Hallo,
Seit dem 01.01.2011 bin ich selbstständig tätig im Haupterwerb.
Während der ersten drei Monate bezog ich noch Arbeitslosengeld II und war natürlich über das Jobcenter auch krankenversichert.
Ab April verzichtete ich freiwillig auf ALG II, erhalte aber noch das Einstiegsgeld (01.01.2011 - 30.06.2011 bewilligt).
Wegen des Einstiegsgeldes wurde ich auf die 1.277,50€ eingestuft und zahle monatlich "nur" 218,46€ an Beiträgen.
Wird der Beitrag jetzt erhöht, wenn das Einstiegsgeld nicht mehr gezahlt wird und müsste mich die Krankenkasse darüber informieren?
Meine Kasse bucht die Beiträge immer einen Monat später ab. Somit würde ich erst im August erfahrten, wenn sich der Beitrag ab Juli erhöht hätte. Dann könnte ich aber nicht mehr rückwirkend ab 1. Juli einen Antrag auf ALG II stellen, der bei einem höheren Beitrag nicht mehr vermeidbar wäre.
Vielleicht noch einige wichtige Infos:
1. Steuerbescheid von 2010 (Selbstständig im Nebenerwerb) liegt der Krankenkasse ebenso vor wie die Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für dieses Jahr
2. Auf meinem Konto sind genau 153,92€ und Bargeld habe ich 257,58€
3. Ich bin nicht verheiratet, habe keine Kinder und es ist in dieser Richtung auch absolut nichts in Planung
4. Es sind keine Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung vorhanden, es gibt keinerlei Zinseinkünfte, ich habe keinen weiteren Job, werde von niemandem finanziell unterstützt oder bekäme von sonst irgendwo Geld her.
5. Momentan erwirtschafte ich etwa 400€ Gewinn aus meiner Tätigkeit und hinzu kommt eben momentan noch das Einstiegsgeld in Höhe von 180€
Von 400€ kann ich nun aber definitiv keine 330€ Beitrag zahlen und darum wäre es wirklich sehr wichtig, ob der Beitrag nun erhöht wird oder nicht.
Müsste ich für weitere Einstufung auf 1.277,50€ irgendeinen bestimmten Antrag ausfüllen oder würde als Nachweis der Bedürftigkeit reichen, wenn ich eine Bestätigung vom Jobcenter bringe, dass ich Anspruch auf ALG II hätte, aber freiwillig auf Leistungen verzichte?
Und dann hätte ich noch eine Frage zur 2%-Grenze, falls sich mal ein Arztbesuch unter keinen Umständen verhindern lässt (z.B. offener Knochenbruch):
2% aus 1.277,50€ (306,60€), aus den 400€ Gewinn vor Abzug der Krankenversicherung (96€) oder aus den 180€ Gewinn nach Abzug der Krankenversicherung (43,20€)?
Sorry für den langen Text und damit meine wichtigste Frage jetzt nicht irgendwie untergeht:
Muss mich die Krankenkasse rechtzeitig informieren, wenn sich der Beitrag erhöht?
Einstiegsgeld läuft aus - Beitragserhöhung?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Nun denn, ich würde jetzt nicht darauf warten, dass von der Kasse etwas kommt.
Gehe hin und beantrage nach dem Ende des Einstieggeldes die Härtefallbemessung nach § 240 Abs. 4 Satz 3 SGB V. Wenn Deine Einnahmen unterhalb von 1.277,50 € liegen, dann wird es bei den 210,00 Euro bleiben. Wenn Du allerdings Miet- oder Zinseinnahmen hast, dann werden ca. 320,00 € Beitrag fällig.
Wichtig: Diese Bemessung ist antragsabhängig und fliegt keinem zu!
Gehe hin und beantrage nach dem Ende des Einstieggeldes die Härtefallbemessung nach § 240 Abs. 4 Satz 3 SGB V. Wenn Deine Einnahmen unterhalb von 1.277,50 € liegen, dann wird es bei den 210,00 Euro bleiben. Wenn Du allerdings Miet- oder Zinseinnahmen hast, dann werden ca. 320,00 € Beitrag fällig.
Wichtig: Diese Bemessung ist antragsabhängig und fliegt keinem zu!
Danke für die Antwort.
Also würde die Kasse mich nicht über eine Erhöhung informieren?
Gibt es ein bestimmtes Formular für den Antrag und wo bekomme ich das her?
Und was genau brauche ich für den Antrag? Wie geschrieben, Steuerbescheid von 2010 liegt der Kasse vor, ebenso die Umsatz- und Rentabilitätsvorschau. Außerdem hätte ich noch die Verzichtserklärung für das mir eigentlich zustehende ALG II. Reicht das?
Übrigens habe ich gesehen, dass meine Bank (leider) doch Zinsen gibt. 0,1% pro Jahr...
Bedeutet also, dass ich diese Bank mit kostenloser Kontoführung gegen eine andere mit mindestens 5€ Monatsgebühr eintauschen muss, die keine Zinsen gutschreibt?
