TK - wie freiwillig versicherung am einfachsten kündigen

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thxbest
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TK - wie freiwillig versicherung am einfachsten kündigen

Beitragvon thxbest » 14.01.2010, 14:34

Hallo,

ich bin bei der TK als freiwillig versichert und möchte die Mitgliedschaft kündigen.
Ich habe Einzugsermächtigung erteilt, so dass die Beiträge monatlich vom Konto abgebucht werden.

Meine Fragen:

1- Muss eine Kündigungsfrist eingehalten werden, wenn man jahrelang Mitglied ist? Wenn ja wie lange vorher muss gekündigt werden?

2-Wie wird am einfachsten gekündigt? Formular ausfüllen abschicken, telefonisch kündigen oder ein einfaches Kündigungsschreiben selber formulieren und an TK faxen?

3-Wie macht man das am besten mit Einzugsermächtigung? Wie kann man die Einzugsermächtigung am einfachsten widerrufen, so dass TK keine Beitraäge mehr abbuchen kann?

Bitte um Eure Hilfe und Tipps, da ich es das erste Mal kündige, und möchte alles richtig machen, so dass später kein Ärger aufkommt.

Danke Euch im Voraus
Viele Grüsse

Rossi
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Beitragvon Rossi » 14.01.2010, 17:50

Auch wenn Du jahrelang schon treues und braves Mitglied der Krankenkasse bist, musst Du natürlich die Kündigungsfrist einhalten.

Wenn die schriftliche Kündigung noch bis zum 31.01.2010 bei der Kasse eingeht, dann kommst Du zum 31.03.2010 aus der Kasse raus.

Suche Dir schon mal ne neue Krankenversicherung und lass Dir eine Mitlgiedsbestatätigung ausstellen. Denn die Kündigung wirst erst wirksam, wenn Du eine neue Kasse nachweist.

Ich gehe mal davon aus, dass die Kasse nur bis zum Ende der Mitgliedschaft die Beiträge abbucht.

Ansonsten kann man diese auch zurückgehen lassen.

heinrich
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Beitragvon heinrich » 14.01.2010, 19:45

ich ergänze nur ein wenig



Auch wenn Du jahrelang schon treues und braves Mitglied der Krankenkasse bist, musst Du natürlich die Kündigungsfrist einhalten.

Wenn die schriftliche Kündigung noch bis zum 31.01.2010 bei der Kasse eingeht, dann kommst Du zum 31.03.2010 aus der Kasse raus.

Suche Dir schon mal ne neue Krankenversicherung und lass Dir eine Mitlgiedsbestatätigung ausstellen. Denn die Kündigung wirst erst wirksam, wenn Du eine neue Kasse nachweist.

Der Nachweis der Mitgliedschaft bei der neuen Kasse M U S S bis zum Ende der Kündigungsfrist (hier 31.03.2010) eingehen. Sonst funktioniert das nicht mit der Kündigung.

Ich gehe mal davon aus, dass die Kasse nur bis zum Ende der Mitgliedschaft die Beiträge abbucht.

Genau. Weil oft Fragen dazu kommen wieso denn eine Krankenkasse noch Beiträge abbucht, obwohl doch keine Mitgliedschaft mehr besteht.
Die Beiträge sind am 15. des Folgemonats fällig. Also am 15.04.2010 für März 2010. Also nicht wundern, wenn dann noch einmal (letztmalig abgebucht wird).

Abbuchungsermächtigung braucht nicht zurückgerufen werden.

Ansonsten kann man diese auch zurückgehen lassen.

thxbest
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Beitragvon thxbest » 15.01.2010, 00:48

Auch wenn Du jahrelang schon treues und braves Mitglied der Krankenkasse bist, musst Du natürlich die Kündigungsfrist einhalten.

Wenn die schriftliche Kündigung noch bis zum 31.01.2010 bei der Kasse eingeht, dann kommst Du zum 31.03.2010 aus der Kasse raus.

Suche Dir schon mal ne neue Krankenversicherung und lass Dir eine Mitlgiedsbestatätigung ausstellen. Denn die Kündigung wirst erst wirksam, wenn Du eine neue Kasse nachweist.

Der Nachweis der Mitgliedschaft bei der neuen Kasse M U S S bis zum Ende der Kündigungsfrist (hier 31.03.2010) eingehen. Sonst funktioniert das nicht mit der Kündigung.

Ich gehe mal davon aus, dass die Kasse nur bis zum Ende der Mitgliedschaft die Beiträge abbucht.

Genau. Weil oft Fragen dazu kommen wieso denn eine Krankenkasse noch Beiträge abbucht, obwohl doch keine Mitgliedschaft mehr besteht.
Die Beiträge sind am 15. des Folgemonats fällig. Also am 15.04.2010 für März 2010. Also nicht wundern, wenn dann noch einmal (letztmalig abgebucht wird).

Abbuchungsermächtigung braucht nicht zurückgerufen werden.

Ansonsten kann man diese auch zurückgehen lassen.



Grund der Kündigung ist Auswanderung und die findet bereits im Feb 2010 statt. Also es kann in dem Fall keine Mitgliedschaftsbestätigung anderer Versicherung vorgelegt werden, damit erst die Kündigung zum 30.03.2010 wirksam werden kann.
Wie wird hier in dem Fall verfahren?

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 15.01.2010, 09:38

Hallo,
nun, das ist realtiv einfach - ein Kündigungsschreiben verfassen - als Ende der Mitgliedschaft den 31.03.2010
eingeben und als Grund der Kündigung die Auswanderung angeben (ggf. noch die Wohnortabmeldung beifügen). Die Kasse wird das natürlich machen und sich freuen für einen Monat Beitrag zu erhalten ohne eine Leistung erbringen zu müssen (weil das Mitglied sich ja im Ausland aufhält).
Gruß
Czauderna


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