Nebenberuflich Selbständig und Gleitzone

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Möchtegernalkoholiker
Postrank4
Postrank4
Beiträge: 49
Registriert: 22.11.2008, 15:34

Nebenberuflich Selbständig und Gleitzone

Beitragvon Möchtegernalkoholiker » 09.09.2011, 17:30

Momentan besteht eine freiwillige GKV als Selbständiger:
10 wöchentlichen Arbeitsstunden,

Gewinn laut Steuerbescheid = negativ,
Einkünfte aus V+V = 150 €,
Einkünfte aus Kapital = 150 €.

Momantaner Beitrag (Mindestbeitragsbemessungsgrenze) ca. 420 € einschl. Pflege.

Jetzt wird ein Gleitzonenjob (410 €) aufgenommen.

1. Werden jetzt nur noch die 410 € verbeitragt ?

2. ändert die GKV den bestehenden Beitragsbescheid automatisch ab,
wenn sie von Arbeitgeber die Sozialabgaben erhält ?

Danke im Vorraus

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 09.09.2011, 18:05

In dieser Konstellation (selbständig und freiwillig versichert) wird die Kasse bei einem Gleitzonenjob mit Sicherheit genauer hingucken und ob prüfen, er nicht hauptberuflich selbständig ist.

Möchtegernalkoholiker
Postrank4
Postrank4
Beiträge: 49
Registriert: 22.11.2008, 15:34

Beitragvon Möchtegernalkoholiker » 11.09.2011, 11:10

Rossi hat geschrieben:...genauer hingucken und ob prüfen...


Kleine Zwischenfrage:

Die Zeit für selbständige Tätigkeit -wenige Std. in der Woche- kann belegt werden. Wie exakt das möglich ist, kann ich nicht sagen ...

Wie soll im weiteren geprüft werden ? Nach jeweiligem Einkommen ?
Das gewerbliche Einkommen ist eine schwarze Null.

FranzP
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 7
Registriert: 20.08.2011, 10:36

Beitragvon FranzP » 15.09.2011, 15:49

Geprüft wird nach folgender Richtlinie:

http://arbeitgeber.citybkk.de/pub/arbei ... nweise.pdf

Gruss,
Franz P.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste