Hallo,
Die Beitragsbemessungsgrenze liegt zur Zeit bei 3.675 Euro.
Ich (Rentner versicherungspflichtig) bekomme 3 verschiedene Renten.
Die Beiträge werden sofort einbehalten.
Meine Frage wie hoch ist denn die max. Prämie pro Monat?
Ich denke mal ganz naiv: (14,9+2.2)/100 *3.675 = 628,43 Euro
Ist diese Rechnung falsch?
Ich habe mal die Beiträge meienr verschiedenen Renten addiert und komme über diesen Satz von 628,43 euro. Gibt es da etwas, was ich noch berücksichtigen muss?
Danke und Gruss
HG
Frage zu Höchstbeitrag
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Der Rententräger ist immer verpflichtet, von der Rente die KV/PV Beiträge einzuzhalten und direkt an die KV/PV zu löhnen. Die Rententräger haben die sog. Beitragsbemessungsgrenze nicht zu prüfen. Diesen Verwaltungsaufwand wollte man den Rententrägern ersparen.
Wenn der Beitragsabzug oberhalb der BBG liegt, kannst Du am Ende des Jahres bei der Kv. gem. § 231 Abs. 2 SGB V einen Antrag auf Erstattung stellen. Dann bekommst Du die von der Rente zuviel eingehaltenen Beiträge oberhalb der BBG zurück. Dieses ist aber explizit von einem Antrag abhängig.
Hut ab, Renten über 3.675,00 Euro; irgendetwas habe ich bislang offensichtlich falsch gemacht!
Wenn der Beitragsabzug oberhalb der BBG liegt, kannst Du am Ende des Jahres bei der Kv. gem. § 231 Abs. 2 SGB V einen Antrag auf Erstattung stellen. Dann bekommst Du die von der Rente zuviel eingehaltenen Beiträge oberhalb der BBG zurück. Dieses ist aber explizit von einem Antrag abhängig.
Hut ab, Renten über 3.675,00 Euro; irgendetwas habe ich bislang offensichtlich falsch gemacht!
Rossi hat geschrieben:Der Rententräger ist immer verpflichtet, von der Rente die KV/PV Beiträge einzuzhalten und direkt an die KV/PV zu löhnen. Die Rententräger haben die sog. Beitragsbemessungsgrenze nicht zu prüfen. Diesen Verwaltungsaufwand wollte man den Rententrägern ersparen.
Wenn der Beitragsabzug oberhalb der BBG liegt, kannst Du am Ende des Jahres bei der Kv. gem. § 231 Abs. 2 SGB V einen Antrag auf Erstattung stellen. Dann bekommst Du die von der Rente zuviel eingehaltenen Beiträge oberhalb der BBG zurück. Dieses ist aber explizit von einem Antrag abhängig.
Hut ab, Renten über 3.675,00 Euro; irgendetwas habe ich bislang offensichtlich falsch gemacht!
Danke für die Auskunft.
Laut Auskunft meiner GKV wollte sie sich darum kümmern, dass der Höchstbeitrag nicht überschritten wird. Sie hat auch zu Anfang einem der Rententräger einen korrigierten Beitragssatz angegeben.
Ich vermute, dass dies nun durch die Erhöhung in der DRV-Rente nicht angepasst wurde.
Sollte ich meine GKV darauf aufmerksam machen oder bis zum ende des Jahres warten?
Gruss
HG
Ehrlich gepostet, habe ich bislang noch nie gehabt, dass jemand mit den Renteneinkünften oberhalb der BBG kommt. Tja, wat et nich so alles gibbet!
Mir sind schon mal Fälle zu Ohren gekommen, die Arbeitsentgelt und gleichzeitig eine Renten beziehen. Da konnte man den Antrag nach § 231 Abs. 2 SGB V stellen. Aber einige wussten es noch nicht einmal!
Mir sind schon mal Fälle zu Ohren gekommen, die Arbeitsentgelt und gleichzeitig eine Renten beziehen. Da konnte man den Antrag nach § 231 Abs. 2 SGB V stellen. Aber einige wussten es noch nicht einmal!
Rossi hat geschrieben:Ehrlich gepostet, habe ich bislang noch nie gehabt, dass jemand mit den Renteneinkünften oberhalb der BBG kommt. Tja, wat et nich so alles gibbet!
.... und das mit 60 (nach Altersteilzeit) -:)
Nun ja.. habe sehr früh mit der Arbeit begonnen und immer recht gut verdient. Der Löwenanteil kommt aber aus einer Betriebsrente, in die ich allerdings während meine Arbeitslebens jeden Monat sehr viel einzahlen musste, das zahlt sich nun aus.
Ich hatte ja im vorigen Jahr mal überlegt, in die PKV zu wechseln. Ich habe aber davon Abstand nehmen müssen, weil ich in der Alterteilzeit versicherungspflichtig wurde und nun nach Beginn der Rente in die GKV der Rentner "eingewiesen" wurde, die ich paradoxerweise jetzt nicht mehr verlassen darf, obwohl ich oberhalb des Satzes liege. ( Auskunft der GKV. )
Die GKV wollte ursprünglich auch noch meine Direktversicherung dem Beitrag unterwerfen, sie hatten mir schon die Aufteilung über 10 Jahre geschickt. Dann ist ihr aber in letzter Minute noch aufgefallen, dass ich schon über dem Satz lag und hat es wieder zurückgezogen; behalten sich aber vor, später darauf zurückzukommen - was immer das auch heissen mag.
Durch den Anteil der BFA beträgt meine GKV-Prämie netto ca. 500 Euro. Für eine gute PKV hätte ich mind. dasselbe hinlegen müssen . Daher bin ich mit der Situation schon zufrieden. PKV wäre mir deshalb lieber gewesen, weil ich vorhabe, noch einige Jahre ins Ausland zu gehen (Nicht EU), dann wäre ich mit der PKV gleich mitversichert gewesen. Aber das kann man ja auch anders lösen.
Gruss
HG
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