Und wie lange würde die Bearbeitung eines solchen Antrages dauern? Müsste bis spätestens 01.07.2011 wissen, ob ich weiterhin 220€ zahlen muss oder raufgestuft werde. Schaffen das die Sachbearbeiter innerhalb eines halben Monats?
Edit: War es eigentlich korrekt, dass ich für die Monate von April bis Juni keinen Antrag stellen musste, sondern die Vorlage des Bewilligungsbescheides für Einstiegsgeld gereicht hat? Nicht, dass da noch eine Nachforderung kommt.
Also würde die Kasse mich nicht über eine Erhöhung informieren?
Gibt es ein bestimmtes Formular für den Antrag und wo bekomme ich das her?
Und was genau brauche ich für den Antrag? Wie geschrieben, Steuerbescheid von 2010 liegt der Kasse vor, ebenso die Umsatz- und Rentabilitätsvorschau. Außerdem hätte ich noch die Verzichtserklärung für das mir eigentlich zustehende ALG II. Reicht das?
Übrigens habe ich gesehen, dass meine Bank (leider) doch Zinsen gibt. 0,1% pro Jahr...
Bedeutet also, dass ich diese Bank mit kostenloser Kontoführung gegen eine andere mit mindestens 5€ Monatsgebühr eintauschen muss, die keine Zinsen gutschreibt?
Und wie lange würde die Bearbeitung eines solchen Antrages dauern? Müsste bis spätestens 01.07.2011 wissen, ob ich weiterhin 220€ zahlen muss oder raufgestuft werde. Schaffen das die Sachbearbeiter innerhalb eines halben Monats?
Edit: War es eigentlich korrekt, dass ich für die Monate von April bis Juni keinen Antrag stellen musste, sondern die Vorlage des Bewilligungsbescheides für Einstiegsgeld gereicht hat? Nicht, dass da noch eine Nachforderung kommt.
Das Formular bekommst Du bei der Kasse.
Eine Härtefallbemessung ist nicht möglich, sofern Zinseinkünfte steuerpflichtig sind. D.h., nur wenn die Zinseinkünfte den sog. Sparerfreibetrag überschreiten.
Wie lange so eine Antragsbearbeitung dauert, kann Dir keiner verraten. Es kommt immer auf die Kasse an.
Nehme einfach Kontakt mit der Kasse auf und lasse Dich beraten.
Eine Härtefallbemessung ist nicht möglich, sofern Zinseinkünfte steuerpflichtig sind. D.h., nur wenn die Zinseinkünfte den sog. Sparerfreibetrag überschreiten.
Wie lange so eine Antragsbearbeitung dauert, kann Dir keiner verraten. Es kommt immer auf die Kasse an.
Nehme einfach Kontakt mit der Kasse auf und lasse Dich beraten.
Leider kann ich mir eine Fahrt zur Filiale nicht leisten
Darum hatte ich gehofft, dass man das Formular irgendwie online bekommen könnte.
Aber mal angenommen, ich bekäme das Geld doch irgendwie zusammengebettelt: Welche Unterlagen müsste ich mitnehmen, damit ich den Antrag gleich dort ausfüllen kann?
Bedürftigkeitsbescheinigung vom Jobcenter?
Kontoauszüge? Wenn ja, über welchen Zeitraum?
Sonst noch irgendwas, wie den Ausweis oder so?
Und kostet so eine Antragsstellung Geld?
Falls ja, wie teuer wäre das?
Ich möchte wirklich sehr ungern dann in der Filiale stehen und den teuren Weg umsonst zurückgelegt haben, weil irgendwas fehlt.

Darum hatte ich gehofft, dass man das Formular irgendwie online bekommen könnte.
Aber mal angenommen, ich bekäme das Geld doch irgendwie zusammengebettelt: Welche Unterlagen müsste ich mitnehmen, damit ich den Antrag gleich dort ausfüllen kann?
Bedürftigkeitsbescheinigung vom Jobcenter?
Kontoauszüge? Wenn ja, über welchen Zeitraum?
Sonst noch irgendwas, wie den Ausweis oder so?
Und kostet so eine Antragsstellung Geld?
Falls ja, wie teuer wäre das?
Ich möchte wirklich sehr ungern dann in der Filiale stehen und den teuren Weg umsonst zurückgelegt haben, weil irgendwas fehlt.
Hat noch niemand irgendwann einen Antrag auf Bedürftigkeit stellen müssen und weiß, was man dazu braucht oder wie hoch die Bearbeitungsgebühr für die Antragsbearbeitung ist, falls es eine gibt?
Ich möchte wirklich nur im allerschlimmsten Notfall wieder Arbeitslosengeld II beziehen, aber 330€ sind von 400€ Gewinn nun mal wirklich absolut nicht zu bezahlen.
Meine Unterkunft kostet schon fast 80€ im Monat...
