Rückkehr in die GKV möglich?

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Axel_Meise
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Rückkehr in die GKV möglich?

Beitragvon Axel_Meise » 27.03.2009, 15:10

Hallo,

wir fragen uns, ob wir evtl. wieder in die GKV zurückwechseln können.
Folgende Situation:

Wir sind (verheiratet, beide berufstätig, beide über JAEG, 36 und 38, 1 Kind) alle privat bei der Uni*ersa seit ca 10 Jahren im Classic Tarif versichert. Nun kommen im September noch Zwillinge dazu :)

Wir fragen uns nun, ob es möglich wäre innerhalb der Elternzeit durch eine Verringerung der wöchentlichen Arbeitsstunden unter die JAEG zu gelangen und somit wieder versicherungspflichtig zu werden. Meiner Meinung nach müsste dies möglich sein. Nach 13 Monaten Versicherungspflicht (sprich Teilzeit mit Einkommen unter JAEG) müsste man nach meinem Verständniss auch in der GKV bleiben können. Ist dies korrekt?

Weiss jemand Bescheid?

Vielen Dank
Axel

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Beitragvon Rossi » 27.03.2009, 16:03

Jooh, das ist korrekt.

Durch die Herabsetzung der wöchentlichen Arbeitszeit, während der Elternzeit, wird definitiv Versicherungspflicht ausgelöst, da das Einkommen ja unterhalb der JAEG liegt. Wenn die Holde Lust und Bock hat, könnte sie sich auf Antrag von der Versicherungsflicht befreien lassen. So könnte sie nämlich in der priv. Kv. bleiben.

Da sie dieses jedoch nicht will, wird sie versicherungspflichtig. Und nach einer mind. 12 monatigen Vorversicherungszeit in der GKV, kann die Holde sich auch freiwillig versichern. Damit würde sie wieder ins Lager der GKV fallen.

Aber es wird mit den Kindern Probleme geben; denn die kommen so ohne weiteres nicht in die kostenlose Familienversicherung. Es gibt hier nämlich die Killervorschrift des § 10 Abs. 3 SGV, die euch offensichtlich voll erwischt.

Will heissen, wenn Dein Gesamteinkommen (incl. Weihnachts- und Urlaubsgeld) oberhalb von monatlich 4.500,00 Euro liegt, besteht keine Möglichkeit der kostenlosen Familienversicherung.

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Beitragvon Axel_Meise » 27.03.2009, 16:21

Rossi hat geschrieben:Jooh, das ist korrekt.

Aber es wird mit den Kindern Probleme geben; denn die kommen so ohne weiteres nicht in die kostenlose Familienversicherung. Es gibt hier nämlich die Killervorschrift des § 10 Abs. 3 SGV, die euch offensichtlich voll erwischt.

Will heissen, wenn Dein Gesamteinkommen (incl. Weihnachts- und Urlaubsgeld) oberhalb von monatlich 4.500,00 Euro liegt, besteht keine Möglichkeit der kostenlosen Familienversicherung.


Vielen Dank für die schnelle Antwort =D> =D>

OK, so hab ich mir dass gedacht. Was passiert denn, wenn ich durch den gleichen Weg mein Einkommen über 12 Monate unter die JAEG drücke. Dann bin ich auch wieder pflichtversichert. In diesem Fall müssten die Kinder doch dann in die Familienversicherung kommen, oder?

Und noch eine letzte Frage:
Angenommen beide sind nach diesen 13 Monaten freiwillig in der GKV versichert und einer von beiden wird dann arbeitslos oder hört (wg. der Kinder) freiwillig auf zu arbeiten. Ist er dann automatisch in der familienversicherung, oder muss er trotzdem weiter Beiträge bezahlen? (Da er ja freiwillig versichert war)

Ich hoffe jetzt habe ich alle Möglichkeiten die es in diesem Fall gibt angesprochen.

Vielen Dank
Axel

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Beitragvon Rossi » 27.03.2009, 17:46

Was passiert denn, wenn ich durch den gleichen Weg mein Einkommen über 12 Monate unter die JAEG drücke.


Da reichen schon 2 Monate mit einer vorausschauenden Betrachtungsweise, dass insgesamt die JAEG nicht erreicht wird, aus. Dann landest Du wieder in der Solidargemeinschaft.

In diesem Fall müssten die Kinder doch dann in die Familienversicherung kommen, oder?


Jawoll, so isses. Die Killervorschrift des § 10 Abs. 3 SGB V gilt nur wenn ein Elternteil privat und das andere Elternteil GKV versichert ist.



