Student nach Exmatrikulation

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Retels
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Student nach Exmatrikulation

Beitragvon Retels » 25.12.2010, 07:41

Hallo,

wie berechnen sich die Beiträge in folgendem Fall?:

Student (Ü30, >14.Fachsemester) arbeitet 15Std./Woche für >400 € und ist freiwillig gesetzlich versichert, zahlt also seine ca 140€. Soweit so klar. Zum 15. des Monats ist er exmatikuliert und arbeitet unverändert weiter. Im nächsten Monat läuft die Versicherung über die Arbeit, aber im Monat der Exmatrikulation? Zahlt er dann für die erste Häfte anteilig ca 70€ freiwillige Beiträge und für die zweite Hälfte wird die Hälfte seines am 30. ausbezahlten Gehalts als Grundlage genommen?

Danke!

Czauderna
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Re: Student nach Exmatrikulation

Beitragvon Czauderna » 25.12.2010, 14:49

Retels hat geschrieben:Hallo,

wie berechnen sich die Beiträge in folgendem Fall?:

Student (Ü30, >14.Fachsemester) arbeitet 15Std./Woche für >400 € und ist freiwillig gesetzlich versichert, zahlt also seine ca 140€. Soweit so klar. Zum 15. des Monats ist er exmatikuliert und arbeitet unverändert weiter. Im nächsten Monat läuft die Versicherung über die Arbeit, aber im Monat der Exmatrikulation? Zahlt er dann für die erste Häfte anteilig ca 70€ freiwillige Beiträge und für die zweite Hälfte wird die Hälfte seines am 30. ausbezahlten Gehalts als Grundlage genommen?

Danke!


Hallo,
wenn er vorher aufgrund seines Status Student freiwllig versicher war und nicht als Arbeitnehmer, dann fällt mit der Exmatrikulation dieser Status weg und Krankenversicherungspflicht tritt ab dem 16. als Arbeitnehmer ein. Der Arbeitgeber muss ihn etnsprechend bei der Kasse an- bzw. ummelden.
Gruss
Czauderna


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