Anwartschaft bei der TK

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Anwartschaft bei der TK

Beitragvon thxbest » 21.09.2009, 14:39

Hallo,

folgende Frage:

Ich bin bei der TK freiwillig versichert, hatte einen Auslandsauenthalt und seit Aug. 08 eine Anwartschaft bei der TK beantragt.

Nun bin ich wieder in DE und möchte die Anwartschaft bei der TK als freiwillig versicherte aufheben, damit ich wieder zum Arzt gehen kann. Mein Aufenthalt in DE ist für ca. 3 Monate geplant also bis ca. Ende Dez.09.

Meine Frage sind nun:

1-Lohnt sich die Aufhebung der Anwartschaft bei der TK für die kurze Zeit?
2-Kann man jetzt irgendwie trotz Anwartschaft zum Arzt gehen?
3-Falls die Anwartschaft jetzt aufgehoben wird, Kann man die Anwartschaft nochmal Ende Dez. wieder nochmal beantragen?


Danke Euch für weitere Tipps.
Gruss

Rossi
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Beitragvon Rossi » 23.09.2009, 07:59

Ich denke mal, dass Du den Wohnsitz, während des Auslandsaufenthaltes in Deutschland beibehalten hast, richtig?

Jenes würde nämlich bedeuten, dass während eines Aufenthaltes der Anspruch gegenüber der GKV ruht. Aus diesem Grunde (Ruhen des Anspruches) zahlst Du auch nur den sog. Anwartschaftsbeitrag. Jenes ist in § 240 Abs. 4 a SGB V geregelt.

Will heissen, wenn Du aus dem Ausland zurückkehrst, dann ruht der Anspruch auch nicht mehr gegenüber der GKV und es dann wieder sofort der volle Beitrag zu zahlen. Jenes entsteht sogar kraft Gesetzes, ist zumindest mein bescheidener Kenntnisstand.

D.h., Du kannst natürlich zum Arzt gehen! Aber Du solltest definitiv mit der Krankenkasse sprechen.

Wenn Du allerdings den Wohnsitz im Ausland hast, dann sieht es anders aus.


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