Hilfe, mich versichert keine Versicherung mehr!!!!!!

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Deniz2303
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Hilfe, mich versichert keine Versicherung mehr!!!!!!

Beitragvon Deniz2303 » 16.04.2009, 19:37

Also angefangen hat die ganze Sache damit dass ich Oktober 2008 ALG II beantragen mußte da wegen dem weltweiten wirtschaftlichen Krise mein Gewerbe Promotion sich nicht mehr getragen hat.

Zu der Zeit war ich natürlich privat versichert und bei Arbeitslosengeld II Antrag wurde dies mitbeantragt, ARGE hat es akzeptiert und es wurde genauso wie die gesetzliche Versicherung mit 145Euro bezuschusst.

Nach sechs Monaten hat mich die private Krankenversicherung rausgeschmissen, da sie bei Ärzten nachgeforscht haben und draufkamen dass ich bestimmte Angaben am Anfang nicht gemacht hatte und daher haben die mich fristlos gekündigt.

Dies war am 1. April 2009. Genau zu 1. April 2009 habe ich meinen Gewerbe mit der Begründung "unrentabel" abgemeldet.

Da ich aber jetzt natürlich keine Krankenversicherung hatte, habe ich sofort die gesetzliche Krankenversicherung AOK angerufen und meldete dass ich gekündigt worden sei und wieder bei der gesetzlichen versichert sein möchte. Daraufhin besuchte mich gleich an dem selben Tag ein Vertreter der gesetzlichen Krankenkasse AOK und nahm mich sofort auf.

Nach zwei Tagen jedoch bekam ich einen Anruf von AOK, dass ich doch nicht versichert werden kann weil ich zu dem Zeitpunkt als ich Arbeitslosengeld II beantragt habe war ich privatversichert und laut eines neuen Gesetzestextes muß ich jetzt auch weiterhin privatversichert bleiben. Er meinte am Telefon mich müsste die Versicherung die mich gekündigt hat zu einem Basistarif wiedernehmen.
-nö-
Daraufhin rief ich bei der Krankenversicherung die mich gekündigt hatte an, woraufhin die meinten: Nein wir versichern grundsätzlich auch nicht zum Basistarif wenn wir einen Kunden fristlos wegen nicht angegeben Angelegenheiten kündigen.

So liebe Leser jetzt stehe ich da, ich rief dann ein dutzend Private Krankenversicherungen an. Doch die Infomationen die ich bekam halfen mir nicht weiter. Aus dem ganz einfachen Grund, weil mich inzwischen auch die privaten Krankenversicherungen nicht versichern können da ich zum 1. weder Freiberufler, sonst Selbständig oder Angestellte bin mit einem Jahreseinkommen von 40000,-Euro. 2. Ich bin Arbeitslosengeld II empfänger und kann somit bei einem privaten Krankenversicherung gar nicht mehr aufgenommen werden. -fr-

Nunja jetzt stehe ich da. Laut Gesetz bin ich verpflichtet in einem Krankenpflichtversicherung zu sein. Doch derzeit nimmt mich weder die gesetzliche sonst die private. Was tuen? Brauche dringend Hilfe.

Nunja derzeit suche ich mir einen Ausbildungsplatz und hoffe auf eine Stelle den sobald ich versicherungspflichtig beschäftigt bin, muß ich sowieso wieder in die gesetzliche, jedoch bis dahin entstehen mir die Kosten von der Krankenkasse, den wenn ich beispielsweise 6 Monate nicht versichert war muß ich diesen Betrag an die Krankenkasse zurückzahlen sobald ich wieder einen versicherungspflichtigen Arbeit aufgenommen habe, und bis ich diesen Betrag vollständig bezahlt habe bin ich vorerst nicht versichert! Gibt es den eine Möglichkeit um der ganzen Sache zu entgehen? Bitte um Hilfe.
Freundliche Grüße
Deniz

