Nicht mehr versichert, kein Geld für Nachzahlung - was tun?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Nicht mehr versichert, kein Geld für Nachzahlung - was tun?
Hallo,
meine Situation:
Ich war ALGII-Empfänger, ich wurde vom Job-Center bei der AOK zum 31.5. abgemeldet.
Konnte mich bisher nicht darum kümmern, es war erst einmal wichtiger, mich darum zu kümmern, überhaupt wieder Geld zur Verfügung zu haben.
Habe nun eine geringfügige Beschäftigung seit diesem Monat, das Geld reicht aber so grade mal für die Miete, bemühe mich um noch einen Job.
Die AOK sagt nun, wenn ich weiterhin versichert sein will (wenn ich es mir dann wieder leisten könnte...), müsste ich erstmal den kompletten Beitrag ab Juni nachzahlen, was ich mir schlicht und einfach nicht leisten kann.
War jemand von euch schon einmal in einer ähnlichen Situation oder kennt sich da aus? Was kann ich tun in einem solchen Fall? Gibt es eine andere Lösung, außer, eine (für mich im Moment) Unmenge von Geld auftreiben zu müssen, um die Nachzahlungen leisten zu können?
meine Situation:
Ich war ALGII-Empfänger, ich wurde vom Job-Center bei der AOK zum 31.5. abgemeldet.
Konnte mich bisher nicht darum kümmern, es war erst einmal wichtiger, mich darum zu kümmern, überhaupt wieder Geld zur Verfügung zu haben.
Habe nun eine geringfügige Beschäftigung seit diesem Monat, das Geld reicht aber so grade mal für die Miete, bemühe mich um noch einen Job.
Die AOK sagt nun, wenn ich weiterhin versichert sein will (wenn ich es mir dann wieder leisten könnte...), müsste ich erstmal den kompletten Beitrag ab Juni nachzahlen, was ich mir schlicht und einfach nicht leisten kann.
War jemand von euch schon einmal in einer ähnlichen Situation oder kennt sich da aus? Was kann ich tun in einem solchen Fall? Gibt es eine andere Lösung, außer, eine (für mich im Moment) Unmenge von Geld auftreiben zu müssen, um die Nachzahlungen leisten zu können?
Re: Nicht mehr versichert, kein Geld für Nachzahlung - was t
Matthias hat geschrieben:Hallo,
meine Situation:
Ich war ALGII-Empfänger, ich wurde vom Job-Center bei der AOK zum 31.5. abgemeldet.
Konnte mich bisher nicht darum kümmern, es war erst einmal wichtiger, mich darum zu kümmern, überhaupt wieder Geld zur Verfügung zu haben.
Habe nun eine geringfügige Beschäftigung seit diesem Monat, das Geld reicht aber so grade mal für die Miete, bemühe mich um noch einen Job.
Die AOK sagt nun, wenn ich weiterhin versichert sein will (wenn ich es mir dann wieder leisten könnte...), müsste ich erstmal den kompletten Beitrag ab Juni nachzahlen, was ich mir schlicht und einfach nicht leisten kann.
War jemand von euch schon einmal in einer ähnlichen Situation oder kennt sich da aus? Was kann ich tun in einem solchen Fall? Gibt es eine andere Lösung, außer, eine (für mich im Moment) Unmenge von Geld auftreiben zu müssen, um die Nachzahlungen leisten zu können?
Hallo,
die Foren sind voll mit diesen Problemen -
Wie kommt es dass Du aus ALG 2 abgemeldet wurdest ??
Die Aussage der Kasse ist korrekt, du kommst um die Nachzahlung der Beiträge ab dem 01.06.2010 nicht herum - der Mindestbeitrag liegt bei ca. 140,00 € mtl. - daran ändert auch eine geringfügige Beschäftigung nichts.
Mein Rat - melde dich sofort bei deiner alten Kasse und vereinbare mit denen eine Ratenzahlung und den Verzicht auf Säumniszuschläge - ich will dir mit Sicherheit keine Angst machen aber wenn du untätig bleibst bist du erstens nicht krankenversichert, was u.U. dich mehr kosten kann als die 140,00 €
und zweitens wird dein Rückstand immer grösser. Du kannst später einmal nicht argumentieren dass du das nicht gewusst hättest.
