Wieder mal Rückkehr nach D. aus NICHT-EU-Land, Alter Ü55

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Franz
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Beitragvon Franz » 29.04.2011, 20:09

Bin ja nun als Ruhestandsbeamter freiwillig in der GKV versichert und das ist auch gut so.

Nehmen wir einmal an, ich würde für einige Jahre meinen Wohnsitz ins außereuropäische Ausland verlegen und käme nach Jahren zurück.

Müßte mich die GKV wieder als freiwilliges Mitglied aufnehmen, oder hätte ich diese Möglichkeit dann für immer verwirkt?

(Das ist z. Zt. gar kein Thema, die derzeitige rechtliche Situation würde mich dennoch interessieren) #-o

Rossi
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Beitragvon Rossi » 29.04.2011, 20:33

Nun denn

Nehmen wir einmal an, ich würde für einige Jahre meinen Wohnsitz ins außereuropäische Ausland verlegen und käme nach Jahren zurück.



Ein klares nein.

Du hast damals Glück gehabt, dass Du im europäischen Ausland in der gesetzlichen Kv. ausgeschieden bist und somit ein Beitrittsrecht innerhalb von 3 Monate nach dem Ausscheiden aus der europäischen GKV möglich war.

Dieses Beitrittsrecht gilt nur für EU-Länder und nicht für die anderen Länder!

Sei froh, dass es bei Dir so geklappt hat.

Franz
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Beitragvon Franz » 01.05.2011, 13:31

[/quote]
Sei froh, dass es bei Dir so geklappt hat.[/quote]

@ rossi

Ja, das bin ich auch! Wenn mich wieder einmal das ganz große Fernweh packen sollte, so werde ich meinen 1. Wohnsitz in Deutschland belassen und lieber weiter brav KV-Beiträge bezahlen.

Jedenfalls gut das jetzt schon zu wissen, das verhindert vorschnelles unüberlegtes Handeln, dessen Folgen später nicht mehr reparabel sind. 8-[

Freue mich auch dieses fachlich erstklassig besetzte Forum gefunden zu haben, ohne Eure Beratung hätte ich durch fahrlässige Fehler die glückliche Rückkehr in die deutsche GKV womöglich verpasst. :D


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