Hallo,
meine Frau ist gestztlich versichert, ich selber privat. Leider kann ich sie aufgrund einer Vorerkrankung nicht in meine private Versicherung aufnehmen. Als wir geheriatet haben war sie arbeitslos. Wir haben dann vor 14 Monaten ein Kind bekommen. Bisher war mene Frau beitragsfrei bei der GKV gestellt. Nun habenwir ein Schreiben von der GKV erhalten in dem es um die Berechnung von Beiträgen geht. Eigentlich dachten wir, die Beitragsfreiheit läuft bis drei Jahre nach der Geburt (Elternzeit). Kann mit hier jemand mit eigenen Erfahrungen helfen?
Viele Grüße Sven
Krankenkassenbeitrag Elternzeit
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
Ihre Frau kann keine Elternzeit nehmen, da dieses nur für Beschäftigte möglich ist.
Mit Wegfall des Elterngeldbezuges endet auch ihre Pflichtversicherung. Da die PKV für sie keine Alternative darstellt, muss sie sich in der GKV selbst als Mitglied weiterversichern.
Beiträge sind dann natürlich zu zahlen, eine Beitragsfreiheit gibt es dafür nicht.
MfG
ratte1
Ihre Frau kann keine Elternzeit nehmen, da dieses nur für Beschäftigte möglich ist.
Mit Wegfall des Elterngeldbezuges endet auch ihre Pflichtversicherung. Da die PKV für sie keine Alternative darstellt, muss sie sich in der GKV selbst als Mitglied weiterversichern.
Beiträge sind dann natürlich zu zahlen, eine Beitragsfreiheit gibt es dafür nicht.
MfG
ratte1
Danke für die schnelle Antwort.
Gibt es die Möglichkeit, dass ich in so einem Fall aus der PKV rauskomme? Letztlich wird uns ja die Chance einer Familienversicherung genommen, was (ohne dass ich die Beiträge die meine Frau nun zahlen muss kenne) ja zu einer erheblichen Mehrbelastung ggü. der Familienversicherung führen würde.
Gibt es die Möglichkeit, dass ich in so einem Fall aus der PKV rauskomme? Letztlich wird uns ja die Chance einer Familienversicherung genommen, was (ohne dass ich die Beiträge die meine Frau nun zahlen muss kenne) ja zu einer erheblichen Mehrbelastung ggü. der Familienversicherung führen würde.
Ein Wechsel in die GKV, um den Vorteil einer Familienversicherung in Anspruch zu nehmen und damit eine finanzielle Mehrbelastung zu vermeiden, ist vom Gesetzgeber nicht gewollt und daher auch nicht vorgesehen.Artus hat geschrieben:Danke für die schnelle Antwort.
Gibt es die Möglichkeit, dass ich in so einem Fall aus der PKV rauskomme? Letztlich wird uns ja die Chance einer Familienversicherung genommen, was (ohne dass ich die Beiträge die meine Frau nun zahlen muss kenne) ja zu einer erheblichen Mehrbelastung ggü. der Familienversicherung führen würde.
MfG
ratte1
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- Postrank7
- Beiträge: 142
- Registriert: 13.03.2008, 20:58
Nun denn, wenn Du Erkrankungen hast und jetzt bspw. eine Schwerbehinderung von min. 50 % anerkannt wird, dann kommst Du sehrwohl in die GKV. Hierfür gibt es allerdings eine absolute Frist von 3 Monaten nach Feststellung der Schwerbehinderung.
Ganz unmöglich und ungewollt ist eine Rückkehr in die GKV nicht!
Wenn Du jenes schaffst (50 % Behinderung) wirst Du wieder Mitglied der Solidargemeinschaft und die Holde kann die freiw. Kv. kündigen und kommt in die kostenlose Familienversicherung.
Ganz unmöglich und ungewollt ist eine Rückkehr in die GKV nicht!
Wenn Du jenes schaffst (50 % Behinderung) wirst Du wieder Mitglied der Solidargemeinschaft und die Holde kann die freiw. Kv. kündigen und kommt in die kostenlose Familienversicherung.
Der TE hat von Vorerkrankungen seiner Frau und nicht von eigenen berichtet. Daher ist der Hinweis auf eine Schwerbehinderung für mich hier nicht ganz nachvollziehbar.Rossi hat geschrieben:Nun denn, wenn Du Erkrankungen hast und jetzt bspw. eine Schwerbehinderung von min. 50 % anerkannt wird, dann kommst Du sehrwohl in die GKV. Hierfür gibt es allerdings eine absolute Frist von 3 Monaten nach Feststellung der Schwerbehinderung.
Ganz unmöglich und ungewollt ist eine Rückkehr in die GKV nicht!
Wenn Du jenes schaffst (50 % Behinderung) wirst Du wieder Mitglied der Solidargemeinschaft und die Holde kann die freiw. Kv. kündigen und kommt in die kostenlose Familienversicherung.
