Bemessungsgrundlage für Krankenkassenbeitrag
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Bemessungsgrundlage für Krankenkassenbeitrag
Hallo zusammen,
habe eine Frage zu folgendem Fall:
Rentnerehepaar
Frau mit gesetzl. Rente, zusätliche Mieteinnahme, versichert DAK,
Mann (ehem. Selbstständiger) mit Mini-Rente (priv.), freiwillig versichert in gesetzl. KK
Nun schickt die Krankenkasse einen Fragebogen an den Mann wg. Einkünften.
Frage: zählen die Einkünfte der Frau mit, bzw. müssen diese angegeben werden?
Wo kann man sich darüber informieren?
Danke für alle Hinweise.
Gruß
habe eine Frage zu folgendem Fall:
Rentnerehepaar
Frau mit gesetzl. Rente, zusätliche Mieteinnahme, versichert DAK,
Mann (ehem. Selbstständiger) mit Mini-Rente (priv.), freiwillig versichert in gesetzl. KK
Nun schickt die Krankenkasse einen Fragebogen an den Mann wg. Einkünften.
Frage: zählen die Einkünfte der Frau mit, bzw. müssen diese angegeben werden?
Wo kann man sich darüber informieren?
Danke für alle Hinweise.
Gruß
wo man sich informieren kann.
Natrülich bei seiner eigenen KK.
Manche machen dies aber auch in einem Forum, wo dann jeder schreiben kann, was er will.
Jetzt zur Sache:
Mann ist freiwillig versichert: dann sind die Einnahmen der Ehefrau NICHT entscheidend, wenn diese auch gesetzlich versichert ist.
Wäre die Frau privat versichert, dann wären auch diese Einnahmen entscheidend.
Du schreibst, dass der Mann eine Minirente hat. Wenn diese nicht üer 365 EUR ist, dann könnte er (Mann) sogar kostenlos über Frau familienversichert werden.
Natrülich bei seiner eigenen KK.
Manche machen dies aber auch in einem Forum, wo dann jeder schreiben kann, was er will.
Jetzt zur Sache:
Mann ist freiwillig versichert: dann sind die Einnahmen der Ehefrau NICHT entscheidend, wenn diese auch gesetzlich versichert ist.
Wäre die Frau privat versichert, dann wären auch diese Einnahmen entscheidend.
Du schreibst, dass der Mann eine Minirente hat. Wenn diese nicht üer 365 EUR ist, dann könnte er (Mann) sogar kostenlos über Frau familienversichert werden.
Hallo Heinrich,
danke für die fixe Antwort!
Ich weiß ganz gerne im Vorfeld ein paar Fakten, um dann zu verifizieren was ich an Infos über die KK bekomme.
Ja, ging mir auch schon durch den Kopf. Muß ich mal nachhaken!
Noch ne Frage: Wie wird bei der Frau der KK Beitrag berechnet.
Nach der gesetzl. Rente, oder auf Grund der Gesamteinkünfte (also inkl. Mieteinnahmen)?
Besten Dank für Deine Hilfe
Gruß
danke für die fixe Antwort!
Ich weiß ganz gerne im Vorfeld ein paar Fakten, um dann zu verifizieren was ich an Infos über die KK bekomme.
Wenn diese nicht üer 365 EUR ist, dann könnte er (Mann) sogar kostenlos über Frau familienversichert werden.
Ja, ging mir auch schon durch den Kopf. Muß ich mal nachhaken!
Noch ne Frage: Wie wird bei der Frau der KK Beitrag berechnet.
Nach der gesetzl. Rente, oder auf Grund der Gesamteinkünfte (also inkl. Mieteinnahmen)?
Besten Dank für Deine Hilfe
Gruß
heinrich hat geschrieben:Du schreibst, dass der Mann eine Minirente hat. Wenn diese nicht üer 365 EUR ist, dann könnte er (Mann) sogar kostenlos über Frau familienversichert werden.
Die Mini-Rente beträgt 379€ plus 26€ KK-Zuschuss.
Zusammen also rund 405€.

Für den "freiwilligen" Beitrag der KK werden ca. 158€ fällig!

Es bleiben also "netto" noch fette 247€urotz.
Aber wahrscheinlich zählt ja wohl das "Brutto", oder!
Werde mal bei der KK anfragen.
Die Mini-Rente beträgt 379€ plus 26€ KK-Zuschuss.heinrich hat geschrieben:Zum Mann. Wie hoch ist denn dei private Rente vom Mann.
Zusammen also rund 405€.

Für den "freiwilligen" Beitrag der KK werden ca. 158€ fällig!
Frau: Rente so um 500€, Miete 6-7 hundert >geschätzt<. Müßt ich aber mal genau erfragen!heinrich hat geschrieben:und wie hoch ist denn die Miete der Frau.
Diese Höhe wurde hier nicht angegeben.
Wird die Miete der Frau bei der Familienversicherung angerechnet?

Hallo,
wenn die Ehefrau in der DAK pflichtversichert ist als Rentnerin dann interessieren die Mieteinnahmen die Kasse nicht, selbst wenn es
beispielsweise 1000,00 € mtl. wären.
Beitragspflicht besteht bei in der KVdR. versicherten Mitgliedern nur für
Versorgungsbezüge und Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit, die monatlich über 127,50 € liegen. Kapitalerträge, Mieterträge oder auch zusätzliche Renten, die ausschließlich privat finanziert unterliegen nicht der Beitragspflicht.
Beim freiwillig versicherten Ehemann ist es nicht so.
Gruss
Czauderna
wenn die Ehefrau in der DAK pflichtversichert ist als Rentnerin dann interessieren die Mieteinnahmen die Kasse nicht, selbst wenn es
beispielsweise 1000,00 € mtl. wären.
Beitragspflicht besteht bei in der KVdR. versicherten Mitgliedern nur für
Versorgungsbezüge und Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit, die monatlich über 127,50 € liegen. Kapitalerträge, Mieterträge oder auch zusätzliche Renten, die ausschließlich privat finanziert unterliegen nicht der Beitragspflicht.
Beim freiwillig versicherten Ehemann ist es nicht so.
Gruss
Czauderna
Irgendwie reden wir jetzt aneinander vorbei!
Nein, Deine ursprüngliche Anregung war FAMI über Frau!
Also: Ich werde der Frau vorschlagen den Fragebogen (der ja an den Mann gerichtet ist, auszufüllen und zwar ohne ihre Mieteinnahme). D.h. lediglich die Rente des Mannes von 405€. Parallel eine Anfrage, ob es möglich ist den Mann mit der Frau familien-zu-versichern, da er ja "Rente netto" abzgl. des KK-Beitrages von 158€ unter den 365 liegt.
Ob das so gerechnet werden kann, keine Ahnung. Werde dann berichten!
Von meiner Seite ist nun das Ganze etwas durchschaubarer!
Danke
DochMeine Frage nach den Einnahmen des Mannes wurde immer noch nicht beantwortet.
stevia hat geschrieben:Die Mini-Rente beträgt 379€ plus 26€ KK-Zuschuss.heinrich hat geschrieben:Zum Mann. Wie hoch ist denn dei private Rente vom Mann.
Zusammen also rund 405€.
Für den "freiwilligen" Beitrag der KK werden ca. 158€ fällig!Frau: Rente so um 500€, Miete 6-7 hundert >geschätzt<. Müßt ich aber mal genau erfragen!heinrich hat geschrieben:und wie hoch ist denn die Miete der Frau.
Diese Höhe wurde hier nicht angegeben.
Wird die Miete der Frau bei der Familienversicherung angerechnet?
heinrich hat geschrieben:wieso soll denn jetzt die Miete der Frau bei einer eventuellen Familienversicherung des Mannes eine Rolle spielen.
Nein, Deine ursprüngliche Anregung war FAMI über Frau!
EbenFür eine FAMI für den Mann, kommt es auf die Einnahmen des Mannes an; und nicht der Frau.
Also: Ich werde der Frau vorschlagen den Fragebogen (der ja an den Mann gerichtet ist, auszufüllen und zwar ohne ihre Mieteinnahme). D.h. lediglich die Rente des Mannes von 405€. Parallel eine Anfrage, ob es möglich ist den Mann mit der Frau familien-zu-versichern, da er ja "Rente netto" abzgl. des KK-Beitrages von 158€ unter den 365 liegt.
Ob das so gerechnet werden kann, keine Ahnung. Werde dann berichten!
Von meiner Seite ist nun das Ganze etwas durchschaubarer!
Danke
-
- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Kleiner Tipp die 379 € zählen ganz ohne Abzug des freiwilligen Beitrages, di st eine Familienversicherung über die Ehefrau nicht möglich, gar nicht siehe § 10 sGB V i. V. m § 16 sGB IV Gesamteinkommen, das heißt sollte der Ehemann denn die Miteinnahmen haben werden diese grundsätzlich mit zu den Einnahmen des Mannes gezählt.
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/b ... t=#hlt_ank
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/b ... t=#hlt_ank
OK, dachte ich mir schon. Dann sind 405€ eben über der Grenze.
Danke