Angenommen beide sind nach diesen 13 Monaten freiwillig in der GKV versichert und einer von beiden wird dann arbeitslos oder hört (wg. der Kinder) freiwillig auf zu arbeiten. Ist er dann automatisch in der familienversicherung, oder muss er trotzdem weiter Beiträge bezahlen? (Da er ja freiwillig versichert war)


Jenes sollte funktionieren!

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Beitragvon DKV-Service-Center » 27.03.2009, 19:59

Hallo Axel Meise,

Diese Vorgehensweise funktioniert während der Elternzeit, was wird danach?

2x Höchstbeitrag in der GKV? knapp 1300 €
ich bin der Meinung das die PKV bei besseren Leistungen weniger kostet!

Allerdings möchte ich das nicht entscheiden :-)
nicht das noch Drillinge geplant sind :-)
apropo Glückwumsch zum Doppelpack
Gruß

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Beitragvon Philipp Mättig » 27.03.2009, 21:22

Hallo,

ich teile die Meinung von DKV-Service-Center uneingeschränkt.
Für 1300 € bekommt man in der PKV schon einiges.
Die Universa gehört meiner Meinung nach zu den absolut besten PKV'en.
Besonders die Classictarife. Desweiteren sind diese aber sehr teuer. Durch Umstellung in einen günstigeren Tarif ist sicher eine enorme Einsparung möglich.

Freundliche Grüße
Philipp

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Beitragvon Rossi » 27.03.2009, 23:00

Müsste doch bedeuten, dass die Ehefrau mit 3 kleinen Kindern wieder volle Pulle arbeiten geht und oberhalb der JAEG liegt, sonst rechnet sich die Klamotte nicht.

Ist so etwas realistisch?

Und vor allen Dinge muss man berücksichtigen, dass hier insgesamt 5 Personen zu versichern sind.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 28.03.2009, 20:15

:-) jo Rossi volle Pulle arbeiten oder wenigstens volle Pulle Geld verdienen :-).
und unter dem Gesichtspunkt das die Eltern ca 350
und die Kids 150 zahlen, bei eben besseren Leistungen würde ich das sehr wohl abwägen :-)
Und das Märchen von Kinder und Beruf :-)
es soll Menschen geben die es ganz normal finden,
ich gehöre dazu :-9 aber das ist ne andere Baustelle: z.B 3 Jahre oder noch länger zu Hause bleiben , mit der Folge das die Kinder mit 3 Jahren noch Pampers haben. Ich komme eben aus einer Gegend wo es Kinderkrippen und Gärten gab, was gut war kommt wieder :-)
Gruß

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Beitragvon ratte1 » 11.04.2009, 14:11

Hallo,

kurze Anmerkung noch: Wenn der gesetzlich krankenversicherte Ehegatte mehr verdient als der privat Krankenversicherte, besteht für die Kinder ein (kostenloser) Familienversicherungsanspruch. Dieses gilt auch dann, wenn das Einkommen des privat Krankenversicherte über der JAE liegt.

MfG

ratte1

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Beitragvon PKVler-hm » 17.06.2009, 21:25

Rossi hat geschrieben:Durch die Herabsetzung der wöchentlichen Arbeitszeit, während der Elternzeit, wird definitiv Versicherungspflicht ausgelöst, da das Einkommen ja unterhalb der JAEG liegt.


Sorry, wenn ich das Thema nochmal aufgreife? Ist es wirklich so in der Elternzeit, da es ja nicht dauerhaft ist und ein Ende eventuell absehbar?

Also wenn ich z.B. 6 Monate drunter (<4050,-Euro) verdiene und 6 Monate wieder drueber, insgesamt aber unter JAEG bleibe fuer 12 Monate. ... bin ich dann waehrend dieser 12 Monate versicherungspflichtig (und koennte somit danach freiwillig in die GKV)?

Danke und Gruss

Rossi
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Beitragvon Rossi » 17.06.2009, 21:55

Also für die Überschreitung der JAEG wird eine sog. vorausschauende Betrachtungsweise vorgenommen. D. h., wenn feststeht, dass das Jahreseinkommen insgesamt unterhalb der JAEG (6 Monate drunter, 6 Monate drüber, aber insgesamt drunter), dann wirst Du versicherungspflichtig. Du kannst natürlich einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen, wenn Du in der PKV bleiben möchtest.

Wenn Du insgesamt min. 12 Monate Mitglied in der Solidargemeinschaft gewesen bist, kannst Du dich auf sogar freiwillig versichern.

Aber zu dieser Trixerei - während der Elternzeit - gibt es noch nicht viele Informationen!!


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