Ehepaar Rentner KVdR/freiw. GKV
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Ehepaar Rentner KVdR/freiw. GKV
Hallo,
ich beziehe AR wg. Arbeitslosigkeit und bin als freiwilliges Mitglied in der GKV. Meine Frau ist EU-Rentnerin und in der KVdR. Ich bekomme ca. 860 € Nettorente, meine Frau 750 € Nettorente. Weiter haben wir keine Einnahmen.
Wir wollen versuchen einen Nebenjob zu bekommen. Um nicht all zu viel von dem damit verdienten Geld wieder an die KV abführen zu müssen, wäre es da ratsam, dass das Arbeitsverhältnis über meine Frau läuft? Ach so, ich habe vergessen zu erwähnen, dass es vermutlich auf einen Büro-Reinigungsjob hinausläuft, den wir gemeinsam ausführen würden.
Vielen Dank!
Gruß Paule
ich beziehe AR wg. Arbeitslosigkeit und bin als freiwilliges Mitglied in der GKV. Meine Frau ist EU-Rentnerin und in der KVdR. Ich bekomme ca. 860 € Nettorente, meine Frau 750 € Nettorente. Weiter haben wir keine Einnahmen.
Wir wollen versuchen einen Nebenjob zu bekommen. Um nicht all zu viel von dem damit verdienten Geld wieder an die KV abführen zu müssen, wäre es da ratsam, dass das Arbeitsverhältnis über meine Frau läuft? Ach so, ich habe vergessen zu erwähnen, dass es vermutlich auf einen Büro-Reinigungsjob hinausläuft, den wir gemeinsam ausführen würden.
Vielen Dank!
Gruß Paule
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- Registriert: 01.02.2009, 18:08
Re: Ehepaar Rentner KVdR/freiw. GKV
Paule hat geschrieben:Hallo,
ich beziehe AR wg. Arbeitslosigkeit und bin als freiwilliges Mitglied in der GKV. Meine Frau ist EU-Rentnerin und in der KVdR. Ich bekomme ca. 860 € Nettorente, meine Frau 750 € Nettorente. Weiter haben wir keine Einnahmen.
Wir wollen versuchen einen Nebenjob zu bekommen. Um nicht all zu viel von dem damit verdienten Geld wieder an die KV abführen zu müssen, wäre es da ratsam, dass das Arbeitsverhältnis über meine Frau läuft? Ach so, ich habe vergessen zu erwähnen, dass es vermutlich auf einen Büro-Reinigungsjob hinausläuft, den wir gemeinsam ausführen würden.
Vielen Dank!
Gruß Paule
Hallo,
da bringt ein Job (ausser mehr Einkommen) nix. Beide Renten sind auch im Falle einer krankenversicherungspflichtigen Tätigkeit als Versorgungsbezug beitragspflichtig und zwar neben dem Einkommen aus der krankenversicherungspflichtigen Tätigkeit.
Nehmt beide einen 400,00 € auf, dann habt Ihr 800,00 € ohne Sozialversicherungsbeitrag im Monat mehr.
Gruss
Czauderna
Re: Ehepaar Rentner KVdR/freiw. GKV
Czauderna hat geschrieben:....
Hallo,
da bringt ein Job (ausser mehr Einkommen) nix. Beide Renten sind auch im Falle einer krankenversicherungspflichtigen Tätigkeit als Versorgungsbezug beitragspflichtig und zwar neben dem Einkommen aus der krankenversicherungspflichtigen Tätigkeit.
Nehmt beide einen 400,00 € auf, dann habt Ihr 800,00 € ohne Sozialversicherungsbeitrag im Monat mehr.
Gruss
Czauderna
Entschuldigung, aber das ist mir zu hoch! Warum sollte 1 Minijob "schädlicher" sein als 2

Gruß Paule
Re: Ehepaar Rentner KVdR/freiw. GKV
Paule hat geschrieben:Czauderna hat geschrieben:....
Hallo,
da bringt ein Job (ausser mehr Einkommen) nix. Beide Renten sind auch im Falle einer krankenversicherungspflichtigen Tätigkeit als Versorgungsbezug beitragspflichtig und zwar neben dem Einkommen aus der krankenversicherungspflichtigen Tätigkeit.
Nehmt beide einen 400,00 € auf, dann habt Ihr 800,00 € ohne Sozialversicherungsbeitrag im Monat mehr.
Gruss
Czauderna
Entschuldigung, aber das ist mir zu hoch! Warum sollte 1 Minijob "schädlicher" sein als 2![]()
Gruß Paule
Hallo,
ein 400,00 € ist nicht schädlich - warum auch ??
