GKV und geringfügige Selbständigkeit

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keckei
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GKV und geringfügige Selbständigkeit

Beitragvon keckei » 21.01.2011, 15:33

Hallo, hoffe sehr hier zu meinen Fragen hilfreiche Antworten oder Tipps zu finden.

Ich habe folgende Situation derzeit:
Mein Mann und unsere beiden Kinder sind in der PKV, ich (freiberuflich geringfügig selbständig tätig) war die letzten Jahre über die KSK (Künstlersozialkasse) zuschußberechtigt versichert. Nun hat sich diese Zuschußberechtigung aufgehoben, da ich nicht mehr das derzeit geforderte Jahres Mindesteinkommen erreiche, um weiterhin in der KSK zuschußberechtigt versichert zu sein. Meine KK hat mir nun angeboten mich zu einem Monatsbeitrag von derzeit 312!!! Euro als freiwilliges Mitglied zu versichern. Da mein Mann in der PKV ist, wird, so hat man mir erklärt, die Hälfte seines Einkommens zu meiner geringfügigen Selbständigkeit ( unter 400 Euro mtl. und unter 17 Wochenstunden Arbeitszeit) als Einkommen dazugerechnet und somit die knapp 1800 € Monatseinkommensgrenze als Grundlage zur KV Beitragsberechnung gemacht!!! Ich weiß, dass diese Regelung mittlerweile so ist und mit Sicherheit mehrere(Ehe) Frauen in meiner Situation davon betroffen sind.

Nun riet mir meine KK mir einen Minijob auf Angestellten Basis von 400,01€ zu suchen, um in diese Gleitzonentätigkeit zu rutschen und meinen KV Beitrag auf derzeit ca. 40 € bei meiner KK monatlich zu senken. Wäre mein Mann nicht in der PKV, sähe das alles anders aus oder irre ich mich? So habe ich es jedenfalls verstanden. Dann wäre ich weiterhin als Familienmitglied zu einem Minimum oder auch als freiwilliges Mitglied als Selbständige zu einem sehr viel niedrigeren (derzeit bei ca. 140 €) in meiner KK versichert und müßte mir nicht die Frage stellen, wo ich jeden Monat 250 € mehr KV Beitrag hernehmen soll.

Was wäre das sinnvollste in meiner Situation? Meine Selbständigkeit an den Nagel hängen (was ich natürlich nicht unbedingt möchte) und mich auf 400 bis 800 € irgendwo anstellen lassen (muß man ja auch erst mal was finden), wenn ich es richtig verstehe, MUSS ich ein Angestelltenverhältnis finden, sobald ich SELBSTÄNDIG bin, wird das Einkommen meines Mannes zu meinen Einnahmen dazugerechnet. Oder aber alle Familienmitglieder in die Gesetzliche KV gehen? Mein Mann sagt, er kann nicht so einfach mehr in die gesetzliche KV wechseln? Hat es überhaupt Vorteile in der PKV zu sein? Wie genau ist das mit dieser ominösen 400 € Monatseinnahme Grenze als geringfügig Selbständige bzw. mit dieser „Gleitzonentätigkeitsgrenze?“ Ich bin ziemlich ratlos und wäre sehr dankbar, wenn mir hier jemand ein kleines Stückchen weiterhelfen könnte oder auch ein großes. Dafür schon mal ganz herzlichen DANK vorab!!!

Rossi
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Beitragvon Rossi » 21.01.2011, 18:05

Suche Dir einen Job für 400,01 Euro und mache die Selbständigkeit nebenberuflich. Dann bist Du auch für ca. 40,00 Euro versichert.

Es würde nicht viel bringen, jetzt die Selbständigkeit komplett aufzugeben. Dann würde bei der Bemessung des freiw. Kv. Beitrages auch die Hälfte des Ehegatteneinkommens berücksichtig.

heinrich
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Beitragvon heinrich » 21.01.2011, 18:35

der Deutschen Sport ist ja wenig Steuern zu zahlen.

Ein Selbstständiger generiert dann schon mal gerne viele Ausgaben, die den Gewinn drücken.

Hier sollte auch mal überlegt werden, ob evt. weniger Ausgaben in der Selbstständigkeit als Künstler gemacht werden könnte, um über diese Mindestgrenze zu kommen
oder
eben mehr zu verdienen als Künstler

Rossi
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Beitragvon Rossi » 21.01.2011, 19:24

Jooh, wobei man bei den Künstlern nur 300 Ocken monatlich braucht, meine ich zumindest!

buchhalterin
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Beitragvon buchhalterin » 25.02.2011, 12:39

ein tip an heinrich: ich arbeite hier mit künstlern, reiche waren da noch nicht drunter, wohl aber die, die sich grade so über wasser halten können... die zahlen meist sowieso keine steuern...

heinrich, was machst du denn eigentlich?

die buchhalterin


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