Job in Gleitzone (600E) + selbst. Tätigkeit

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reinerotto
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Job in Gleitzone (600E) + selbst. Tätigkeit

Beitragvon reinerotto » 18.03.2011, 07:29

Jemand bezieht ALG-I, ist GKV-versichert, und nimmt einen festen Job für 600E im Monat an. Da dies zum Leben nicht ausreicht, will er nebenbei noch Einkommen aus selbst. Tätigkeit erzielen.
Werden seine selbst. Einkünfte bei seiner KV beitragsmäßig noch zusätzlich berücksichtigt ?

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 18.03.2011, 09:40

kommt darauf an, ob die selbst. tätigkeit überwiegt

reinerotto
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Überwiegt ....

Beitragvon reinerotto » 18.03.2011, 13:10

Zeitmäßig oder gewinnmäßig oder umsatzmäßig ?

Der 600E Job wäre halbtägig, 20h/Woche. Bei der selbst. Tätigkeit weiß ich noch nicht so recht, könnte zeitmäßig sogar mehr sein, gewinnmäßig sicherlich zunächst weniger. Wenns läuft, vielleicht nach 6 Monaten, dann allerdings hoffe ich doch, daß mehr als 600E/Monat übrigbleiben.
Und wie würde es dann berechnet werden ? Kommmt die KK dann im nächsten Jahr mit Forderungen nach Einkommensteuerbescheid etc. an und wird das dann gemittelt/verrechnet, oder wie ?

Czauderna
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Re: Überwiegt ....

Beitragvon Czauderna » 18.03.2011, 15:04

reinerotto hat geschrieben:Zeitmäßig oder gewinnmäßig oder umsatzmäßig ?

Der 600E Job wäre halbtägig, 20h/Woche. Bei der selbst. Tätigkeit weiß ich noch nicht so recht, könnte zeitmäßig sogar mehr sein, gewinnmäßig sicherlich zunächst weniger. Wenns läuft, vielleicht nach 6 Monaten, dann allerdings hoffe ich doch, daß mehr als 600E/Monat übrigbleiben.
Und wie würde es dann berechnet werden ? Kommmt die KK dann im nächsten Jahr mit Forderungen nach Einkommensteuerbescheid etc. an und wird das dann gemittelt/verrechnet, oder wie ?


Hallo,
bei sp "knappen" Verhältnissen sollte hier vebindlich die zuständige GKV-Kasse befragt werden und eine Statusfeststellung beantragt werden.
Wenn keine "hauptberufliche" Selbständigkeit festgestellt wird sind die Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit beitragsfrei. Im anderen Fall tritt aufgrund der Beschäftigung keine Krankenversicherungspflicht ein und die Beiträge werden aus den beiden Einnahmearten "Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit" und "Arbeitsentgelt als Areitnehmer" zzgl. ggf. vorhandener anderer lfd. einnahmen zum Lebensunterhalt berechnet, mindestens nach 1916,00 €/ bzw. 1.277,50 € mtl.
Gruss
Czauderna


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