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 16.04.2009, 20:01

Hallo,
ohne Rechtsexperte zu sein - ich bin der Meinung die PKV muss die Versicherung ab dem 01.01.2009 durchführen.
Nur wenn die gesamte PKV-Versicherung storniert wurde wäre meiner Meinung nach die letzte GKV-Versicherung wieder zuständig.
Eine Versicherung muss es auf jedefalls spätestens ab dem 01.01.2009 wieder geben.
Gruß
Czauderna

Deniz2303
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Beitragvon Deniz2303 » 16.04.2009, 20:14

Warum erst ab 1.1.2009. Ich bin ab dem 01.04.2009 nicht mehr versichert. Vorher hab ich ja ganz normal meine Beiträge an die private Krankenversicherung bezahlt. Oder zählt das ganze jetzt nicht mehr?

Also ich war bei der privaten Krankenversicherung vom 1.1.2008 bis 31.03.2009 versichert vorher war ich bei der GKV ganz normal versichert.

Das Problem liegt darin dass es eine neue Gesetzeserlass gibt und Personen die mit einer bestehenden privaten Versicherung in den Status ALGII empfänger kommen sind nicht befähigt in die GKV zu wechseln.

Mein Problem ist ja, dass ich nun von der PKV gekündigt wurde wegen falscher Angaben, von der selben PKV nicht nochmal versichert werde und aber auch nicht von anderen PKV`s nicht versichert werde da ich die Voraussetzungen nicht erfülle.
Was tuen wenn die GKV mich nicht versichert?

dij
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Beitragvon dij » 16.04.2009, 21:15

Deniz2303 hat geschrieben:Warum erst ab 1.1.2009. Ich bin ab dem 01.04.2009 nicht mehr versichert. Vorher hab ich ja ganz normal meine Beiträge an die private Krankenversicherung bezahlt. Oder zählt das ganze jetzt nicht mehr?


Das kommt darauf an, was genau der Versicherer gemacht hat. Hat er den Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten, ist er wegen Verletzung der Anzeigepflicht vom Vertrag zurückgetreten oder hat er ihn wegen fahrlässiger Verletzung gekündigt (dann aber nicht fristlos)?

Je nachdem ist entweder eine gesetzliche Versicherung oder eine private Versicherung bei einem anderen Versicherer (notfalls im Basistarif) angezeigt.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 16.04.2009, 21:21

Hi
Oktober 2008 Harz4 beantragt, löst meiner Meinung nach Versicherungspflicht aus,
es sei denn es wurde ein Befreiungsantrag gestellt.
Wenn dem so ist dann muss dich die erste private Krankenversicherung aufnehmen im Basistarif, bei welcher ein diesbezüglicher Antrag gestellt wurde.
Gruß

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Beitragvon Deniz2303 » 16.04.2009, 23:27

Ich zitiere genau den Brief den ich von meinem Krankenkasse am 27.03.2009 erhalten habe:

Seit 01.02.2008 sind Sie nun bei der .......... krankenversichert. Vor der Abgabe Ihrer Vertragserklärung fragten wir Sie in Textform nach gefahrerheblichen Umständen. Auf der Grundlage Ihrer Angaben hierzu haben wir damals den Vertrag mit Ihnen geschlossen.

Nun stellen wir fest, dass Ihre Angaben nicht vollständig waren. Sie informierten uns - trotz ausdrücklicher, in Textform gestellter Fragen - nicht darüber, dass im anzeigepflichtigen Zeitraum vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung folgende gefahrerhebliche Umstände vorlagen:

Dr. ....... teilte uns mit, dass Sie u.a. wegen eines Bandscheibenvorfalls, einer Depression und Cevicobrachialgie behandelt wurden. Auch wurden wir über eine medikamentös eingestellte chronische Epilepsie informiert.
Somit liegt eine Anzeigepflichtverletzung vor (§ 19 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz - VVG). Bei Kenntnis des Sachverhaltes hätten wir den Krankenversicherungsvertrag mit Ihnen nicht geschlossen auch nicht zu anderen Bedingungen. Daher erklären wir hiermit den Rücktritt vom Versicherungsvertrag gemäß § 19 Abs. 2 VVG.

