Widerspruchsverfahren, Zeitrahmnen

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Hauptmann
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Widerspruchsverfahren, Zeitrahmnen

Beitragvon Hauptmann » 21.06.2011, 16:47

Gibt es bei Widerspruchsverfahren gegen Entscheidungen der GKK irgendwelche Zeitrahmen, innerhalb dieser entschieden werden muss?

Habe heute erst die Eingangsbestätigung meines vor 4 Wochen zugestellten Widerspruchs erhalten. Darin wird mir huldvoll mitgeteilt: "Wir werden den Widerspruch prüfen".

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Beitragvon Vergil09owl » 21.06.2011, 18:55

Das kann man so nicht sagen kann bis zu 6 Moanten dauern, kommt darauf an wann der widerspruchsausschuss tagt, leider

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Beitragvon Rossi » 21.06.2011, 22:22

Nun denn, wobei irgendwann kommt auch der Tatbestand der Untätigkeit ins Spiel.

Sabine
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Beitragvon Sabine » 22.06.2011, 10:39

Wobei man aus § 88 Abs. 2 SGG eine angemessene Frist für eine Entscheidung über den Widerspruch von 3 Monaten herleiten kann.


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