Rossi hat geschrieben:Leider ist bei vielen Arbeitgebern noch nicht die Erleuchtung gekommen, da sie noch anders denken.
Viele Arbeitgeber denken nämlich, oh weia, wenn ein SV-pflichtiger Lohn gezahlt wird, dann muss ich dem Arbeitnehmer auch bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zahlen.
Es ist nämlich ganz egal, ob der Lohn bis zu 400,00 Euro beträgt, oder oberhalb von 400,00 Euro liegt. In beiden Konstellationen hat der Arbeitgeber Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu gewähren und auch Urlaub zu bezahlen.
Ca. 90 % der Arbeitgeber ist dies bei den sog. Mini-Jobbern bekannt, aber nur 10 % der Arbeitgeber machen es.
Bei gesetzestreuer Anwendung ist der Job oberhalb von 400,00 Euro immer für den Arbeitgeber günstiger.
Hm. Nun ja. Der Großteil der Arbeitgeber denkt aber nunmal leider so : / weswegen ich auch keinen Arbeitgeber kenne, der einen für 401€ einstellt. Letztlich muss man aber vielleicht nur geschickt mit ihm verhandeln.
Ich hatte übrigens als Studentin 3 geringfügig vergütete Jobs, bei denen ich jedes Mal echte Probleme bekam, wenn ich krank wurde.
Bei einem Job musste ich mir selbst Vertretungen suchen (!), wenn ich krank wurde. Das wurde mir explizit immer so gesagt. Eine andere Regelung gibt es dort bis heute (über 2 Jahre später) auch nicht. Bei einem anderen Job bin ich deswegen sogar gekündigt worden, nach dem Motto "Wir können es uns nicht leisten, Vertretungen einzuplanen". Was erwarten die für 5€/Stunde, dass ich mit Grippe erscheine und die Kundschaft anstecke?
Na wie auch immer. Da läuft sicher einiges schief in dem Bereich...