Ich bin z.Z. PKV-versichert (seit Nov. 2003).
Was passiert wenn ich im Januar 2007 unter die akt. Versicherungspflichtgrenze von 3937,- falle, aber in 2007 die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreite ?
So wie ich es verstehe, erfolgt ab Januar dann die Pflichtversicherung in der GKV und erst am Ende des Jahres wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze geprüft. Wenn ich dann die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreite, kann ich wegen Erfüllen der Vorversicherungszeit von 12 Monaten entscheiden, ob ich wieder PKV versichere oder in der GKV bleiben.
Ist das so richtig ?
Ich wäre für Antworten wirklich dankbar, weil ich die Zusammenhänge nicht mehr richtig blicke.
Gruß Ralf
Von PKV zurück in die GKV ?
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Hallo Ralf,
wenn du aufgrund der Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze pflichtig wirst, kannst du dich sofort von dieser Versicherungspflicht befreien lassen und bleibst privat versichert.
Dies ist im §8 SGB V geregelt.
(1) Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird
1. wegen Änderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 Satz 2 oder Abs. 7
(2) Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse zu stellen. Die Befreiung wirkt vom Beginn der Versicherungspflicht an, wenn seit diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, sonst vom Beginn des Kalendermonats an, der auf die Antragstellung folgt. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden.
Gruß
Frank
wenn du aufgrund der Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze pflichtig wirst, kannst du dich sofort von dieser Versicherungspflicht befreien lassen und bleibst privat versichert.
Dies ist im §8 SGB V geregelt.
(1) Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird
1. wegen Änderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 Satz 2 oder Abs. 7
(2) Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse zu stellen. Die Befreiung wirkt vom Beginn der Versicherungspflicht an, wenn seit diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, sonst vom Beginn des Kalendermonats an, der auf die Antragstellung folgt. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden.
Gruß
Frank
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Hallo Frank,
vielen Dank für Deine Antwort, aber der Fall ist etwas komplizierter als er scheint.
Wie verhält es sich wenn ich in der GKV bleiben möchte ? Geht das auch ? Soweit ich weis ist der Schritt der Befreiung endgültig, d.h. ich könnte wirklich nie wieder in die gesetzliche Versicherung. Da bei uns das 3.Kind (ungeplant) unterwegs ist, muß ich ziemlich genau abwägen was ich tue.
Gruß
Ralf
vielen Dank für Deine Antwort, aber der Fall ist etwas komplizierter als er scheint.
Wie verhält es sich wenn ich in der GKV bleiben möchte ? Geht das auch ? Soweit ich weis ist der Schritt der Befreiung endgültig, d.h. ich könnte wirklich nie wieder in die gesetzliche Versicherung. Da bei uns das 3.Kind (ungeplant) unterwegs ist, muß ich ziemlich genau abwägen was ich tue.
Gruß
Ralf
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Ein Monatseinkommen ist nicht relevant, sondern immer nur das voraussichtliche Jahreseinkommen.
Erst wird immer zum 01.01. eines Jahres eine Prüfung vorgenommen.
Wenn zum 01.01.2007 schon feststeht, dass das voraussichtliche Jahreseinkommen in 2007 unter der Plichtgrenze liegt, besteht zum 01.01.07 Versicherungspflicht. Der Arbeitgeber muss dies dann auch sofort der Kasse mitteilen.
Wenn dies schon absehbar ist, dann kann man ja auch schon rechtzeitig befreien lassen.
Erst wird immer zum 01.01. eines Jahres eine Prüfung vorgenommen.
Wenn zum 01.01.2007 schon feststeht, dass das voraussichtliche Jahreseinkommen in 2007 unter der Plichtgrenze liegt, besteht zum 01.01.07 Versicherungspflicht. Der Arbeitgeber muss dies dann auch sofort der Kasse mitteilen.
Wenn dies schon absehbar ist, dann kann man ja auch schon rechtzeitig befreien lassen.
Frank hat geschrieben:Ein Monatseinkommen ist nicht relevant, sondern immer nur das voraussichtliche Jahreseinkommen.
Erst wird immer zum 01.01. eines Jahres eine Prüfung vorgenommen.
Wenn zum 01.01.2007 schon feststeht, dass das voraussichtliche Jahreseinkommen in 2007 unter der Plichtgrenze liegt, besteht zum 01.01.07 Versicherungspflicht. Der Arbeitgeber muss dies dann auch sofort der Kasse mitteilen.
Wenn dies schon absehbar ist, dann kann man ja auch schon rechtzeitig befreien lassen.
ja das ist ja mal eine aussage die mich milde auf mein problem stimmen lässt..

das bedeutet für mich ..das voraussichtliche jahreseinkommen liegt 2007 vorraussichtlich wieder über der Versicherungspflichtgrenze..
also kann ich mich befreien lassen obwohl ich 2006 unter der grenze von 2005 verdient habe, richtig ?
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