Das Problem ist ja auch, dass Selbstständige nicht nur überbrückungsweise mal ein oder zwei Monate ALG II beziehen können, sondern das immer gleich für 6 Monate müssen.
Und einen Nebenjob für die Krankenkasse kann ich mir leider im Moment auch weder finanziell noch zeitlich leisten.
Fast 200€, die ich für eine Monatskarte vorschießen müsste und dann kämen noch jeden Arbeitstag mindestens 6 Stunden Fahrtzeit (inklusive Wartezeiten) dazu.
Es wäre also wirklich toll, wenn vielleicht doch irgendwer weiß, welche Unterlagen für einen Bedürftigkeitsantrag nötig sind.
Ich möchte wirklich nur im allerschlimmsten Notfall wieder Arbeitslosengeld II beziehen, aber 330€ sind von 400€ Gewinn nun mal wirklich absolut nicht zu bezahlen.
Meine Unterkunft kostet schon fast 80€ im Monat...
Das Problem ist ja auch, dass Selbstständige nicht nur überbrückungsweise mal ein oder zwei Monate ALG II beziehen können, sondern das immer gleich für 6 Monate müssen.
Und einen Nebenjob für die Krankenkasse kann ich mir leider im Moment auch weder finanziell noch zeitlich leisten.
Fast 200€, die ich für eine Monatskarte vorschießen müsste und dann kämen noch jeden Arbeitstag mindestens 6 Stunden Fahrtzeit (inklusive Wartezeiten) dazu.
Es wäre also wirklich toll, wenn vielleicht doch irgendwer weiß, welche Unterlagen für einen Bedürftigkeitsantrag nötig sind.
Hier hast Du den Vordruck für die Beitragsentlastung als Selbständiger. Er scheint wohl bundeseinheitlich gleich zu sein.
http://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:MzGNZQtg3VEJ:www.bkk-faber-castell.de/pdf/formulare/service_294.pdf+Antrag+auf+Beitragsentlastung+f%C3%BCr+freiwillig+versicherte+Selbst%C3%A4ndige&hl=de&gl=de&pid=bl&srcid=ADGEESgQJ3ZwIXwA6x2wWee9P3h6j4MgLeF_-nvU84L_tkeRZ7d7z0A0lKGVrbwMkqmIvj2q6806F4Ot3DlpsADI_4lOT60YWVsRWjZ5zZjz9i6ugjYXF-GrqeTgOlnkS4HquAxpYuV-&sig=AHIEtbQqDQt0Z0NNCe85T6QfOd1Z30H6Gw
Dazu brauchst Du auf jeden Fall den letzten Steuerbescheid. Ferner würde ich die letzte Vorausberechnung mitnehmen.
Wenn Du sonst dort etwas einträgst, dann musst Du es selbstverständlich belegen.
Warum beantragst Du denn nicht ALG II? Dann übernimmt das Jobcenter die Beitragszahlung für die KV.
http://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:MzGNZQtg3VEJ:www.bkk-faber-castell.de/pdf/formulare/service_294.pdf+Antrag+auf+Beitragsentlastung+f%C3%BCr+freiwillig+versicherte+Selbst%C3%A4ndige&hl=de&gl=de&pid=bl&srcid=ADGEESgQJ3ZwIXwA6x2wWee9P3h6j4MgLeF_-nvU84L_tkeRZ7d7z0A0lKGVrbwMkqmIvj2q6806F4Ot3DlpsADI_4lOT60YWVsRWjZ5zZjz9i6ugjYXF-GrqeTgOlnkS4HquAxpYuV-&sig=AHIEtbQqDQt0Z0NNCe85T6QfOd1Z30H6Gw
Dazu brauchst Du auf jeden Fall den letzten Steuerbescheid. Ferner würde ich die letzte Vorausberechnung mitnehmen.
Wenn Du sonst dort etwas einträgst, dann musst Du es selbstverständlich belegen.
Warum beantragst Du denn nicht ALG II? Dann übernimmt das Jobcenter die Beitragszahlung für die KV.
Hier hast Du den Vordruck für die Beitragsentlastung als Selbständiger.
Danke dafür. Ist ja fast so ähnlich wie beim Antrag auf Arbeitslosengeld II. Wenn ich dafür bedürftig genug bin, dann sollte das bei der Krankenkasse erst recht zutreffen.
Dazu brauchst Du auf jeden Fall den letzten Steuerbescheid.
Steuerbescheid von 2010 haben sie schon vorliegen, werde ihn aber dann wohl sicherheitshalber noch einmal mitnehmen. Und von 2009 wohl auch. Hatte aber in beiden Jahren keine positiven Einkünfte.
Warum beantragst Du denn nicht ALG II? Dann übernimmt das Jobcenter die Beitragszahlung für die KV.
Weil ich festgestellt habe, dass sich das mit meiner Tätigkeit absolut nicht vereinbaren lässt. Nachts für meine Selbständigkeit arbeiten und am Tage zu Sinnlosmaßnahmen, das konnte ich nach einer Woche nicht mehr aushalten. Habe dann erst einmal meine Arbeit etwas zurückgestellt und alles aufs Wochenende verschoben. Ist aber auf Dauer auch keine Lösung.