Euer derzeitiges Versicherungsverhältnis würde sich nicht ändern wenn Ihr beide je einen solchen Job aufnehmen würdet und wenn es nur einer tut, auch gut.
Was nicht geht (arbeitsrechtlich) ist das einer den Job lt. Vertrag macht, in Wirklichkeit aber beide arbeiten.
Gruss
Czauderna
in der KVdR ist ein Minijob NICHT beitragspflichtig
in der freiwilligen Versicherung aber schon
Grundsatz: es gilt ein Beitragssatz zur
Krankenversicherung bei Einnahmen, die nicht Rente oder Versorungsbezug
also bei einen Minijob
von 14,3 % ermäßigter Beitragssatz
zur Pflegeversicherung 2,2 % bzw. 1,95 % , wenn mindestens ein Kind vorhanden ist.
Jetzt kommt die Ausnahme:
bei einem Minijob (400 EUR Job), bei dem der Arbeitgeber die pauschalen Krankenversicherungsbeiträge abführen an die Minijob-Zentrale abführen muss (13 % sind dies)
BRAUCHT in der freiw. Versicherung KEIN Krankenversicherungsbeitrag abgeführt zu werden
ALSO nur 1,95 % bzw. 2,2% wären dann zur Pflegeversicherung zu zahlen
ALSO bei höchstens 400 EUR und dem 2,2 %-Satz wären dies lächerliche 8,80 EUR.
Dafür braucht man nicht zu schummeln.
Gell
in der freiwilligen Versicherung aber schon
Grundsatz: es gilt ein Beitragssatz zur
Krankenversicherung bei Einnahmen, die nicht Rente oder Versorungsbezug
also bei einen Minijob
von 14,3 % ermäßigter Beitragssatz
zur Pflegeversicherung 2,2 % bzw. 1,95 % , wenn mindestens ein Kind vorhanden ist.
Jetzt kommt die Ausnahme:
bei einem Minijob (400 EUR Job), bei dem der Arbeitgeber die pauschalen Krankenversicherungsbeiträge abführen an die Minijob-Zentrale abführen muss (13 % sind dies)
BRAUCHT in der freiw. Versicherung KEIN Krankenversicherungsbeitrag abgeführt zu werden
ALSO nur 1,95 % bzw. 2,2% wären dann zur Pflegeversicherung zu zahlen
ALSO bei höchstens 400 EUR und dem 2,2 %-Satz wären dies lächerliche 8,80 EUR.
Dafür braucht man nicht zu schummeln.
Gell
heinrich hat geschrieben:in der KVdR ist ein Minijob NICHT beitragspflichtig
in der freiwilligen Versicherung aber schon
Grundsatz: es gilt ein Beitragssatz zur
Krankenversicherung bei Einnahmen, die nicht Rente oder Versorungsbezug
also bei einen Minijob
von 14,3 % ermäßigter Beitragssatz
zur Pflegeversicherung 2,2 % bzw. 1,95 % , wenn mindestens ein Kind vorhanden ist.
Jetzt kommt die Ausnahme:
bei einem Minijob (400 EUR Job), bei dem der Arbeitgeber die pauschalen Krankenversicherungsbeiträge abführen an die Minijob-Zentrale abführen muss (13 % sind dies)
BRAUCHT in der freiw. Versicherung KEIN Krankenversicherungsbeitrag abgeführt zu werden
ALSO nur 1,95 % bzw. 2,2% wären dann zur Pflegeversicherung zu zahlen
ALSO bei höchstens 400 EUR und dem 2,2 %-Satz wären dies lächerliche 8,80 EUR.
Dafür braucht man nicht zu schummeln.
Gell
Hallo heinrich,
danke für die Erklärung! Ich bin mir aber immer noch nicht ganz sicher, ob ich das richtig verstehe?! Heisst das, dass ein Arbeitgeber bei einem freiwillig Versicherten mehr KV-Beitrag abführen muss, als bei einem KVdR-Beschäftigten? Wenn dem so ist, nimmt der Arbeitgeber doch lieber nur "KVdR-Leute"!
Danke!
Gruß Paule
meine Antwort war ausschließlich aus Deiner/Eurer Sicht.
Also der Betrachtung des Versicherten zur Krankenkasse.
Jetzt nehme ich kurz Stellung aus Sicht des Arbeitgebers zur Sozialversicherung.
