Hallo erstmal,
ich hoffe ich bin hier richtig aufgehoben mit meinen Fragen.
Kurz zur vorgeschichte:
Habe in China meine Frau geheiratet, nun muss Sie das Familienzusammenfuehrungsvisum beantragen, soweit so gut.
Sie muss einen KV-Nachweis vorlegen, gueltig ab Einreise nach Deutschland.
Hierzu habe ich meine KV kontaktiert.
daraufhin habe ich von meiner Versicherung eine Bestaetigung erhalten das meine Frau bei mir Familienversichert ist, inkl. Krankenversicherungnummer.
Zitat:
"Diese Voraussetzungen sind bei ..... ....., geb.: xx.xx.xxxx mit dem Datum des Aufenthalts entsprechend der noch auszustellenden Aufenthaltsgenehmigung erfüllt.
Die abschließende Prüfung der Voraussetzungen der Familienversicherung ist erst nach Einreise und der Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung möglich."
Das habe ich per Mail an die Botschaft in Peking geschickt, mit der Frage ob damit der Erforderniss des Krankenversicherungsnachweises genuege getan ist.
Die Botschaft sagt dazu, ich zitiere:
"Die Krankenversicherung ist ausreichend. Bitte prüfen Sie jedoch, ob dieses bereits wirklich ab Einreise oder erst ab Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gilt."
Daraufhin habe ich die Versicherung darum gebeten mir zu bestaetigen das die KV nach abschliessender Pruefung der Vorraussetzungen der Familienversicherung und Erteilung ihrerseits, rueckwirkend ab Einreise greift.
Die Versicherung antwortet:
Zitat:
"unser Schreiben vom 19.06.2009 beinhaltet unseres Erachtens nach den erforderlichen Vermerk.
Siehe vorletzten Absatz."
[gemeinter Absatz:
Diese Voraussetzungen sind bei ..... ....., geb.: xx.xx.xxxx mit dem Datum des Aufenthalts entsprechend der noch auszustellenden Aufenthaltsgenehmigung erfüllt.]
Sie hat wahrscheinlich recht, aber wenn die Botschaft das nicht rauslesen kann, bringt mir das auch nichts, natuerlich koennte ich jetzt noch zur Sicherheit eine Incoming Versicherung abschliessen...
dann waer meine Frau doppelt?! versichert...darf das sein...?
ausserdem will ich mir das Geld auch sparen, warum mehr zahlen, wenn im Grunde nicht erforderlich.
Weiss jemand Rat fuer mich, bzw. wie interpretiert ihr diesen "vorletzten Absatz"?
Sorry, fuer diese ausfuehrliche Geschichte!
MfG
granroca
KV-Nachweis bei Familienzusammenfuehrungsvisum
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Anliegen ist m.e. nicht klar.
Ein Deutscher, der in der GKV versichert ist, hat im Ausland (NON-EU)geheiratet.
Die Frage lautet:
Ab wann ist die Ehefrau in der Familienversicherung mitversichert:
a ) Ab Betreten des deutschen Bodens
b ) Ab Anmeldung beim EWM
c ) Ab Erteilung der Aufenthaltserlaubnis durch die Ausländerbehörde
hge
Ein Deutscher, der in der GKV versichert ist, hat im Ausland (NON-EU)geheiratet.
Die Frage lautet:
Ab wann ist die Ehefrau in der Familienversicherung mitversichert:
a ) Ab Betreten des deutschen Bodens
b ) Ab Anmeldung beim EWM
c ) Ab Erteilung der Aufenthaltserlaubnis durch die Ausländerbehörde
hge
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 24 Gäste