Die 140,00 € vermeiden (für die Zukunft) kannst du nur durch eine andere Vorrangversicherung, also Familienversicherung (wenn verheiratet) oder einem krankenversicherungspflichtigen Job oder wieder durch ALG 2, wobei wir wieder bei der Frage wären - warum wurdest Du abgemeldet wenn Du kein Geld hast - ist es so dass du evtl. in einem eheähnlichen Verhältnis lebst und das JOb-Center dir deshlab ALG 2 gestrichen hat ?.
Gruss
Czauderna
Ja, genau, es ist die "Einsteh- und Verantwortungsgemeinschaft", aber meine Freundin kann mich nicht unterstützen, obwohl das Job-Center das unterstellt: Es ist zwar ein Sparbuch da, aber das haben ihre Großeltern für sie - für ihre Ausbildung - gespart, und sie bekommt, obwohl es ihr offiziell gehört, da auch nur jeden Monat etwas davon überwiesen, das sie selbst braucht (und selbst noch durch 2 Jobs aufstockt...).
So oder so, selbst wenn sie es könnte, würde ich von ihr nicht verlangen, dass sie für mich aufkommen muss, wie es das tolle Hartz-Gesetz anscheinend vorsieht.
So oder so, selbst wenn sie es könnte, würde ich von ihr nicht verlangen, dass sie für mich aufkommen muss, wie es das tolle Hartz-Gesetz anscheinend vorsieht.
Matthias hat geschrieben:Ja, genau, es ist die "Einsteh- und Verantwortungsgemeinschaft", aber meine Freundin kann mich nicht unterstützen, obwohl das Job-Center das unterstellt: Es ist zwar ein Sparbuch da, aber das haben ihre Großeltern für sie - für ihre Ausbildung - gespart, und sie bekommt, obwohl es ihr offiziell gehört, da auch nur jeden Monat etwas davon überwiesen, das sie selbst braucht (und selbst noch durch 2 Jobs aufstockt...).
So oder so, selbst wenn sie es könnte, würde ich von ihr nicht verlangen, dass sie für mich aufkommen muss, wie es das tolle Hartz-Gesetz anscheinend vorsieht.
Hallo,
Widerspruch gegen die Aberkennung von ALG 2 einlegen und gleichzeitig einen neuen Antrag stellen - kannst du nicht mit deiner Freundin in eine WG. ziehen - dann wohnt ihr nicht zusammen im Sinne dieser Vorschriften - meine ich jedenfalls.
Vielleicht kann ja unserer Moderator Rossi als ARGE-Fachmann etwas hilfreiches für dich dazu beitragen ??
Gruss
Czauderna
Die AOK sagt nun, wenn ich weiterhin versichert sein will (wenn ich es mir dann wieder leisten könnte...), müsste ich erstmal den kompletten Beitrag ab Juni nachzahlen, was ich mir schlicht und einfach nicht leisten kann.
Ich denke mal, die Aussage ist nicht so ganz richtig.
Die Versicherung hängt definitiv nicht von einer vorigen Nachzahlung ab.
Auch wenn Du nicht zahlst, bist Du dennoch versichert. Wir sind in einem modernen Sozialstaat. Du bekommst dann allerdings nur eingeschränkte Leistung. Aber eine Grundversorgung bekommst Du auf jeden Fall.
Gibt es so etwas auch in anderen Ländern?
Das mit der Einstandsgemeinschaft im SGB II geht nicht so einfach.
Wie lange lebst Du denn schon mit der Freundin zusammen?
Es gibt im SGB II eine sog. Vermutung, wann eine Einstandsgemeinschaft vorliegt.
Auszug: § 7 Abs. 3a SGB II
(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
Na was sagst Du, liegt einer dieser Voraussetzungen vor?
Ja, ich lebe bereits seit 5 Jahren mit ihr zusammen; die Lebens- und Wohnverhältnisse wurden durch einen sog. "Hausbesuch" festgestellt.
"Auch wenn Du nicht zahlst, bist Du dennoch versichert. Wir sind in einem modernen Sozialstaat. Du bekommst dann allerdings nur eingeschränkte Leistung. Aber eine Grundversorgung bekommst Du auf jeden Fall.":
Die AOK sagt mir gegenüber, sie können mich nur wieder versichern, wenn ich nachzahle.
Von wem würde ich eine Grundversorgung bekommen und mit welcher rechtlichen Grundlage?
