Rücksichtloses Eintreiben von Beiträgen

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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mamert
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Rücksichtloses Eintreiben von Beiträgen

Beitragvon mamert » 09.05.2010, 18:32

Hallo,

obwohl ich einige Monate 12/09 bis 03/10) ohne Einkommen war und um ruhende Mitgliedschaft bei der DAK bat, will diese rücksichtslos Beiträge
eintreiben. Mir wurde ein "fiktives Einkommen von 800 Euro angedichtet" Was ist in diesem Fall am besten zu tun?

Gruß, Martina

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Beitragvon Vergil09owl » 09.05.2010, 20:16

Taja es gilt § $ 5 Aab. 1 Nr. 13 , Versicherungspflicht. Da kann man nach § 186 Abs- 1 SGB V einen Beitragsermäßigung beantragen.
Bist du verheiratet, denn geht ggf eine familienversicherung über deine ehefrau möglich , wenn eine eigne Mitgliedscahft besteht.

ratte1
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Beitragvon ratte1 » 09.05.2010, 21:35

Hallo,

ob es um eine freiwillige Versicherung oder eine Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V geht, wissen wir nicht. Auch hat der TE keine Gründe für eine Beitragsermäßigung genannt. Fehlendes Einkommen allein ist jedenfalls keiner.

Wenn die DAK ein Einkommen von 851,67 Euro für die Beitragsberechnung zu Grunde legt, so ist dass die vom Gesetzgeber festgelegt Mindestbemessungsgrenze, darunter geht`s nimmer.

MfG
ratte1

@Vergil09owl: Eine Martina wird wohl kaum eine Ehefrau haben :lol:

Czauderna
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Re: Rücksichtloses Eintreiben von Beiträgen

Beitragvon Czauderna » 10.05.2010, 08:53

mamert hat geschrieben:Hallo,

obwohl ich einige Monate 12/09 bis 03/10) ohne Einkommen war und um ruhende Mitgliedschaft bei der DAK bat, will diese rücksichtslos Beiträge
eintreiben. Mir wurde ein "fiktives Einkommen von 800 Euro angedichtet" Was ist in diesem Fall am besten zu tun?

Gruß, Martina


Hallo,
ein fiktives Einkommen ist deshalb fiktiv weil es in Wahrheit nicht vorhanden ist und wie schon weiter unten geschrieben wurde hat der Gesetzgeber dieses fiktive Einkommen festgelegt und nicht die Kasse.
Gruss
Czaudern

mamert
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Rücksichtsloses Eintreiben von Beiträgen..

Beitragvon mamert » 10.05.2010, 16:05

Hallo,
noch einige zusätzliche Informationen zu meinem Beitrag: Verheiratet bin ich nicht, lebe in WG/Zweckgemeinschaft. Die DAK hat die von mir gewünschte ruhende Mitgiiedschaft offenbar ignoriert und was mich am meisten entrüstet, ist die Zugrundelegung eines "geschätzten Einkommens", über daqs ich gar nicht vefügt habe. Auf ärztliche Leistungen habe ich natürlich in den 4 Monaten verzichtet. Nach 25-jähriger Mitgliedschaft bei dieser K.kasse erwäge ich nun einen
Wechsel... Mal abwarten, wie sie auf mein letztes Schreiben reagieren und mir evtl. doch die Beitragszahlung erlassen. Als Geringverdienerin
und alleinerz. Mutter ist diese Forderung (über 600.-) eine untragbare finanzielle Härte
Gruß und danke für evtl. Nachrichten, Martina

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Beitragvon Czauderna » 10.05.2010, 16:18

Hallo,
auch eine "ruhende" Mitgliedschaft gibt es seit dem 01.04.2007 nicht mehr weil ab diesem Tag der Gesetzgeber eine Pflicht zur Versicherung für zuletzt GKV-Versicherte eingeführt hat.
Die Tatsache, dass keine Leistungen in Anspruch genommen wurden ändert nichts an der Pflicht Beiträge zu zahlen.
Demzufolge kann es keinen Verzicht der Kasse auf Beitragszahlung kommen. Über das fiktive Einkommen haben wir ja bereits geschrieben.
Selbst bei 0,00 € Einkommen wird dieser fiktive Betrag angesetzt und dies bei allen Kassen.
Kein Einkommen = kein Beitrag , so funktioniert die GKV (manchesmal muss man sagen, leider) nicht und keine Leistung erhalten daher keine Beitragszahlung geht auch nicht.
Gruß
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 10.05.2010, 16:30, insgesamt 1-mal geändert.

heinrich
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Beitragvon heinrich » 10.05.2010, 16:29

es gibt sogar Menschen, die haben nicht nur KEIN Einkommen, sondern
Negativeinkommen (also Minus).

Diese müssen auch den M i n d e s tb e itrag zahlen.

koallasuu
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Beitragvon koallasuu » 12.05.2010, 11:59

Na ja, auf die Versicherungsleistung zu verzichten, bringt einem nichts, wenn man sich z.B. plötzlich was bricht oder auf andere Weise unverhofft krank wird. Der Staat springt dann mit den (über)lebensnotwendigen Leistung ein, auch wenn der Bürger keine Beiträge bezahlt. Meiner Meinung ist es auch die Aufgabe des Staates, seine Bürger zu beschützen.

