Versicherung älterer EU (nicht erwerbstätig) in D

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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EUBürger
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Versicherung älterer EU (nicht erwerbstätig) in D

Beitragvon EUBürger » 25.10.2010, 11:42

Guten Tag,

meine Schwiegermutter ist Britin und derzeit noch in UK berufstätig. Es ist möglich, dass wir sie mit ihrer Pensionierung aus gesundheitlichen Gründen nach D holen müssen.

Sie wird dann voraussichtlich eine gesetzliche Rente aus der UK beziehen. Ist es möglich, dass sie sich damit hier in D gesetzlichen kranken- und pflegeversichert? Wird der Beitrag dann anhand der Höhe der Rente berechnet oder gilt sie dann als freiwillig pflichtversichert?

Vielen Dank schon im Voraus!

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Beitragvon Vergil09owl » 25.10.2010, 14:29

Bittte sich ma bei der DVKa erkundigen, da hat sich was geändert und beim DRV - Bund ehemals LVA Rheinland da sitz die Verbindungstelle für die RV in GB.

ww DVKA.de
ww. DRV.de

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Beitragvon Vergil09owl » 25.10.2010, 14:34

http://www.deutsche-rentenversicherung-nord.de/DRVN/de
Pardon nicht Rheinland, Hamburg ist zuständig.

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Beitragvon EUBürger » 25.10.2010, 15:54

Danke für Deine Antwort. Die Rentenversicherung ist da zuständig? Auf die wäre ich nun nicht gekommen :rolleyes:

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Beitragvon Vergil09owl » 25.10.2010, 17:30

doch doch, es mßte denn da auch noch einiges geregelt werden, am besten mal auf die Seite der DVKA kucken, da sit es erklärt mit den Rentner und dem EU Recht und Sozialrecht.

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Beitragvon EUBürger » 25.10.2010, 17:32

Danke schön. Ich habe parallel dazu mal meine GKV angeschrieben. Mal gucken, was die antworten...

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Beitragvon Vergil09owl » 25.10.2010, 17:46

schaun wir mal

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Beitragvon EUBürger » 27.10.2010, 15:29

Hier die Antwort meiner GKV zur Info:

Sehr geehrte XYZ,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Die Länder der europäischen Wirtschaftsraumes (EWR-Staaten) stellen sich gegenseitig Ihre Gesundheitssysteme zur Verfügung.

Wenn Ihre Schwiegermutter Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegt, bezieht sie weiterhin aus Großbritannien Ihre Rente.

Der zuständige Kranken- und Pflegeversicherungsträger aus Großbritannien kann bei uns eine Leistungsaushilfe mit dem Formular E
121 beantragen. Somit erhält Ihre Schwiegermutter in Deutschland uneingeschränkt alle Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung.

Sie wird dann bei uns als Anspruchsberechtigte mit Leistungsaushilfe geführt und mit einer Krankenversichertenkarte versorgt.

Die Auszahlung und die Verbeitragung ihrer Rente obliegt weiterhin der Zuständigkeit des britischen Rentenversicherung- und Krankenversicherungsträgers.

Sie können sich auch gern bezüglich dieses Themas im Internet auf der Seite www.dvka.de belesen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen sehr gern zur Verfügung.

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Beitragvon Vergil09owl » 27.10.2010, 20:50

Fein, stimmt so.


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