"Auch wenn Du nicht zahlst, bist Du dennoch versichert. Wir sind in einem modernen Sozialstaat. Du bekommst dann allerdings nur eingeschränkte Leistung. Aber eine Grundversorgung bekommst Du auf jeden Fall.":
Die AOK sagt mir gegenüber, sie können mich nur wieder versichern, wenn ich nachzahle.
Von wem würde ich eine Grundversorgung bekommen und mit welcher rechtlichen Grundlage?
Die AOK sagt mir gegenüber, sie können mich nur wieder versichern, wenn ich nachzahle.
Sorry, Nachtigall ik hör dir mal wieder trapsen!!!
Diese Aussage ist so etwas von pottfalsch und grenzt an Nötigung.
Du bist kraft Gesetz gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V versicherungspflichtig. Die Versicherungspflicht beginn kraft Gesetz gem. § 190 Abs. 11 SGB V am 01.06.2010.
Daran ist im Ansatz nichts zu ändern, es sei denn, Deine AOK hat ein anderes SGB V als ich?
Aber genau diese Abwimmelungs- und Nötigungstaktik ist mir in der Praxis mehr als bekannt. Sie hat aber leider im Ansatz mit den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen nichts zu tun.
Die Kasse kann bei einem Rückstand allenfalls auf die Bestimmungen des § 16 Abs. 3a SGB V zurückgreifen:
(3a) Der Anspruch auf Leistungen für nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz Versicherte, die mit einem Betrag in Höhe von Beitragsanteilen für zwei Monate im Rückstand sind und trotz Mahnung nicht zahlen, ruht nach näherer Bestimmung des § 16 Abs. 2 des Künstlersozialversicherungsgesetzes.
Satz 1 gilt entsprechend für Mitglieder nach den Vorschriften dieses Buches, die mit einem Betrag in Höhe von Beitragsanteilen für zwei Monate im Rückstand sind und trotz Mahnung nicht zahlen, ausgenommen sind Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach den §§ 25 und 26 und Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind; das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile gezahlt sind oder wenn Versicherte hilfebedürftig im Sinne des Zweiten oder Zwölften Buches werden.
Ist eine wirksame Ratenzahlungsvereinbarung zu Stande gekommen, hat das Mitglied ab diesem Zeitpunkt wieder Anspruch auf Leistungen, solange die Raten vertragsgemäß entrichtet werden.
Du kannst also 10.000,00 Euro Rückstand in der KV haben, dennoch bekommst Du Leistungen
- zur Früherkennung von Krankheiten (sog. Vorsorgeuntersuchungen)
- Leistungen bei akuten Erkrankungen
- Leistungen bei Schmerzen
Darunter fällt fast alles! Die Kassen haben sogar noch erhebliche Probleme diese Begriffe zu definieren.
Du hast also dem Grunde genommen eine Grundversorgung zum Nulltarif.
Auf der anderen Seite verfolgen Dich die Beitragsrückstände natürlich ein leben lang.
Also ich würde mal am Montag in der Geschäftsstelle vorsprechen und mal kräftig auf den Busch kloppen, was so etwas soll. Oder man möge Dir die einschlägige Rechtsgrundlage am besten schwarz auf weiss zeigen, wo drinne steht, dass eine Wiederaufnahme von der vorigen Beitragszahlung abhängig gemacht wird.
Ich bin schon jetzt gespannt, was Du am Montag für Informationen bekommst. Schade ich habe jetzt erst einmal ne Woche Urlaub und bin nicht online.
[/quote]
Danke für den Hinweis!
Was heißt das jetzt genau, ganz einfach ausgedrückt, und was können diese Bestimmungen nach § 16 Abs. 3a SGB V konkret für mich bedeuten? Dass sie Ratenzahlungen von mir verlangen werden?
Und warum dann trotzdem Grundversorgung zum Nulltarif?
Sorry, bin leider juristisch nicht so bewandert - kannst du mir das nochmal einfacher erklären? Was genau soll ich denen sagen/was fordern?
Was heißt das jetzt genau, ganz einfach ausgedrückt, und was können diese Bestimmungen nach § 16 Abs. 3a SGB V konkret für mich bedeuten? Dass sie Ratenzahlungen von mir verlangen werden?
Und warum dann trotzdem Grundversorgung zum Nulltarif?
Sorry, bin leider juristisch nicht so bewandert - kannst du mir das nochmal einfacher erklären? Was genau soll ich denen sagen/was fordern?
Nein, die Kasse kann von Dir gar nix verlangen.