Eine andere Sache ist es, wenn man sich diese Versicherung nicht leisten kann. Über Deinen sozialen Status hast Du bisher nicht viel gesagt, aber der Staat lässt einem leider nur noch wenige Möglichkeiten, entweder man ist in einem sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis oder man hat sonst ein Einkommen, sei es ein Erbe oder jemand nahestehenden, der einen finanziell unterstützt. Die letzte und denkbar ungünstigste Alternative ist es, Sozialleistungen zu beantragen. Für eine der 3 Möglichkeiten muss man sich entscheiden.

Wenn Du nun (mal davon abgesehen, unter welche der 3 Möglichkeiten Du im genannten Zeitraum fällst) die geforderten Beträge nicht zahlen kannst, wird die Krankenkasse möglicherweise vollstrecken und sehen, dass nichts zu holen ist. Darüber würde ich mich aber vielleicht nochmal informieren. Anlaufstellen fallen mir momentan keine ein, aber ich denke da z.B. an die Schuldnerberatung.

Man kann zu dem ganzen Thema stehen wie man will, ich bin selbst sehr unzufrieden damit, dass ich, wenn ich mir nicht irgendeine Arbeit suche, egal ob sie zu mir passt oder ich damit glücklich werde, sonst in keine der 3 Möglichkeiten so richtig passe, heißt: nicht verheiratet, kein Vermögen, kein Anspruch auf ALG I oder II (weil keine Anwartszeit und Lebenspartnerschaft in gemeinsamer Wohnung). Keine sozialversicherungspflichtige Arbeit zu haben, hieße für mich, jeden Monat ein dickes Minus zu machen, obwohl mir zum Überleben ein 400€-Job reichen würde.

Die Alternative zu all den Anstrengungen wäre pure Resignation. Ich nutze meine Energie lieber dafür, den worst case zu vermeiden.

Dipling
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Beitragvon Dipling » 12.05.2010, 13:46

Andererseits kann man das System gezielt nutzen, um an eine günstige Krankenversicherung zu kommen - wenn die Voraussetzungen vorliegen bzw. man diese schafft:

-Mitversicherung bei einem GKV-versicherten Ehegatten: 0 EUR
-401 EUR-Job: ca. 30 EUR pro Monat
-Versicherug als Student: Ca. 60 EUR monatlich

Was zu dem absurd erscheinenden Ergebnis führt, dass derjenige, der Einkommen hat (401 EUR Job) weitaus geringere Beiträge zahlt als derjenige, der gar kein Einkommen hat und dem deshalb fiktive Einkommen angerechnet werden.

koallasuu
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Beitragvon koallasuu » 13.05.2010, 18:27

Dipling hat geschrieben:Andererseits kann man das System gezielt nutzen, um an eine günstige Krankenversicherung zu kommen - wenn die Voraussetzungen vorliegen bzw. man diese schafft:

-Mitversicherung bei einem GKV-versicherten Ehegatten: 0 EUR
-401 EUR-Job: ca. 30 EUR pro Monat
-Versicherug als Student: Ca. 60 EUR monatlich

Was zu dem absurd erscheinenden Ergebnis führt, dass derjenige, der Einkommen hat (401 EUR Job) weitaus geringere Beiträge zahlt als derjenige, der gar kein Einkommen hat und dem deshalb fiktive Einkommen angerechnet werden.


Na ja, aber diese Voraussetzungen zu schaffen, ist auch nicht so leicht. Eine Zweckehe ist nicht jedermanns Sache, von einem 400€-Job leben ist nicht so leicht und ich kenne ehrlich gesagt keinen Arbeitgeber, der einem statt 400€ 401€ zahlt und bereit ist, die Krankenkassenbeiträge zu zahlen (die mag es geben, ich kenne aber keine). Die letztere Variante höhlt der Staat immer mehr aus, indem er die Möglichkeit gewährt, Studiengebühren zu verlangen. In meiner Stadt ist es zudem so, dass es eine Regelstudienzeit gibt und ein Zweitstudium 2500€/Semester kostet. Hinzu kommt, dass die Krankenkasse mit Erreichen des 30.Lebensjahres einschreitet und den Mindestbeitrag verlangt (Wovon soll man den zahlen, wenn man weder verheiratet ist, noch Anspruch auf ALG I oder II hat?). Prinzipiell hast Du recht, aber so einfach ist es eben nicht, sonst hätte ich bestimmt nicht die irrwitzigsten Jobs gemacht...von mies bezahlten Praktika bis befristete Zeitarbeit...

Ich will sagen: Da ist einiges los auf dem Arbeitsmarkt. Es wird immer härter. Passt der soziale Status nicht ins (meiner Meinung nach völlig überholte) System muss man sich einfach entscheiden...entweder miese Jobs (ich hab' beispielsweise erlebt, wie sogar ein auf 2 Monate befristeter Job bei einer Zeitarbeitsfirma grundlos, also explizit NICHT im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung stehend, vorzeitig gekündigt wurde) oder jemand anderem auf der Tasche zu liegen...