MfG
ratte1
okay, ratte1, Treffer und versenkt!!
Da hilft nur eine Unterschreitung unterhalb der JAEG um die Klamotte möglichst kostengündstig zu regeln. Je nachdem wie hoch das Bruttoentgelt ist, könnte man über eine sog. Direktversicherung nachdenken.
Unter Umständen fliegt ja auch das gemeinsame Kind aus der Familienversicherung raus - wenn es nicht schon passiert ist!
Insgesamt würde sich 1 Höchstbeitrag vermutlich rechnen.
Sorry, solchen Kunden (Höchstbeitragszahler) sollte ein roter Teppich ausgelegt werden!!!
Da hilft nur eine Unterschreitung unterhalb der JAEG um die Klamotte möglichst kostengündstig zu regeln. Je nachdem wie hoch das Bruttoentgelt ist, könnte man über eine sog. Direktversicherung nachdenken.
Unter Umständen fliegt ja auch das gemeinsame Kind aus der Familienversicherung raus - wenn es nicht schon passiert ist!
Insgesamt würde sich 1 Höchstbeitrag vermutlich rechnen.
Sorry, solchen Kunden (Höchstbeitragszahler) sollte ein roter Teppich ausgelegt werden!!!
Artus hat nicht geschrieben, dass
er
a)
Angestellter (in der freien Wirtschaft) ist
oder
b)
Beamter
oder
c)
Selbstständiger.
Der Tipp mit der Reduzierung des Gehaltes und der daraus resultierenden Vers.Pflicht kann (auch mit den sich daraus ergebenden Problemen, wenn nach dem Ansteigen des Gehaltes die Vorversicherungszeit nicht erfüllt ist)
nur funkitionieren, wenn er zu a) (Angesteller in der freien Wirtschaft)
gehört.
Also Artus: was hast Du für einen Status
a b oder c, oder warum bist Du in der privaten Versicherung gelandet.
er
a)
Angestellter (in der freien Wirtschaft) ist
oder
b)
Beamter
oder
c)
Selbstständiger.
Der Tipp mit der Reduzierung des Gehaltes und der daraus resultierenden Vers.Pflicht kann (auch mit den sich daraus ergebenden Problemen, wenn nach dem Ansteigen des Gehaltes die Vorversicherungszeit nicht erfüllt ist)
nur funkitionieren, wenn er zu a) (Angesteller in der freien Wirtschaft)
gehört.
Also Artus: was hast Du für einen Status
a b oder c, oder warum bist Du in der privaten Versicherung gelandet.
Vielen Dank für die vielen Kommentare. Den roten Teppich würde meine Frau als GKV Versicherte ja trotzdem nicht ausgelegt bekomen, obwohl wir so viele Beiträge zahlen...
Ich gehöre zur Kategorie A. Eine Gehaltsverminderung kommt jedoch aus wirtschaftlichen Gründen nicht in Frage.
Rossi: Was ist mit Direktversicherung in diesem Zusammenhang gemeint (kenne ich nur bei Lebensversicherungen). Mein Bruttogehalt ist verhältnismäßig hoch (erheblich über der Beitragsbemessungsgrenze).
Unser Kind ist bei mir mit versichert (also PKV).
Ich gehöre zur Kategorie A. Eine Gehaltsverminderung kommt jedoch aus wirtschaftlichen Gründen nicht in Frage.
Rossi: Was ist mit Direktversicherung in diesem Zusammenhang gemeint (kenne ich nur bei Lebensversicherungen). Mein Bruttogehalt ist verhältnismäßig hoch (erheblich über der Beitragsbemessungsgrenze).
Unser Kind ist bei mir mit versichert (also PKV).
Nun denn die Direktversicherung ist so eine Art der betrieblichen Altersversorgung. Man verzichtet gegenüber dem Arbeitgeber auf einen bestimmten Anteil des Gehaltes. Dieser Anteil geht dann 1 : 1 in eine Alterssicherung. Hat den Vorteil, dass aus diesem Verzicht, weder Beiträge zur KV / PV / RV noch AV und Steuern zu entrichten sind. Der Verzicht geht - ohne Abzüge - voll in die zusätzliche Alterrsicherung, der dann auch noch verzinst wird. Es gibt hier allerdings Höchstbeiträge!
Wenn Du erheblich oberhalb der JAEG liegst, dann bringt es nix.
Ansonsten wird durch diesen Verzicht natürlich das SV-pflichtige Bruttogehalt vermindert und man wird dadurch ggf. wieder pflichtig in der GKV.
Wenn Du erheblich oberhalb der JAEG liegst, dann bringt es nix.
Ansonsten wird durch diesen Verzicht natürlich das SV-pflichtige Bruttogehalt vermindert und man wird dadurch ggf. wieder pflichtig in der GKV.
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