Außerdem hätte ich einen der Bürgerarbeitsplätze bekommen. Nach 6 Monaten im Leistungsbezug, selbständiger Tätigkeit im Haupterwerb und mit immerhin schon 25 Jahren war ich ja als Langzeitarbeitslose dafür geradezu perfekt geeignet

Und dann nebenbei die Selbständigkeit? Unmöglich.
Aber wenn ich die Krankenkassenbeiträge irgendwann nicht mehr zusammenkratzen kann und auf der Straße lande, werde ich meine Einstellung noch einmal überdenken. Sofern es aber bei den 220€ bleibt, müsste das eigentlich schon irgendwie schaffbar sein.
Ist halt alles ein bisschen blöd geregelt. Wäre besser, wenn man als Existenzgründer vielleicht ein Jahr vom Jobcenter die KV bezahlt bekäme und keinerlei Pflichten wie Maßnahmen, 1€-Jobs oder Bürgerarbeit hätte.
Einstiegsgeld ist zwar schon ein guter Anfang, deckt aber mit 180€ leider nicht mal den Mindestbeitrag ab.
Dann werde ich jetzt mal schauen, dass ich in den nächsten Tagen irgendwie zur Krankenkasse komme und das mit dem Beitrag klären.
So, habe endlich jemanden gefunden, der mir das Fahrtgeld zur Krankenkasse leihen konnte, was aber absolute Geldverschwendung gewesen ist.
Ich bin noch kein bisschen schlauer, denn als ich den Antrag abgeben wollte, meinte man bei der Krankenkasse, dass das nicht nötig wäre und die 218,46€ erst einmal so bleiben würden. Mein Steuerbescheid von 2010, die Umsatz- und Rentabilitätsvorschau und die Verzichtserklärung für ALG II wären ausreichend.
Schriftlich wollte man mir das allerdings nicht geben, weil es angeblich schon vorläge. Schließlich stünde bei der Aufstellung über die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kein Enddatum für diese geringere Beitragsbemessungsgrenze.
Außerdem gäbe es den Absatz:
Beitragshöhe
Für die Höhe Ihres Beitrages haben wir Ihre derzeitigen Einkünfte zugrunde gelegt. Hierbei haben wir auch die vom Gesetzgeber festgelegten Mindest- und Höchstgrenzen für das anrechenbare Einkommen berücksichtigt. Eine Änderung der Berechnungsgrundlage führt zwangsläufig auch zur Anpassung Ihres Beitrages. Teilen Sie uns deshalb Änderungen Ihrer Einkommensverhältnisse sofort mit.
Stimmt das so? Mein Einkommen ändert sich immerhin, denn es wird durch den Wegfall des Einstiegsgeldes um monatlich 179,50€ geringer. Dadurch bedingt wird auch mein Betriebseinkommen etwas sinken, denn es sind ja keine Investitionen mehr möglich.
Sollte ich sicherheitshalber den Antrag noch einmal per Post schicken, damit ich etwas Schriftliches kriege? Aber das könnte dann halt auch zu spät eintreffen.
Gibt es vielleicht irgendeinen Paragraphen, der die Sachbearbeiter in den Krankenkassen dazu verpflichtet, mir die Höhe meines Beitrages mitzuteilen, wenn ich das wünsche?
Ich habe im Moment wirklich richtig Angst, dass im August dann mehr Geld abgebucht wird.
Warum können die Bescheide auch wirklich nicht nachvollziehbarer sein? Wäre es so schwer, wenn man reinschreiben würde, dass der Beitrag erst einmal bis zum xx.xx.xxxx 218,46€ beträgt und dann ansteigt, wenn man keine Nachweise vorlegen kann?
Ich bin noch kein bisschen schlauer, denn als ich den Antrag abgeben wollte, meinte man bei der Krankenkasse, dass das nicht nötig wäre und die 218,46€ erst einmal so bleiben würden. Mein Steuerbescheid von 2010, die Umsatz- und Rentabilitätsvorschau und die Verzichtserklärung für ALG II wären ausreichend.
Schriftlich wollte man mir das allerdings nicht geben, weil es angeblich schon vorläge. Schließlich stünde bei der Aufstellung über die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kein Enddatum für diese geringere Beitragsbemessungsgrenze.
Außerdem gäbe es den Absatz:
Beitragshöhe
Für die Höhe Ihres Beitrages haben wir Ihre derzeitigen Einkünfte zugrunde gelegt. Hierbei haben wir auch die vom Gesetzgeber festgelegten Mindest- und Höchstgrenzen für das anrechenbare Einkommen berücksichtigt. Eine Änderung der Berechnungsgrundlage führt zwangsläufig auch zur Anpassung Ihres Beitrages. Teilen Sie uns deshalb Änderungen Ihrer Einkommensverhältnisse sofort mit.
