HILFE - gesetzlich krankenversichern nach Ausland

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Rossi
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Beitragvon Rossi » 23.03.2010, 16:21

wenn ich jetzt ein normales sozialversicherungspflichtiges Anstellungsverhältnis eingehe und mich darüber pflichtversichern lasse (ohne den Paragraphen § 5 Abs. 1 Nr. 13 a SGB anzuführen), aber nach z.B. 3 Monaten wieder aufhöre um mich selbstständig zu machen, kann die gesetzl. Krankenkasse mich dann mit Verweis auf irgendwelche 12/ 24 Monatsfristen wieder rausschmeissen? (Nach dem Motto: Sie waren keine 12 Monate am Stück in einer gesetzl. KK, Sie müssen sich privat versichern)



Okay, dann kannst Du dich leider nach § 9 SGB V nicht freiwillig versichern, da Du die hierzu erforderliche Vorversicherungszeit (12/24 Monate) nicht nachweisen kannst. Aber da Du dann auch zuletzt gesetzlich versichert gewesen bist, kommst Du wieder in die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 a SGB V.

Du gewinnst meiner Ansicht nach gar nichts. Du bist schon längst von der Kralle erwischt worden, leider hat es die Kasse noch nicht gemerkt!

heuler
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Beitragvon heuler » 23.03.2010, 17:28

VIELEN DANK FÜR DIE SCHNELLE HILFE!!!

=D> =D> =D> =D> =D> =D>

Ich finds toll, dass man im Internet so schnell zu so schwierigen Sachfragen, in denen man sich als Normalsterblicher nicht auskennen kann und wo man auf Gedei und Verderb den KK ausgeliefert ist, so kompetente Antworten und Hinweise bekommt!

DANKE!

krissi
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Beitragvon krissi » 28.03.2010, 10:03

Hallo Heuler,

na, da habe ich auch gleich mal eine Frage an dich.

Du möchtest wieder in die GKV, ich möchte raus ;-)

Meine Sefuridad Social läuft auch noch, obwohl ich schon seit 1 1/2 Jahren wieder in Deutschland studiere. Jetzt, nach dem Studium möchte ich wieder nach Spanien und zu diesem Zwecke meine GKV hier kündigen. (bin ja in Spanien noch krankenversichert, warum auch immer) Weil ich meinen Wohnsitz in D. jedoch behalten möchte, brauche ich auch diesen Nachweis E 104 aus Spanien um hier die versicherungspflicht zu umgehen.
Nun meine eigentliche Fragen:
Woher bekomme ich in Spanien dieses Dokument?
Und bekomme ich es wirklich, auch wenn ich ja schon 1 1/2 Jahre nicht mehr dort arbeite? Bzw. wird es dann auch hier anerkannt? Also ist dem Dokument zu entnehmen: Frau xy ist zurzeit in Spanien krankenversichert? Oder gibt es da nochwas anderes als das E104?

Irgendwie finde ich es nämlich sowieso total seltsam, dass meine KV dort noch funktioniert, aber das tut sie, man behandelte mich zwischendurch immer wieder auf Urlaubsreisen nach Spanien.

Meine andere Frage geht in deine Richtung:
Diese 12 Monate Mitgliedschaft bei der GKV, auf welchen Zeitraum beziehen die sich? Also ich war ja jetzt beispielsweise 18 Monate am Stück bei der GKV studentisch versichert. Zählt das dann, wenn ich aus Spanien wiederkomme?

Verwirrung....Hilfe!!
Danke :-k

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 28.03.2010, 10:27

wie der Rossi schon geschrieben hat, wenn du in einem EWR Staat oder Schweiz, in der obglitatorischen Versicherung warst, werden diese Zeiten auf die Zeiten der Vorversicherung angerechnet, 12 Monate wären dann erfüllt., d.h. du hättest den Möglichkeit als freiwilliges Mitglied n. § 9 SGB V der GKV beizutreten.

krissi
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Beitragvon krissi » 28.03.2010, 10:36

Also, wenn ich in den letzten 5 Jahren vor meiner Wiederkehr 12 Monate versichert war?