Wir dürfen Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen auch nicht im Unklaren darüber lassen, was der Rücktritt für Sie bedeutet:

Der Versicherungsschutz endet mit Zugang dieses Schreibens. Wir werden aber freiwillig für akute unvorhergesehen eintretende Krankheiten und Unfälle noch bis zum 02.04.2009 aus dem Vertrag leisten.
Hilfsweise erklären wir hiermit wegen des oben dargestellten Sachverhaltes auch die Kündigung des Versicherungsvertrages (§ 19 Abs.3 VVG). Die Kündigung wird ggf. mit Ablauf eines Monats nach Zugang dieses Schreibens wirksam. Zu diesem Zeitpunkt endet auch der Versicherungsschutz.
Bitte beachten Sie, dass infolge des vorrangigen Rücktritts der Versicherungsschutz mit Zugang dieses Schreibens endet. Die Kündigung gilt - hilfsweise - nur für den Fall, dass der Rücktritt aus rechtlichen Gründen nicht greift.
Schicken Sie uns die Card für Privatversicherte bitte zurück.

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Beitragvon Deniz2303 » 16.04.2009, 23:58

Ich möchte euch noch daran errinnern die Versicherung die mich gekündigt hat, nimmt mich nicht zu einem Basistarif. Das ist ausgeschlossen. Und die anderen privaten nehmen mich erst recht nicht weil ich ab dem 1. April nicht mehr selbständig bin und Arbeitslosengeld II empfange und somit also Hilfebedürftig bin.
Ich habe mir schon überlegt jetzt solang ohne Versicherung zu bleiben bis ich einen versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehe um dann eben wieder ins GKV gehen zu dürfen. Das Problem wird bloß dann muß ich die Zeit in dem ich nicht versichert war nachzahlen.

Gibt es da keine andere Möglichkeit?

dij
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Beitragvon dij » 17.04.2009, 00:22

Deniz2303 hat geschrieben:Ich möchte euch noch daran errinnern die Versicherung die mich gekündigt hat, nimmt mich nicht zu einem Basistarif. Das ist ausgeschlossen.


Richtig; sie könnte zwar, wenn sie wollte, aber sie muß nicht, und offenbar will sie nicht.

Deniz2303 hat geschrieben:Und die anderen privaten nehmen mich erst recht nicht


Doch, die müssen den Basistarif anbieten. Welcher Versicherer es wird, ist nahezu egal.

Theoretisch wäre auch ein regulärer Tarif bei einem anderen Versicherer denkbar, aber bei den Diagnosen sehe ich da schlechte Chancen.

Deniz2303
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Beitragvon Deniz2303 » 17.04.2009, 05:16