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Beitragvon Dipling » 13.05.2010, 19:17

Wobei ein 400 EUR-Job mit 30% Pauschalabgaben belastet ist, die ausschließlich vom Arbeitgeber zu tragen sind. Will sagen: Ein 401 EUR-Job kommt dem Arbeitgeber sogar deutlich billiger, man sollte ihn im Zweifelsfall darauf aufmerksam machen.


Es ist gut, dass inzwischen die geburtenschwachen Jahrgänge auf den Arbeitsmarkt kommen, sonst sähe dieser noch deutlich trister aus.
Heißt für die Krankenkassen aber auch: Weniger junge und gesunde Beitragszahler, mehr teure Alte und Kranke im System, die als Rentner zudem oftmals nur Minibeiträge zahlen.
Ohne grundlegende Umstellung der hauptsächlich lohnbezogenen Finanzierung der GKV bricht diese bald zusammen, daran können auch die Zusatzbeiträge nichts ändern. Oder der Gesetzgeber stellt die GKV auf eine absolute Grundversorgung um - diese Alternative dürfte aber am Widerstand der Ärzte- Pharma- und Apothekerlobby scheitern.

koallasuu
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Beitragvon koallasuu » 14.05.2010, 11:50

Dipling hat geschrieben:Wobei ein 400 EUR-Job mit 30% Pauschalabgaben belastet ist, die ausschließlich vom Arbeitgeber zu tragen sind. Will sagen: Ein 401 EUR-Job kommt dem Arbeitgeber sogar deutlich billiger, man sollte ihn im Zweifelsfall darauf aufmerksam machen.


Das verstehe ich nicht ganz. Der Arbeitgeber zahlt doch bei einem Gehalt von 401€ mehr Abgaben als bei einem 400€-Job, oder? Meiner Meinung nach kommt ihn ein 400€-Job doch immer günstiger, weil er die Verantwortung für die Sozialversicherung dem Arbeitnehmer überlässt, der sich dann selbst versichern muss.

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Beitragvon Czauderna » 14.05.2010, 12:44

koallasuu hat geschrieben:
Dipling hat geschrieben:Wobei ein 400 EUR-Job mit 30% Pauschalabgaben belastet ist, die ausschließlich vom Arbeitgeber zu tragen sind. Will sagen: Ein 401 EUR-Job kommt dem Arbeitgeber sogar deutlich billiger, man sollte ihn im Zweifelsfall darauf aufmerksam machen.


Das verstehe ich nicht ganz. Der Arbeitgeber zahlt doch bei einem Gehalt von 401€ mehr Abgaben als bei einem 400€-Job, oder? Meiner Meinung nach kommt ihn ein 400€-Job doch immer günstiger, weil er die Verantwortung für die Sozialversicherung dem Arbeitnehmer überlässt, der sich dann selbst versichern muss.



Hallo, ich habe mal 401,00 € Brutto durch den Gleitzonenrechner gejagt.
Danach beträgt der Arbeitgeberanteil zur Gesamtsozialversicherung, also Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung insgesamt : 78,74 € und der vom Arbeitnehmer : 42,98 €.
Vorteile liegen hier nicht nur beim Arbeitnehmer sondern auch bei Arbeitgeber, z.B. AAG-Erstattung im Krankheitsfall. und weniger als wenn er nur die Pauschale in Höhe von ca. 84,00 €.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon koallasuu » 14.05.2010, 16:49

Oh, das wusste ich nicht :oops: Dann wäre es tatsächlich interessant, wenn man einen Arbeitgeber finden könnte, der das macht.

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Beitragvon Rossi » 14.05.2010, 22:11

Die Klamotte ist doch nicht neu, dass eine Beschäftigung von 401,00 Euro für den Arbeitgeber günstiger ist, als eine Beschäftigung bis zu 400,00 Euro.

Leider ist bei vielen Arbeitgebern noch nicht die Erleuchtung gekommen, da sie noch anders denken.

Viele Arbeitgeber denken nämlich, oh weia, wenn ein SV-pflichtiger Lohn gezahlt wird, dann muss ich dem Arbeitnehmer auch bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zahlen.

Boah, wenn ich so etwas höre, dann falle ich wieder rückwärts vom Stuhl.

Der Arbeitgeber hat nämlich keine Ahnung, bzw. betreibt Rechtsbeugung.

Es ist nämlich ganz egal, ob der Lohn bis zu 400,00 Euro beträgt, oder oberhalb von 400,00 Euro liegt. In beiden Konstellationen hat der Arbeitgeber Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu gewähren und auch Urlaub zu bezahlen.


Ca. 90 % der Arbeitgeber ist dies bei den sog. Mini-Jobbern bekannt, aber nur 10 % der Arbeitgeber machen es.

Bei gesetzestreuer Anwendung ist der Job oberhalb von 400,00 Euro immer für den Arbeitgeber günstiger.


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