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Beitragvon Vergil09owl » 28.03.2010, 10:39

Grundsätzlich ja, näheres gilt es denn zu prüfen.

krissi
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Beitragvon krissi » 28.03.2010, 10:39

näheres???

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 28.03.2010, 10:41

also das heißt wenn es denn soweit ist muß die Kasse den den Sachverhlat prüfen um festzustellen das du als freiwilliges Mitglied der Kasse weiter erhalten bleibst.

krissi
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Beitragvon krissi » 28.03.2010, 10:47

ok.... Ja, aber da ich ja bei denen versichert war...dürfte das ja nicht allzu problematisch sein...
Ich habe auch mal etwas von 24 Monaten gehört. Müssen die auch durchgehend sein?

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 28.03.2010, 11:23

Nee 12 Monate in einem Stück oder 24 Monate innerhalb v. 5 Jahren. Der Beitritt ist innerhalb v. 3 Monaten nach dem Ende der Pflichtmitgliedschaft zu erklären.

krissi
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Beitragvon krissi » 28.03.2010, 11:32

huuuuhhh! sorry, den letzten Satz verstehe ich jetzt nicht...nehmen wir also an ich war in den letzten 5 Jahren auf jeden Fall 24 Monate (auch wenn nicht unbedingt am Stück) bei der GKV in D. versichert. Dann gehe ich nach Spanien, wo ich unter Umständen für 1/2 Jahr keine Versicherung nachweisen kann. (obwohl ich eine habe, so wie bei Heuler halt) Dann zählen doch bei meiner Wiederkehr trotzdem die Zeiten in der GKV, wenn die noch in den 5 Jahresrahmen fallen.

Und all dies bezieht sich doch auch nur darauf, dass man wiederkommt und ohne job ist. Was ist z.B. wenn ich mein Referendariat anfange?

Gruß Krissi
Zuletzt geändert von krissi am 28.03.2010, 11:40, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon Vergil09owl » 28.03.2010, 11:39

Ja wenn du unmittelbar aus Spanien zurückkommst und innerhalb v. 3 Monaten wieder in die GKV willst, oder eine geringfügige Beschätigung aufnimmst, denn kannst auch in die GKV als freiwilliges Mitglied, aber ohne Nachweis ist schlecht.

krissi
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Beitragvon krissi » 28.03.2010, 11:44

Aber wenn ich doch davor die 24 Monate hatte? Sorry, aber das macht mich gerade ganz verwirrt.

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Beitragvon Vergil09owl » 28.03.2010, 11:48

ja denn auch das heißt aber wenn du aus spannien zurückkommst gilt denn die 24 Monatsfrist, mit einreis nach Deutschland fängt denn die 3 monatsfrist an zu laufen das heißt.
als erstes wird die 12 Monatsfrist geprüft,
paßt diese nich denn die 24 Monatfrist paßt diese denn mußt du innerhalv von 3 monaten seit der ankunft in deutschland dei freiwillige Mitgliedschaft erklären.

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Beitragvon krissi » 28.03.2010, 12:19

Sorry, wenn ich nerve...

Wäre eine Anwartschaft nicht auch eine Lösung?...deinen letzten Beitrag verstehe ich nicht so richtig.

Nehmen wir doch mal an:

01/2008-3/2010 GKV versichert in D.
4/2010-8/2010 im Ausland versichert, allerdings so wie Heuler, d.h. die Beitragszahlung ist nur an einzelnen Tagen/für einzelne Monate nachweisbar.
Dann möchte ich nach D. zurück...

Dann würden doch die 24 Monate innerhalb von 5 Jahren zählen, auch ohne die Zeiten in Spanien???


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