Da Du selber nur ein geringfügiges Einkommen hast, kann die Kasse den Beitragsrückstand auch nicht pfänden.
Zunächst eimal bekommt Du sogar die volle Leistungspalette. Denn die Kasse muß ein ganz bestimmtes gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren einhalten. Sie muss Dir zunächst einen Beitragsbescheid erteilen. Danach bekommst Du erst einmal eine schriftliche Mahnung, dass Du mit mehr als 2 Monatsbeiträgen ich Rückstand bist. In dieser Mahnung muss explizit ein Hinweis enthalten sein, falls Du nicht zahlst, dass dann das Ruhen eintritt.
Dann muss die Kasse eine angemessene Frist - nach der Mahnung - warten. Zahlst Du innerhalb der Frist nicht, dann geht der Anspruch in die sog. Ruhensphase. Allerdings bekommst Du immer die o. g. Leistungen. Also zumindest die Grundversorgung zum Nulltarif.
Die volle Palette (also keine Grundversorgung) bekommst Du erst wieder, wenn alle rückständigen Beitrage gezahlt sind, oder wenn Du eine Ratenzahlungsvereinbarung mit der Kasse geschlossen hast.
Also, wenn Du weder den lfd. Beitrag noch eine Rate auf den Rückstand zahlst. dann bekommst Du nur die Grundversorgung. Aber immerhin etwas.
Bei der sog. Grundversorung bekommst Du in der Regel einen Behandlungsschein von der Kasse. Dort steht dann, nur für akute Erkrankungen und bei Schmerzzuständen. Der zuständige Arzt entscheidet dann, ob es hierunter fällt.
Da Du selber nur ein geringfügiges Einkommen hast, kann die Kasse den Beitragsrückstand auch nicht pfänden.
Zunächst eimal bekommt Du sogar die volle Leistungspalette. Denn die Kasse muß ein ganz bestimmtes gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren einhalten. Sie muss Dir zunächst einen Beitragsbescheid erteilen. Danach bekommst Du erst einmal eine schriftliche Mahnung, dass Du mit mehr als 2 Monatsbeiträgen ich Rückstand bist. In dieser Mahnung muss explizit ein Hinweis enthalten sein, falls Du nicht zahlst, dass dann das Ruhen eintritt.
Dann muss die Kasse eine angemessene Frist - nach der Mahnung - warten. Zahlst Du innerhalb der Frist nicht, dann geht der Anspruch in die sog. Ruhensphase. Allerdings bekommst Du immer die o. g. Leistungen. Also zumindest die Grundversorgung zum Nulltarif.
Die volle Palette (also keine Grundversorgung) bekommst Du erst wieder, wenn alle rückständigen Beitrage gezahlt sind, oder wenn Du eine Ratenzahlungsvereinbarung mit der Kasse geschlossen hast.
Also, wenn Du weder den lfd. Beitrag noch eine Rate auf den Rückstand zahlst. dann bekommst Du nur die Grundversorgung. Aber immerhin etwas.
Bei der sog. Grundversorung bekommst Du in der Regel einen Behandlungsschein von der Kasse. Dort steht dann, nur für akute Erkrankungen und bei Schmerzzuständen. Der zuständige Arzt entscheidet dann, ob es hierunter fällt.
Hallo,
was habe ich dir gesagt - Rossi hilft dir konkret weiter - er erklärt dir warum das mit dem ALG 2 zu Recht nix mehr ist und dass du du zum Null-Tarif doch Leistungen von der AOK erhälst - da bist du doch aus dem Schneider, oder ??
Na gut - es gibt nur die "Notfallbehandlung" - aber das war ja schon immer so - keiner wollte wegen "unterlassener Hilfeleistung" rechtlich belangt werden.
Wie gesagt - am Montag zur Kasse und Mitgliedschaft herstellen lassen für die evtl. Notfallbehandlung.
Gruss
Czauderna
was habe ich dir gesagt - Rossi hilft dir konkret weiter - er erklärt dir warum das mit dem ALG 2 zu Recht nix mehr ist und dass du du zum Null-Tarif doch Leistungen von der AOK erhälst - da bist du doch aus dem Schneider, oder ??
Na gut - es gibt nur die "Notfallbehandlung" - aber das war ja schon immer so - keiner wollte wegen "unterlassener Hilfeleistung" rechtlich belangt werden.