Stimmt das so? Mein Einkommen ändert sich immerhin, denn es wird durch den Wegfall des Einstiegsgeldes um monatlich 179,50€ geringer. Dadurch bedingt wird auch mein Betriebseinkommen etwas sinken, denn es sind ja keine Investitionen mehr möglich.
Sollte ich sicherheitshalber den Antrag noch einmal per Post schicken, damit ich etwas Schriftliches kriege? Aber das könnte dann halt auch zu spät eintreffen.
Gibt es vielleicht irgendeinen Paragraphen, der die Sachbearbeiter in den Krankenkassen dazu verpflichtet, mir die Höhe meines Beitrages mitzuteilen, wenn ich das wünsche?
Ich habe im Moment wirklich richtig Angst, dass im August dann mehr Geld abgebucht wird.
Warum können die Bescheide auch wirklich nicht nachvollziehbarer sein? Wäre es so schwer, wenn man reinschreiben würde, dass der Beitrag erst einmal bis zum xx.xx.xxxx 218,46€ beträgt und dann ansteigt, wenn man keine Nachweise vorlegen kann?
Hallo AnjaS,
Du bist ja fast so panisch wie ich was die GKV-Willkür anbetrifft ...
Du könntest auch die Einziehungsermächtigung widerrufen und per Einzelüberweisung die monatlichen Beiträge zahlen. So hast Du die Abbuchungen in der Hand. (Dann aber Achtung: Unbedingt die Banklaufzeit beachten, das Geld muss spätestens an einem jeden 15. des Monats auf deren Konto eingegangen sein).
Wenn die GKV einen höheren Beitrag verlangen würde (wovon ich nach Deinen Sachverhaltsschilderungen nicht ausgehe, aber man weiß ja nie), müsste sie es von Dir zuvor einfordern.
Du bist ja fast so panisch wie ich was die GKV-Willkür anbetrifft ...

Du könntest auch die Einziehungsermächtigung widerrufen und per Einzelüberweisung die monatlichen Beiträge zahlen. So hast Du die Abbuchungen in der Hand. (Dann aber Achtung: Unbedingt die Banklaufzeit beachten, das Geld muss spätestens an einem jeden 15. des Monats auf deren Konto eingegangen sein).
Wenn die GKV einen höheren Beitrag verlangen würde (wovon ich nach Deinen Sachverhaltsschilderungen nicht ausgehe, aber man weiß ja nie), müsste sie es von Dir zuvor einfordern.
Nun denn, ich würde auf jeden Fall nach Ablauf des Gründungszuschusses den sog. Härteantrag bei der Kasse einreichen. Man weiss ja nie.
Gucke mal hier:
http://www.krankenkassenforum.de/rckwirkende-beitragsnachzahlung-schuldanerkenntnis-vt4641.html
Hier hast die Kasse nämlich genau die Tour gefahren und wollte mehr Beiträge und natürlich rückwirkend.
Gucke mal hier:
http://www.krankenkassenforum.de/rckwirkende-beitragsnachzahlung-schuldanerkenntnis-vt4641.html
Hier hast die Kasse nämlich genau die Tour gefahren und wollte mehr Beiträge und natürlich rückwirkend.
Nach längerem Nachdenken ist der TE zu ihrer Absicherung sogar dringend zu raten, den Antrag auf Beitragsentlastung zu stellen, und zwar sofort, egal was ihr von der Kasse mitgeteilt wurde.
Zur Zeit - bis 30.06.2011 (Ende Bewilligung Einstiegsgeld) - beruht die Beitragseinstufung auf:
Nach dem Ablauf des Einstiegsgeldes ab 01.07.2011, was der TE bekannt ist, gilt wiederum das Gesetz, welches die TE kennen muss.
Wäre eine Bemessungsgrundlage von mtl. € 1.916,25 (Bezugsgröße 2011 € 2.555 : 40 x 30 Tage).
Es sei denn, die TE stellt vor dem 01.07.2011 den Antrag auf Beitragsentlastung für "freiwillig" versicherte Selbständige:
Gefahr, dass sich die Kasse auf den Publizitätsgrundsatz des Gesetzes beruft. Kennen wir ja.
Bloß nicht darauf verlassen!
Enddatum ergibt sich aus dem Gesetz, das Du kennen musst!
Dass das Einkommen nach Auslaufen des Einstiegsgeldes tatsächlich geringer wird, interessiert weder das Gesetz noch die Kasse.
Ja! Wenn du den Antrag sofort abschickst, ist es noch vor dem 01.07.2011.
Wenn irgendwas nicht richtig ist, korrigier mich bitte Rossi.
Wegen des Einstiegsgeldes wurde ich auf die 1.277,50€ eingestuft und zahle monatlich "nur" 218,46€ an Beiträgen.
