von der Krankenkasse wieder
aufgenommen werden muss.
Bitte Expertenantwort .-.

Czauderna
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Re: bei ausschluss aus der GkV jetzt im per Noteinweisung im

Beitragvon Czauderna » 25.02.2009, 21:16

yani hat geschrieben:Ein 69 j. Diabetiker ist ohne Krankenversicherung per Noteinweisung ins
Krankenhaus eingewiesen worden. Wie Tritt das neue Gesetz ein, welches
besagt, das ab dem 01.01.09 ein jeder von der Krankenkasse wieder
aufgenommen werden muss.
Bitte Expertenantwort .-.


Hallo,
nun, man wird ihn fragen wo er denn zuletzt krankenversichert war und wird dann bei dieser Kasse die Kostenübernahme beantragen.
Wenn die Kasse wirklich zuständig ist werden die Kosten dieser Notfallbehandlung übernommen. Der Patient wird sich dann aber gegenüber der Kasse erklären müssen warum er denn seit dem 01.04.2007 bzw. seit dem 01.01.2009 keine Krankenversicherung hat.
Das kann dann teuer werden.
Gruß
Czauderna

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Beitragvon DKV-Service-Center » 25.02.2009, 21:16

Hallo wie geht es euch,
ich hab da mal ne Frage
im Vorraus besten Dank
MfG

dij
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Beitragvon dij » 25.02.2009, 21:41

Trotzdem wohl weniger teuer als eine Krankenhausbehandlung ...

Schwieriger wird es, wenn er der PKV zuzuordnen ist. Dann kann man nur empfehlen, umgehend den Basistarif zu beantragen, damit zumindest die zukünftigen Kosten übernommen werden, denn rückwirkend geht nicht; dafür bliebe nur eigenes Vermögen bzw. Sozialamt.

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Beitragvon Rossi » 25.02.2009, 22:36

Jooh, wenn der 69-jährige der PKV zuzuordnen ist, dann beginnt der Versicherungsschutz erst ab dem Zeitpunkt, wo der Versicherungsvertrag bei der priv. Kv. eingeht. Also niemals rückwirkend.

Aber da wir ja schon Februar haben, ist auf jeden Fall - ohne das Versicherungsschutz besteht - für 1 Monat der Strafzuschlag zu löhnen. Jeder weiterer Monat kostet auch Geld, ohne Versicherungsschutz.

Also im Schweinsgalopp die Versicherung klären.

GS
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Re: bei ausschluss aus der GkV jetzt im per Noteinweisung im

Beitragvon GS » 25.02.2009, 22:51

yani hat geschrieben:bei ausschluss aus der GkV jetzt im per Noteinweisung im KKH/b]

Nach diesem Vorspann war er zuletzt in der GKV. Seine Behandlung wird wohl - im Nachhinein - übernommen, aber er "darf" 23 Monate nachzahlen. Weiß er noch, in welcher Kasse er versichert war?


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