Einen davon vom 26.08.2009 wird zitiert:
" Guten Tag,
verzweifelt wende mich an Euch
Ich bin neu hier in diesem Forum und habe mich deswegen angemeldet, weil mir eine plötzliche Nachforderung vom Mittwoch , den 19.08.09 einer GKV Krankenkasse mit Säumniszuschlägen und Mahngebühren beginnend vom 01.04.2007
über 25. 295,44 €
nicht nur den Schlaf raubt, sondern bin damit schlicht und weg überfordert, beunruhigt und schockiert worden. Auf so ätzend hohe Summe war ich von Niemanden – auch von einem Berater der Kasse - niemals vorbereitet worden.
Zu meiner Person:
58 Jahre alt, männlich, selbständig, war jahrelang nicht versichert. (zuletzt vor Jahren GKV versichert).
Meine Anzeige nach §5Abs.1Nr. 13 SGB V in Oktober 2008. Weil ich keine aktuelle zeitnahe Steuerbescheinigung vorlegen konnte, bin ich höchst eingestuft worden.
Die Versichertenkarte ist mir erstmalig vorgestern, den 20.08.09 zugesandt worden.
Meine Mitgliedschaft beginnt also am 01.09.2009.
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Nachträglich ärgere mich über die Anzeige nach §5Abs.1Nr. 13 SGB V – man hätte lieber die Pfoten davon lassen sollen. "
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Nordhessen, den 28.04.2010

Diese Krankenkasse, die mich erst krank gemacht hat, nachdem ich dummerweise die Anzeige abgegeben habe ( u.a. habe meine Tätigkeit als Selbsständige aufgegeben)
Einen Anwalt kann aus finazielen Gründen nicht beauftragt werden.
Meine Widersprüche sind abgelehnt worden. Es ist eine Klage meinerseits erhoben worden, mit der Begründung, die Versichertenkarte ist mir erst zum 01.Sept. 2009 ausgestellt worden. Denn nach § 15 Abs. 6 SGB V
sollte diese Karte zum Beginn der Versicherurngsvertrages von der KK ausgestellt werden.
Meine Sorge; zieht das Argument vorm Sozialgericht?
Im voraus möchte mich bedanken und wünsche schöne, streßfreie Arbeitswoche.
Alles Gute