Zur Zeit - bis 30.06.2011 (Ende Bewilligung Einstiegsgeld) - beruht die Beitragseinstufung auf:
§ 240 Abs. 4 Satz 2 SGB V: Für freiwillige Mitglieder, die hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind, gilt als beitragspflichtige Einnahmen für den Kalendertag ... für freiwillige Mitglieder, die Anspruch auf einen monatlichen Gründungszuschuss nach § 57 des Dritten Buches oder einen monatlichen Existenzgründungszuschuss nach § 421l des Dritten Buches oder eine entsprechende Leistung nach § 16 des Zweiten Buches haben, der sechzigste Teil der monatlichen Bezugsgröße.
Wird der Beitrag jetzt erhöht, wenn das Einstiegsgeld nicht mehr gezahlt wird und müsste mich die Krankenkasse darüber informieren?
Nach dem Ablauf des Einstiegsgeldes ab 01.07.2011, was der TE bekannt ist, gilt wiederum das Gesetz, welches die TE kennen muss.
§ 240 Abs. 4 Satz 2 SGB V: Für freiwillige Mitglieder, die hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind, gilt als beitragspflichtige Einnahmen für den Kalendertag ... bei Nachweis niedrigerer Einnahmen jedoch mindestens der vierzigste Teil ..
Wäre eine Bemessungsgrundlage von mtl. € 1.916,25 (Bezugsgröße 2011 € 2.555 : 40 x 30 Tage).
Es sei denn, die TE stellt vor dem 01.07.2011 den Antrag auf Beitragsentlastung für "freiwillig" versicherte Selbständige:
§ 240 Abs. 4 Satz 3 und Satz 7 SGB V: Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen bestimmt, unter welchen Voraussetzungen darüber hinaus der Beitragsbemessung hauptberuflich selbstständig Erwerbstätiger niedrigere Einnahmen, mindestens jedoch der sechzigste Teil der monatlichen Bezugsgröße, zugrunde gelegt werden. Dabei sind insbesondere das Vermögen des Mitglieds sowie Einkommen und Vermögen von Personen, die mit dem Mitglied in Bedarfsgemeinschaft leben, zu berücksichtigen. ... Veränderungen der Beitragsbemessung auf Grund eines vom Versicherten geführten Nachweises nach Satz 2 können nur zum ersten Tag des auf die Vorlage dieses Nachweises folgenden Monats wirksam werden.
Gefahr, dass sich die Kasse auf den Publizitätsgrundsatz des Gesetzes beruft. Kennen wir ja.
... als ich den Antrag abgeben wollte, meinte man bei der Krankenkasse, dass das nicht nötig wäre und die 218,46€ erst einmal so bleiben würden. Mein Steuerbescheid von 2010, die Umsatz- und Rentabilitätsvorschau und die Verzichtserklärung für ALG II wären ausreichend.
Bloß nicht darauf verlassen!
Schriftlich wollte man mir das allerdings nicht geben, weil es angeblich schon vorläge. Schließlich stünde bei der Aufstellung über die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kein Enddatum für diese geringere Beitragsbemessungsgrenze.
Enddatum ergibt sich aus dem Gesetz, das Du kennen musst!
Dass das Einkommen nach Auslaufen des Einstiegsgeldes tatsächlich geringer wird, interessiert weder das Gesetz noch die Kasse.
Sollte ich sicherheitshalber den Antrag noch einmal per Post schicken, damit ich etwas Schriftliches kriege? Aber das könnte dann halt auch zu spät eintreffen.
Ja! Wenn du den Antrag sofort abschickst, ist es noch vor dem 01.07.2011.
Wenn irgendwas nicht richtig ist, korrigier mich bitte Rossi.
Nun denn Sabine, ich würde es auf jeden Fall auch so machen.
Aber nehmen wir mal an, es wird nicht gemacht.
In dieser Konstellation muss die Krankenkasse zunächst den bisherigen Beitragsbescheid aufheben. Denn bei diesem Beitragsbescheid handelt es sich um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung. Er gilt solange, wie er nicht aufgehoben oder geändert wird.
Die Aufhebungsmöglichkeit ergibt sich aus § 48 SGB X. Grundsätzlich kann die Kasse diesen Bescheid gem. § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X nur mit Wirkung für die Zukunft aufheben. Dann könnte man immer noch ganz schnell den Härteantrag stellen.
Rückwirkend geht es nur unter den Einschränkungen von § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X. Es gibt hier insgesamt 4 Möglichkeiten, nach meiner bescheidenen Auffassung liegen aber die Voraussetzungen (4 Möglichkeiten) nicht vor.
Aber ich würde es nicht darauf ankommen lassen.
Aber nehmen wir mal an, es wird nicht gemacht.
In dieser Konstellation muss die Krankenkasse zunächst den bisherigen Beitragsbescheid aufheben. Denn bei diesem Beitragsbescheid handelt es sich um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung. Er gilt solange, wie er nicht aufgehoben oder geändert wird.
Die Aufhebungsmöglichkeit ergibt sich aus § 48 SGB X. Grundsätzlich kann die Kasse diesen Bescheid gem. § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X nur mit Wirkung für die Zukunft aufheben. Dann könnte man immer noch ganz schnell den Härteantrag stellen.