AG hat bei Mini-Jobber, die gesetzlich versichert sind (EGAL wie diese gesetzlich versichert)
13 % KV
15 % RV
evt. 2 Pauschalsteuer abzuführen.
ALSO: freiw. Versicherung in der gesetzl. KK und KVdR in der gesetzlichen aus Sicht der Arbeitgeberpflicht GLEICH
Also der Betrachtung des Versicherten zur Krankenkasse.
Jetzt nehme ich kurz Stellung aus Sicht des Arbeitgebers zur Sozialversicherung.
AG hat bei Mini-Jobber, die gesetzlich versichert sind (EGAL wie diese gesetzlich versichert)
13 % KV
15 % RV
evt. 2 Pauschalsteuer abzuführen.
ALSO: freiw. Versicherung in der gesetzl. KK und KVdR in der gesetzlichen aus Sicht der Arbeitgeberpflicht GLEICH
Noch mal danke heinrich!
Also, wenn ich das richtig verstehe, muss ich selbst lediglich den vollen Beitrag zur PflVers. an die KK abführen? Und vermutlich begleitet mich diese "Sonderbehandlung" auch über das 65. LJ, wo es ja heisst, darf man als Rentner dann unbegrenzt hinzuverdienen.... Da holt sich dann die KK das wieder rein, was der "Abtrünnige" in vergangenen Zeiten mal an Beitrag gespart hatte!
In einem anderen Forum habe ich gerade das gelesen: Zitat: "Die Pauschale des AGs von 13% zur KV hat nix mit dem Beitragssatz eines freiwillig Versicherten von 14,3% zur KV zu tun."
Jetzt bin ich wieder vollends verunsichert!!
Noch mals danke!
Gruß Paule
Also, wenn ich das richtig verstehe, muss ich selbst lediglich den vollen Beitrag zur PflVers. an die KK abführen? Und vermutlich begleitet mich diese "Sonderbehandlung" auch über das 65. LJ, wo es ja heisst, darf man als Rentner dann unbegrenzt hinzuverdienen.... Da holt sich dann die KK das wieder rein, was der "Abtrünnige" in vergangenen Zeiten mal an Beitrag gespart hatte!
In einem anderen Forum habe ich gerade das gelesen: Zitat: "Die Pauschale des AGs von 13% zur KV hat nix mit dem Beitragssatz eines freiwillig Versicherten von 14,3% zur KV zu tun."
Jetzt bin ich wieder vollends verunsichert!!
Noch mals danke!
Gruß Paule
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Vergil09owl hat geschrieben:Also, das geht denn noch folgendermaßen wenndie jtzt Pflichtmitglied in der KvdR bist, sage wir mal du bekommst 1000 € Rente, verdienst sagen wir mal 560 € dazu, das heißt es wird nur AG Anteil berechnet an den KV und PV Beiträgen.
Also Vergil09owl,
das verstehe ich ja nun gleich gar nicht! Ich habe eingangs geschrieben, dass ich als freiwilliges Mitglied in der GKV versichert bin! Lediglich meine Ehefrau ist in der KVdR pflichtversichert! Wenn ich also über 65 Jahre alt bin kann ich wohl auch (rentenunschädlich) unbegrenzt hinzuverdienen, nur mit dem Unterschied zu meiner Frau, dass ich mehr in die KV einzahlen müsste!
Viel wichtiger war mir aber die Frage, wieviel ich bei einem Minijob von 400 € selbst noch an die KV abführen muss?! Und da habe ich leider widersprechende Aussagen zu gefunden...
Gruß Paule
das Bundessozialgericht hat am 16.12.2003 entschieden
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb ... sensitive=
das in Rahmen einer freiwilligen Versicherung keine Beitragspflicht aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung zur Krankenversicherung besteht.
Sollte ein anderes Forum dazu anders Stellung genommen haben,
so
- war dies Antwort falsch
oder
- jemand hat vor dem 16.12.2003 diese Antwort gegeben
(nach der bis dahin gültigen Rechtslage war es nämlich noch als beitragspflichtig angesehen worden)
Wann war denn diese "andere Forumsantwort"
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb ... sensitive=
das in Rahmen einer freiwilligen Versicherung keine Beitragspflicht aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung zur Krankenversicherung besteht.
Sollte ein anderes Forum dazu anders Stellung genommen haben,
so
- war dies Antwort falsch
oder
- jemand hat vor dem 16.12.2003 diese Antwort gegeben
(nach der bis dahin gültigen Rechtslage war es nämlich noch als beitragspflichtig angesehen worden)
Wann war denn diese "andere Forumsantwort"
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