grundlage der beitragsberechnung

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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hge2001
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Beitragvon hge2001 » 07.06.2010, 09:34

Oberpfälzer hat geschrieben:Hallo,


Es wird noch viel besser:

ich gehe davon aus, dass der Mann freiwillig in der GKV versichert ist, weil er wegen fehlender Vorversicherungszeit (9/10 der 2. Hälfte...) in der GKV - egal ob Pflicht oder frw - nicht in die KVdR hineinkam.
Das kann sich jetzt aber ändern! Denn entgegen der landläufigen Meinung
endet obiger Satz (...) nicht mit den Worten "des Erwerbslebens" sondern "der Rahmenfrist". und das meint die Zeit vom Beginn der ersten SV-Pflichtigen Beschäftigung bis zum RENTENBEGINN. und der Antrag auf Witwerrente begründet eine NEUE Rente.
Die Zeiträume "2.Hälfte" und "9/10" werden also völlig neu berechnet und können dazu führen, dass aus der klitzkleinen Witwerrente eine KVdR-Pflicht entsteht, damit wird auch die "Große" eigene Rente KVDR-Pflichtig und die frw. Versicherung mit den Beiträgen auf die sonstigen Einkünfte fällt weg. Das muß die Krankasse aber von sich aus prüfen, dazu ist sie verpflichtet! da kann aber 3-4 Monate dauern.
Dann kommen zwar Rückforderungen der DRV über den ausgezahlten KV-Zuschuß, im Gegenzug bekommt man aber dann die frw bezahlten Beiträge zurück. Nicht wundern, wenn es dann etwas Papierkram gibt, auf Dauer wird's preiswerter.

Wer den Beginn der Rahmenfrist kennt (Versicherungsverlauf der DRV) kann auch ganz spitz rechnen und z.B. den Antrag auf Witwerrente erst einige Monate "zu spät" stellen - Rentenbeginn ist dann auch später - und so in die KVdR reinrutschen. lohnt sich meistens!
Aber aufpassen: die Krankenkassen rechnen Tagesgenau! Es gab auch schon eine BSG-Urteil dazu, da ging es um 2 Tage, die fehlten!


Vielen Dank für den Beitrag. Sorry, dass ich dies so spät lese. Ich hatte keine zusätzlichen Beiträge erwartet.

Zum Stand der Dinge:

Letzte Woche ist der Zuschuss zur KrankenVersicherung für die Rente meines Vaters eingestellt worden. Ich habe dann angerufen, und nach den Gründen gefragt:
Das wäre nur eine technische Umstellung. Der Zuschuss würde statt zur Rente meines Vaters nun auf die Witwerrente gezahlt.
Meine Frage, ob dann bei der Berechnung des Zuschusses die Summe der beiden Renten herangezogen würde, wurde verneint. Der Zuschuss bezieht sich nur auf die Hauptrente meines Vaters.

Deine Anmerkung zum "Rückkehr" in die KVdR ist interessant.
Welche Daten brauchst zu dazu um die 9/10 zu bestimmen?
Meine Eltern beziehen die Rente seit 1983.
Wann ist dann die Rahmenfrist anzusetzen?

hg

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Beitragvon hge2001 » 07.06.2010, 13:19

RHW hat geschrieben:Hallo,
2) Die Ehefrau hat am 01.04.2002 eigene kleine Rente bezogen, der Ehemann hatte aber keine Optionsmöglichkeit (z.B. am 01.04.2002 kein Rentner oder Vorversicherungszeit z.B. wegen PKV oder Ausland nicht erfüllt).
Die Mindesteinnahme gilt dann nicht. Die Krankenversicherung der Rentner tritt sofort am Tag nach dem Todestag des Ehegatten ein.
Gruß
RHW


Wie ist das in unserem fall einzuordnen ?:

Ehemann bezog am 1.4.2002 bereits Rente; war aber freiwiilig in Der GKV; wegen Nichterfüllung der Vorversicherungszeit ;

Ehefrau bezog kleine Rente (1.4.2002), familien-mit-versichert;


hg

RHW
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Beitragvon RHW » 07.06.2010, 18:50

Hallo,
entscheidend ist hier, ob die Vorversicherungszeit für die Ehefrau erfüllt ist:
maßgebend ist die Zeit ab dem 1. Arbeitstag (Azubi) und dem Tag des Antrages auf die Altersrente.
Interessant ist davon die 2. Hälfte:
GKV-Pflichtversichert? FV bei frwg. Mitglied? Oder FV bei Pflicht-Mitglied? Oder PKV? Für welche Zeiträume?

Gruß
RHW


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