Rückwirkend geht es nur unter den Einschränkungen von § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X. Es gibt hier insgesamt 4 Möglichkeiten, nach meiner bescheidenen Auffassung liegen aber die Voraussetzungen (4 Möglichkeiten) nicht vor.
Aber ich würde es nicht darauf ankommen lassen.
Danke für die vielen und ausführlichen Antworten!
Das hat eine andere Gründerin gemacht, die ich kenne und diese erhielt dann nach 7 Monaten!!! Post, dass sie die letzten Monate zu wenig Beiträge überwiesen habe und diese nun mit einem Säumniszuschlag von 0,5% nachzuzahlen habe. Und es gab nie einen Bescheid über diesen höheren Beitrag.
Wollte nämlich zuerst auch selbst zahlen, aber als ich das gehört habe... Da erfährt man dann ja noch später von einer eventuellen Erhöhung.
Wie geschrieben, bei der anderen Gründerin forderte man das auch nicht rechtzeitig ein und erwartet jetzt eine Nachzahlung ihrerseits. Ist zwar nicht die gleiche Krankenkasse, aber das dürfte wohl kaum eine Rolle spielen.
In meinem Bescheid steht zumindest schon mal nichts von "vorläufig" oder etwas in der Art.
Genauer Wortlaut:
Ja, aber das Gesetz kennen die Sachbearbeiter meiner Meinung nach ja auch. Und dann hätten sie doch gleich im Beitragsbescheid erwähnen können, dass dieser Beitrag eben bis zum 30.06.2011 gilt.
Ist mir klar. Zumal das Gesetz mir ja kostenlose KV über ALG II ermöglichen würde und von daher darf ich mich ja eigentlich nicht beschweren. Aber deswegen sollten die Sachbearbeiter der KK einen doch wenigstens richtig beraten!
Habe den Antrag mittlerweile abgeschickt. Natürlich per Einschreiben und drei Zeugen, dass ich auch wirklich den Antrag in den Umschlag gesteckt habe.
Problem ist aber, dass ich die Antwort bis spätestens 01.07.2011 bräuchte. So ein Antrag kann ja bestimmt auch abgelehnt werden oder hat man einen Rechtsanspruch auf diese geringere Beitragsbemessungsgrenze, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind?
Irgendwie beruhigend, dass es zumindest theoretisch eine Widerspruchsmöglichkeit gäbe, falls plötzlich mehr abgebucht werden sollte.
Allerdings kann man den vierten Punkt ziemlich frei interpretieren:
Andererseits schrieb man in meinem Beitragsbescheid ja "unter Berücksichtigung Ihrer Einkommensverhältnisse" und nicht "unter Berücksichtigung Ihres Bezugs von Einstiegsgeld".
Muss aber da noch dazu schreiben, dass es bei meiner KK scheinbar noch nie jemanden gab, der sich mit Einstiegsgeld freiwllig versichert hat. Man wusste dort nicht einmal, dass ich die Beiträge selbst bezahlen muss und die nicht vom Amt übernommen werden. Dieses ganze hin und her führte zum Beispiel auch dazu, dass ich die angebotenen Wahltarife erst mit zwei Monaten Verspätung abschließen konnte.
Und nachdem ich schon da um mehr als 30€ betrogen wurde, habe ich irgendwie kein besonders großes Vertrauen, dass man über meinen Antrag auf Beitragsermäßigung besonders wohlwollend entscheidet.
Jetzt warte ich aber erst einmal den 01.07.2011 ab. Vielleicht kriege ich ja bis dahin eine Antwort von der KK.
Du könntest auch die Einziehungsermächtigung widerrufen und per Einzelüberweisung die monatlichen Beiträge zahlen. So hast Du die Abbuchungen in der Hand. (Dann aber Achtung: Unbedingt die Banklaufzeit beachten, das Geld muss spätestens an einem jeden 15. des Monats auf deren Konto eingegangen sein).
Das hat eine andere Gründerin gemacht, die ich kenne und diese erhielt dann nach 7 Monaten!!! Post, dass sie die letzten Monate zu wenig Beiträge überwiesen habe und diese nun mit einem Säumniszuschlag von 0,5% nachzuzahlen habe. Und es gab nie einen Bescheid über diesen höheren Beitrag.
Wollte nämlich zuerst auch selbst zahlen, aber als ich das gehört habe... Da erfährt man dann ja noch später von einer eventuellen Erhöhung.
Wenn die GKV einen höheren Beitrag verlangen würde (wovon ich nach Deinen Sachverhaltsschilderungen nicht ausgehe, aber man weiß ja nie), müsste sie es von Dir zuvor einfordern.
Wie geschrieben, bei der anderen Gründerin forderte man das auch nicht rechtzeitig ein und erwartet jetzt eine Nachzahlung ihrerseits. Ist zwar nicht die gleiche Krankenkasse, aber das dürfte wohl kaum eine Rolle spielen.