Ich habe mir die Unterlagen schicken lassen von privaten Krankenkassen. Auch für den Basistarif gibt es Regelungen wie z.B. bei Allianz unter dem Allgemeinen Versicherungsbedingungen 2009 für den Basistarif (AVB/BT 2009) §§ 1-18 Teil II Tarif BT unter A. Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit.
Zwar ist eine Aufnahme in die Tarifstufe BTN nicht möglich jedoch konnte ich unter (3) Aufnahme- und versicherungsfähig in Tarifstufe BTB sind Personen, die beihilfeberechtigt sind oder vergleichbare Ansprüche haben sowie ihre bei der Beihilfe berücksichtigungsfähigen Angehörigen, wenn sie zu den in Absatz 2 genannten Personenkreisen gehören und ergänzenden beihilfekonformen Versicherungsschutz zur Erfüllung der Pflicht zur Versicherung benötigen.
Unter (2) steht folgendes: Aufnahme- und versicherungsfähig in Tarifstufe BTN sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die nicht beihilfeberechtigt sind und auch keine vergleichbaren Ansprüche haben, wenn sie:
a) freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und den Abschluss des Versicherungsvertrages im Basistarif in der Zeit vom 1.Januar bis 30.Juni 2009 zum nächstmöglichen Termin beantragen;
b) freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und den Abschluss des Versicherungsvertrages im Basistarif innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGBV)
vorgesehenen erstmaligen Wechselmöglichkeit im Rahmen ihres freiwilligen Versicherungsverhältnisses zum nächstmöglichen Termin beantragen;
c) nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind und nicht zum Personenkreis nach a) und b) gehören, keinen Anspruch nach §2 des Asylbewerberleistungsgesetzes haben, keinen Anspruch auf laufende Leistungen nach dem Dritten, Vierten Sechsten und Siebten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) haben und noch keine private Krankheitskostenversicherung mit einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen vereinbart habe, die der Pflicht zur Versicherung genügt. Bei Empfängern von Leistungen nach dem Dritten, Vierten, Sechsten und Siebten Kapitel des SGB XII gilt der Leistungsbezug bei Zeiten einer Unterbrechung von weniger als einem Monat als fortbestehend, wenn er vor dem 1.Januar 2009 begonnen hat;
d)eine private Krankheitskostenvollversicherung mit einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen vereinbart haben und der Vertrag erstmals nach dem 31. Dezember 2008 abgeschlossen wurde;
e)eine private Krankheitskostenvollversicherung mit einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen vereinbart haben und der Vertrag vor dem 1.Januar 2009 abgeschlossen wurde, wenn der Antrag auf Versicherung im Basistarif in der Zeit vom 1.Januar 2009 abgeschlossen wurde, wenn der Antrag auf Versicherung im Basistarif in der Zeit von 1.Januar bis zum 30. Juni 2009 zum nächstmöglichen Termin gestellt wird;
f) eine private Krankheitskostenvollversicherung mit einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen vereinbart haben und dieser Vertrag vor dem 1.Januar 2009 abgeschlossen wurde, wenn die zu versichernde Person das 55. Lebensjahr vollendet hat oder das 55.Lebensjahr noch nicht vollendet hat, aber die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt und diese Rente beantragt hat oder ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen oder vergleichbaren Vorschriften bezieht oder hilfebedürftig nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII) oder dem SGB XII ist;
g)in der Zeit vom 1.Juli 2007 bis 31.Dezember 2008als Personen ohne Versicherungsschutz in den modifizierten Standardtarif aufgenommen worden sind;
h)im Standardtarif nach §257 Abs. 2a SGB V in der bis zum 31.Dezember 2008 geltenden Fassung versichert sind;
i) versicherte Personen sind, deren Versicherungsverhältnis wegen Beitragsrückstandes auf den Basistarif umgestellt worden ist.
Die Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit der Personenkreise nach den Buchstaben f) bis i) beschränkt sich auf den Basistarif des Versicherungsunternehmens, bei dem das bisherige Versicherungsverhältnis bestand.
So dann kommt der Punkt drei die ich oben geschrieben habe.

Also eins ist klar; (versichern müssen) tut mich keiner der privaten Kassen.
Interessant jedoch wird es nach dem man alle Informationen an die Prüfung der Krankenkasse unterzieht, und wenn man dann im Basistarif versicherungsfähig ist kriegt man dann einen Versicherungsschein.

Bloß für die Überprüfung wird da bei dem Formularen so einige Fragen gestellt mit denen ich nicht zurechtkomme bzw das ein Arzt ausfüllen muss.
Ich bin derzeit nicht versichert.

Habt ihr einen Tip wie ich das machen soll? Oder muss ich da tief in die Tasche gelangen damit das ein Arzt ausfüllt? Kann ich auch ohne versicherten Karte zu einem Arzt gehen und dem das ausfüllen lassen?
Da werden alle mögliche Fragen gestellt Angefangen von Zähnen bis hin zu Blut. Kennt sich wer damit aus?

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Beitragvon Deniz2303 » 17.04.2009, 05:55

Ich habe jetzt noch eine Frage da dies mich nicht schlafen lässt. Nunja nehmen wir an ich werde bei dem privaten Krankenkasse z.B. Allianz zum Basistarif aufgenommen. Gerade lese ich unter dem Punkt Ende der Versicherung §13 Kündigung durch den Versicherungsnehmer folgendes durch und ich habe es nicht ganz verstanden:

(1) Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer von 18 Monaten, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn).
Werden weitere Personen in dem bestehenden Versicherungsverhältnis versichert, so endet ihr erstes Versicherungsjahr mit dem laufenden Versicherungsjahr des Versicherungsnehmers. Die Weiteren Versicherungsjahre fallen mit denjenigen des Versicherungsnehmers zusammen.