Die Familienversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung ist nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V bzw. § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB XI u.a. ausgeschlossen, wenn die Familienangehörigen ein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV (2010: 365,00 EUR) überschreitet.
Danke
zunächst wurde beschrieben , dass es sich um eine private Rente handelte.
Später wurde dann beschrieben, dass es einen Zuschuss (26 EUR) gibt.
Da wird es sich doch wohl eher um eine gesetzlichen (nicht private) Rente handeln.
Das hatte mich etwas verwirrt.
Für die Beurteilung der Familienversicherung gilt die Bruttorente (hier 379) und ist damit über dem Grenzwert für die FAMI.
Später wurde dann beschrieben, dass es einen Zuschuss (26 EUR) gibt.
Da wird es sich doch wohl eher um eine gesetzlichen (nicht private) Rente handeln.
Das hatte mich etwas verwirrt.
Für die Beurteilung der Familienversicherung gilt die Bruttorente (hier 379) und ist damit über dem Grenzwert für die FAMI.
@Heinrich
Ja, sorry, war bißchen unscharf beschrieben.
Die Infos stammen aus mehreren Gesprächen mit der alten Dame (Nachbarschaft). Ich habe also keine Papiere dazu gesehen und wollte nur etwas behilflich sein, da sie mit dem Schreiben der KK sichtlich überfordert war.
Noch eine Frage zum Abschluss:
Wie schaut es mit dem Beitragszuschuss aus? Las gerade:
Wieso dann 26€ Zuschuss, bei rd. 158€ Beitrag?
Müßte man wohl beim Rentenversicherungsträger klären!
Ja, sorry, war bißchen unscharf beschrieben.
Die Infos stammen aus mehreren Gesprächen mit der alten Dame (Nachbarschaft). Ich habe also keine Papiere dazu gesehen und wollte nur etwas behilflich sein, da sie mit dem Schreiben der KK sichtlich überfordert war.
Noch eine Frage zum Abschluss:
Wie schaut es mit dem Beitragszuschuss aus? Las gerade:
B) Beitragszuschuss für freiwillig in der GKV versicherte Rentner:
Freiwillig in der GKV versicherte Rentner erhalten die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes der Krankenkasse, bei der die freiwillige Versicherung besteht, vom Rentenversicherungsträger als Beitragszuschuss. Der Beitragszuschuss wird auf die gesetzliche Rente gerechnet bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze. Der Zuschuss muss beantragt werden.
http://www.langkau24.de/pkv_lexikon/bei ... ntner.html
Wieso dann 26€ Zuschuss, bei rd. 158€ Beitrag?
Müßte man wohl beim Rentenversicherungsträger klären!
-
- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 17 Gäste