Nun denn, ich würde auf jeden Fall nach Ablauf des Gründungszuschusses den sog. Härteantrag bei der Kasse einreichen. Man weiss ja nie.
Gucke mal hier:
http://www.krankenkassenforum.de/rckwir ... t4641.html
Hier hast die Kasse nämlich genau die Tour gefahren und wollte mehr Beiträge und natürlich rückwirkend.
In meinem Bescheid steht zumindest schon mal nichts von "vorläufig" oder etwas in der Art.
Genauer Wortlaut:
Ihre freiwillige Versicherung beginnt am 01.04.2011. Da in diesem Rahmen der Anspruch auf Krankengeld gesetzlich ausgeschlossen ist, berechnen sich die zu zahlenden Beiträge nach dem bundeseinheitlichen ermäßigten Beitragssatz.
Unter Berücksichtigung Ihrer Einkommensverhältnisse beträgt Ihr
monatl. Krankenversicherungsbeitrag 190,35€
monatl. Pflegeversicherungsbeitrag 28,11€
Gesamtbeitrag 218,46€
Enddatum ergibt sich aus dem Gesetz, das Du kennen musst!
Ja, aber das Gesetz kennen die Sachbearbeiter meiner Meinung nach ja auch. Und dann hätten sie doch gleich im Beitragsbescheid erwähnen können, dass dieser Beitrag eben bis zum 30.06.2011 gilt.
Dass das Einkommen nach Auslaufen des Einstiegsgeldes tatsächlich geringer wird, interessiert weder das Gesetz noch die Kasse.
Ist mir klar. Zumal das Gesetz mir ja kostenlose KV über ALG II ermöglichen würde und von daher darf ich mich ja eigentlich nicht beschweren. Aber deswegen sollten die Sachbearbeiter der KK einen doch wenigstens richtig beraten!
Wenn du den Antrag sofort abschickst, ist es noch vor dem 01.07.2011.
Habe den Antrag mittlerweile abgeschickt. Natürlich per Einschreiben und drei Zeugen, dass ich auch wirklich den Antrag in den Umschlag gesteckt habe.
Problem ist aber, dass ich die Antwort bis spätestens 01.07.2011 bräuchte. So ein Antrag kann ja bestimmt auch abgelehnt werden oder hat man einen Rechtsanspruch auf diese geringere Beitragsbemessungsgrenze, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind?
In dieser Konstellation muss die Krankenkasse zunächst den bisherigen Beitragsbescheid aufheben. Denn bei diesem Beitragsbescheid handelt es sich um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung. Er gilt solange, wie er nicht aufgehoben oder geändert wird.
Irgendwie beruhigend, dass es zumindest theoretisch eine Widerspruchsmöglichkeit gäbe, falls plötzlich mehr abgebucht werden sollte.
Rückwirkend geht es nur unter den Einschränkungen von § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X. Es gibt hier insgesamt 4 Möglichkeiten, nach meiner bescheidenen Auffassung liegen aber die Voraussetzungen (4 Möglichkeiten) nicht vor.
Allerdings kann man den vierten Punkt ziemlich frei interpretieren:
der Betroffene wusste oder nicht wusste, weil er die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat, dass der sich aus dem Verwaltungsakt ergebende Anspruch kraft Gesetzes zum Ruhen gekommen oder ganz oder teilweise weggefallen ist.
Andererseits schrieb man in meinem Beitragsbescheid ja "unter Berücksichtigung Ihrer Einkommensverhältnisse" und nicht "unter Berücksichtigung Ihres Bezugs von Einstiegsgeld".
Muss aber da noch dazu schreiben, dass es bei meiner KK scheinbar noch nie jemanden gab, der sich mit Einstiegsgeld freiwllig versichert hat. Man wusste dort nicht einmal, dass ich die Beiträge selbst bezahlen muss und die nicht vom Amt übernommen werden. Dieses ganze hin und her führte zum Beispiel auch dazu, dass ich die angebotenen Wahltarife erst mit zwei Monaten Verspätung abschließen konnte.
Und nachdem ich schon da um mehr als 30€ betrogen wurde, habe ich irgendwie kein besonders großes Vertrauen, dass man über meinen Antrag auf Beitragsermäßigung besonders wohlwollend entscheidet.
Jetzt warte ich aber erst einmal den 01.07.2011 ab. Vielleicht kriege ich ja bis dahin eine Antwort von der KK.
Habe jetzt von der Kasse einen neuen Bescheid bekommen, nach dem es bei den 218,46€ pro Monat bleibt.
Allerdings steht da natürlich wieder nicht drin, wann ich einen erneuten Antrag stellen muss...
Kann mir jetzt eventuell noch jemand sagen, wie sich die 2%-Grenze für freiwillige Mitglieder errechnet?
Allerdings steht da natürlich wieder nicht drin, wann ich einen erneuten Antrag stellen muss...
Kann mir jetzt eventuell noch jemand sagen, wie sich die 2%-Grenze für freiwillige Mitglieder errechnet?
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