Wie gesagt - am Montag zur Kasse und Mitgliedschaft herstellen lassen für die evtl. Notfallbehandlung.
Gruss
Czauderna
OK, dankeschön.
Also, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, sage ich der AOK, dass ich im Moment weder Geld für den Monatsbeitrag, noch für eine Nachzahlung habe, sie aber gesetzlich verpflichtet sind, mir die Grundversorgung zur Verfügung zu stellen?
Oder besser das im Vorfeld gar nicht mehr erwähnen, mich anmelden, und erst wenn die Beitrag und Rückzahlung fordern, nicht zahlen und darauf hinweisen, dass sie trotzdem die Grundversorgung zur Verfügung stellen müssen?
Also, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, sage ich der AOK, dass ich im Moment weder Geld für den Monatsbeitrag, noch für eine Nachzahlung habe, sie aber gesetzlich verpflichtet sind, mir die Grundversorgung zur Verfügung zu stellen?
Oder besser das im Vorfeld gar nicht mehr erwähnen, mich anmelden, und erst wenn die Beitrag und Rückzahlung fordern, nicht zahlen und darauf hinweisen, dass sie trotzdem die Grundversorgung zur Verfügung stellen müssen?
Na ja,
Würde ich nicht machen.
Gehe einfach hin und sage, dass Dich die AOK auch ohne vorige Nachzahlung nehmen muss. Wenn die AOK anderer Meinung ist, dann soll sie Dir das schwarz auf weiss zeigen, wo das im Gesetz steht.
Die Rechnung für die Kv. sollen sie Dir zuschicken.
Dir ist natürlich klar, dass jetzt jeden Monat 140,00 Euro Beitragsrückstände auflaufen? Auch wenn Du nur die Grundversorgung bekommst, läuft für diesen Monat auch ein Rückstand auf.
sage ich der AOK, dass ich im Moment weder Geld für den Monatsbeitrag, noch für eine Nachzahlung habe, sie aber gesetzlich verpflichtet sind, mir die Grundversorgung zur Verfügung zu stellen?
Würde ich nicht machen.
Gehe einfach hin und sage, dass Dich die AOK auch ohne vorige Nachzahlung nehmen muss. Wenn die AOK anderer Meinung ist, dann soll sie Dir das schwarz auf weiss zeigen, wo das im Gesetz steht.
Die Rechnung für die Kv. sollen sie Dir zuschicken.
Dir ist natürlich klar, dass jetzt jeden Monat 140,00 Euro Beitragsrückstände auflaufen? Auch wenn Du nur die Grundversorgung bekommst, läuft für diesen Monat auch ein Rückstand auf.
Ehrlich gesagt reizt mich dieser Fall total, um den Kassen ihre Praktiken mal so richtig um die Ohren zu hauen.
Mein Slogan lautet ja, schlage die Kassen mit den eigenen Waffen!
Wo sind hier die eigenen Waffen, mit denen man die Kasse schlagen könnte.
Matthias ist bei der Kasse gewesen und hat sich bzgl. einer Versicherung erkundigt.
Er bekommt die völlig falsche und rechtswidrige Auskunft, jawoll wir nehmen sie wieder, wenn sie vorher den Rückstand zahlen.
Matthias wird ganz klein mit und ist natürlich von diesem Gespräch völlig eingeschüchtert. Die Kasse hat ja ganz schön Druck ausgeübt und Bedingungen gestellt. Diese Bedindungen sind völlig rechtswidrig und haben im Ansatz kein rechtliches Fundament.
Matthias weiss nicht ein und aus; er hat keine Kohle, weiss nicht, wie er sie zusammenkratzen soll. Also sagt sich Matthias, okay dann bleibe ich lieber unversichert.
Die Kasse wollte Matthias einfach nur (ohne Rechtsgrundlage) unter Druck setzen, dass er erst einmal löhnt, Matthias versteht es anders und lässt es ganz sein.
Matthias verfällt in den Dornröschenschlaf und ist (so wie von der Kasse bestätigt) erst einmal nicht versichert.
Nach 2 Jahren ist es soweit, Matthias wird schwer krank und ist immer noch nicht versichert. Er geht wieder zur Kasse, diesmal allerdings ist es sehr ernst.
Nach langen hin und her nimmt die Kasse Matthias - auch ohne vorige Beitragsnachzahlung - in die Kralle. Matthias bekommt das schöne Begrüßungsschreiben der Kasse: Herzlich willkommen.
Ferner bekommt Matthias einen fetten Beitragsnachzahlungsbescheid ab dem 01.06.2010. Monat für Monat möchte die böse Kasse jeweils 140,00 Ocken. Ferner packt die Kasse auch noch jeden Monat einen Säumniszuschlag in Höhe von 5 % dazu. Für Matthias bricht eine Welt zusammen und er wird noch kranker.
Dann aber kommt Spiderman und sagt, Matthias, wie ist es damals gewesen?
Matthias sagt, die Kasse wollte damals die vorige Nachzahlung, da ich sie nicht zahlen konnte, habe ich die Versicherung nicht weiter verfolgt.
Spiderman sagt zu Matthias, stelle bitte jetzt sofort einen Antrag auf Erlass der gesamt nachzuzahlenden Beiträge ab 06/2010.
Begründe diesen Erlass damit, dass Du das verspätete Anzeigen der Versicherungspflicht nicht zu vertreten hast. Die Kasse hat Dir damals nachweislich gesagt, dass eine Versicherung ohne vorige Nachzahlung nicht möglicht ist. Und jetzt auf einmal ist es ganz anders, es geht auch ohne vorige Beitragszahlung!
Wenn die Kasse hierauf nicht reagieren solle (Erlass der Beiträge) schreibt der Rossi persönlich die Klageschrift für das Sozialgericht!
Mein Slogan lautet ja, schlage die Kassen mit den eigenen Waffen!
Wo sind hier die eigenen Waffen, mit denen man die Kasse schlagen könnte.
Matthias ist bei der Kasse gewesen und hat sich bzgl. einer Versicherung erkundigt.
Er bekommt die völlig falsche und rechtswidrige Auskunft, jawoll wir nehmen sie wieder, wenn sie vorher den Rückstand zahlen.
Matthias wird ganz klein mit und ist natürlich von diesem Gespräch völlig eingeschüchtert. Die Kasse hat ja ganz schön Druck ausgeübt und Bedingungen gestellt. Diese Bedindungen sind völlig rechtswidrig und haben im Ansatz kein rechtliches Fundament.
Matthias weiss nicht ein und aus; er hat keine Kohle, weiss nicht, wie er sie zusammenkratzen soll. Also sagt sich Matthias, okay dann bleibe ich lieber unversichert.
Die Kasse wollte Matthias einfach nur (ohne Rechtsgrundlage) unter Druck setzen, dass er erst einmal löhnt, Matthias versteht es anders und lässt es ganz sein.
Matthias verfällt in den Dornröschenschlaf und ist (so wie von der Kasse bestätigt) erst einmal nicht versichert.
Nach 2 Jahren ist es soweit, Matthias wird schwer krank und ist immer noch nicht versichert. Er geht wieder zur Kasse, diesmal allerdings ist es sehr ernst.
Nach langen hin und her nimmt die Kasse Matthias - auch ohne vorige Beitragsnachzahlung - in die Kralle. Matthias bekommt das schöne Begrüßungsschreiben der Kasse: Herzlich willkommen.
Ferner bekommt Matthias einen fetten Beitragsnachzahlungsbescheid ab dem 01.06.2010. Monat für Monat möchte die böse Kasse jeweils 140,00 Ocken. Ferner packt die Kasse auch noch jeden Monat einen Säumniszuschlag in Höhe von 5 % dazu. Für Matthias bricht eine Welt zusammen und er wird noch kranker.
Dann aber kommt Spiderman und sagt, Matthias, wie ist es damals gewesen?
Matthias sagt, die Kasse wollte damals die vorige Nachzahlung, da ich sie nicht zahlen konnte, habe ich die Versicherung nicht weiter verfolgt.
Spiderman sagt zu Matthias, stelle bitte jetzt sofort einen Antrag auf Erlass der gesamt nachzuzahlenden Beiträge ab 06/2010.
Begründe diesen Erlass damit, dass Du das verspätete Anzeigen der Versicherungspflicht nicht zu vertreten hast. Die Kasse hat Dir damals nachweislich gesagt, dass eine Versicherung ohne vorige Nachzahlung nicht möglicht ist. Und jetzt auf einmal ist es ganz anders, es geht auch ohne vorige Beitragszahlung!
Wenn die Kasse hierauf nicht reagieren solle (Erlass der Beiträge) schreibt der Rossi persönlich die Klageschrift für das Sozialgericht!
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