(2) Die Kündigung kann auf einzelne verischerte Personen oder Tarife beschränkt werden.

(3) Wir eine versicherte Person kraft Gesetzes in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, so kann der Versicherungsnehmer binnen drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht das Versicherungsverhältnis rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen. Die Kündigung ist unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer den Eintritt in die Versicherungspflicht nicht innerhalb von zwei Monaten nachweist, nachdem der Versicherer ihn hierzu in Textform aufgefordert hat, es sei den, der Versicherungsnehmer hat die Versäumung dieser Frist nicht zu vertreten. Macht der Versicherungsnehmer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, steht dem Versicherer der Beitrag nur bis zum Zeitpunkt des Eintritts der Versicherungspflicht zu. Später kann der Versicherungsnehmerdas Versicherungsverhältnis zum Ende des Monats kündigen, in dem er den Eintritt der Versicherungspflicht nachweist. Dem Versicherer steht der Beitrag in diesem Fall bis zum Ende des Versicherungsvertrages zu. Der Versicherungspflicht steht gleich der gesetzliche Anspruch auf Familienversicherung oder der nicht nur vorübergehende Anspruch auf Heilfürsorge aus einem beamtenrechtlichen oder ähnlichen Dienstverhältnis.

So meine Frage ist, bin ich beispielsweise Basistarif versichert bei der privaten zahle ich zwar während ich ALG II empfange die hälfte des Beitrages, gehe ich arbeiten das ganze Beitrag.

Also was ich wissen will ist, wenn ich einen Ausbildungsplatz bekomme und automatisch zu GKV versichert werde, komme ich aus dem Basistarifvertrag von dem PKV sofort raus?

Damit meine ich innerhalb eines Monats so wie es oben steht? Habe ich das richtig verstanden?

Es stehen sehr viele Sachen drin auch vom Versicherer in diesem Fall PKV daher hatte ich die Befürchtung dass ich nach dem ich versicherungspflichtig werde vorerst eine Kündigung einreichen jedoch drei Monate weiterzahlen muß wegen dem Kündigungsfrist.

Den das wäre eine Katastrophe mit dem Lehrlingsgehalt.

Was sagt ihr dazu?

dij
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Beitragvon dij » 17.04.2009, 09:58

Punkt c ist der, der hier zutrifft:

Deniz2303 hat geschrieben:c) nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind und nicht zum Personenkreis nach a) und b) gehören, keinen Anspruch nach §2 des Asylbewerberleistungsgesetzes haben, keinen Anspruch auf laufende Leistungen nach dem Dritten, Vierten Sechsten und Siebten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) haben und noch keine private Krankheitskostenversicherung mit einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen vereinbart habe, die der Pflicht zur Versicherung genügt.


Deniz2303 hat geschrieben:Also was ich wissen will ist, wenn ich einen Ausbildungsplatz bekomme und automatisch zu GKV versichert werde, komme ich aus dem Basistarifvertrag von dem PKV sofort raus?


Ja. Es gibt ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht für diesen Fall.

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Beitragvon Deniz2303 » 17.04.2009, 14:15

Interessant ist ja dass Leute mit einem Einkommen, sei es vom Landwirtschaft, über Mieteinkünfte oder Kapitalanlagen dies sind ja unter dem zwölften Sozialgesetzbuch die Punkte 3, 4, 6 und 7 beschrieben; dürfen bei Basistarif auch nicht versichert werden. Also der kleine Mann der sowieso nichts in der Tasche hat und ALG II empfänger ist kann Basis versichert werden und kann dann schön von dem bißchen Geld was er hat auch noch eine überteuerte Versicherung tragen. Na sauber.
Dankeschön für die ganzen Infomationen. .-.


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