Wechsel in die GKV als freiwillig versichertes Mitglied

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

wernerowka
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 9
Registriert: 20.11.2011, 19:57

Wechsel in die GKV als freiwillig versichertes Mitglied

Beitragvon wernerowka » 20.11.2011, 20:14

Ich bin 59 Jahre alt, war bis 1992 in der GKV pflichtversichert, wurde danach mit niedrigem Beitrag in die PKV gelockt und muss jetzt mit ansehen, wie ein Verwandter nach Erreichen der Regelaltersgrenze bzw. zwei Jahre danach plötzlich einen Beitrag von sage und schreibe fast 600 Euro zu zahlen hat; seine Bruttorente beträgt allerdings 1800 Euro.
Meine Ehefrau ist 54 Jahre alt und arbeitet noch als Tagesmutter bis zu ihrer Regelaltersgrenze.
Ich habe nun selbst vor, nach Österreich zu gehen, eine "notwendige" Zeit dort pflichtversichert o.ä. zu arbeiten (mindestens 1 Monat lang), um bei Rückkehr nach Deutschland in die GKV zu kommen, wo ich im Rentenalter nach heutiger Gesetzeslage nur 15,5 % meiner zu erwartenden Bruttorente zu entrichten hätte.
Was muss ich beachten? Ich will tatsächlich aus der PKV heraus!!

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 20.11.2011, 20:33

(3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich. Satz 1 gilt nicht für Personen, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 versicherungspflichtig sind.

§ 6 3aSGB V

Stellt sich jetzt nur die Frage wenn die Zeiten in Östereich und die Zeiten hier in Deutschland bei Bezug von ALG I, wenn du nach Östereich gehtst und E303 bei der AfA beantragst, ausgestellt wird, denn bei Bezug einer Rente dich freiwillig versichern kannst.
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 21.11.2011, 19:04, insgesamt 1-mal geändert.

Horst66
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 10
Registriert: 25.10.2011, 09:43

Beitragvon Horst66 » 21.11.2011, 13:53

Für einen Rückweg in die GKV sehe ich da auch ziemlich schwarz. Dies ist meines Wissens nach nur bei Behinderungen oder Ähnlichem möglich.

Sparrow
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 15
Registriert: 04.11.2011, 18:07

Beitragvon Sparrow » 21.11.2011, 17:29

Welches Schlupfloch tut sich den bei einer Behinderung auf?

Und wie hoch muss der Grad der Behinderung sein?

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4626
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 21.11.2011, 18:35

Hallo,
als Schwerbehinderter (ab 50% aufwärts) besteht auch wenn keine Krankenversicherungspflicht vorliegt ein Beitrittsrecht, allerdings hängt dass von de jeweiligen Satzung der Krankenkasse ab.
Da ist meist schon mit 45 Jahren Schluss.
Gruss
Czauderna

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 21.11.2011, 22:05

Nun denn, dann poste ich mal meinen Senf dazu.

Ehrlich gesagt finde ich die Idee vom Poster gerade zu ideal. Auf so eine Idee bin ich bisher nicht gekommen.

Er malocht jetzt in Österreich und wird dadurch Mitglied in der GKV von Österreich. Dort hat man die Zugangsbeschränkungen für über 55 jährige nicht. D.h., er wird dort Mitglied der Solidargemeinschaft und kann seine priv. Kv. kündigen. Soweit und sogut.

Dann kommt er von den Almöhis zurück und nimmt in Deutschland wieder eine Tätigkeit auf. Wichtig dann aber bitte, dass diese Tätigkeit unterhalb der JAEG liegt.

Dann kommen die bösen Beschränkungen des § 6 Abs. 3a SGB V für die über 55-jährigen ins Spiel.

Vergil hat sie ja schon eingestellt. Aber diese muss man sehr wörtlich nehmen. Denn die Kassen bekommen bei einem über 55-jährigen immer ne große Kriese. Der Faustslogan lautet, wenn man über 55 Jahr alt ist, dann kommt man niemals zurück in die Solidargemeinschaft. Na ja, so etwas kann man natürlich als Faustformel vertreten, aber bitteschön immer den Wortlaut des Gesetzes nehmen.

Eine Mitgliedschaft durch eine erneute Arbeitsaufnahme (vorausgesetzt die JAEG wird unterschritten) ist nicht möglich, wenn man dann in den letzten 5 Jahren vor Aufnahme der erneuten Beschäftiung nicht gesetzlich versichert war.

Der Umkehrschluss hieraus bedeutet, dass in dem 5 Jahreszeitraum nur 1 lächerlicher Tag GKV ausreicht und die Kasse kann die Beschränkung für über 55 järhige volle Kanne in die Tonne kloppen, oder besser ne riesen Frikadelle ans Knie nageln und nörgeln und nörgeln bzw. jammern. Er wird wieder Mitglied der Solidargemeinschaft, ohne wenn und aber!.

Und wie sieht es aus, hat er 1 Tag oder gar mehr und wird dadurch auch wieder Mitglied der Solidargemeinschaft? Jawoll, er hat nicht nur 1 Tag sondern 1 oder 2 Monate, was will man mehr. Denn die GKV-Mitgliedschaft in Österreich ist einer Mitgliedschaft in der GKV in Deutschland gleichzusetzen. Boah, so einen Ansatz habe ich noch nie gehört, aber jenes ist der Wortlaut des Gesetzes.

Was natürlich noch wesentlich einfacher ist, dass man derzeit in Deutschland eine Auszeit beim Arbeitgeber von bspw. min. 2 Monate nimmt. In den 2 Monaten trägt man sich in die Familienversicherung der Gattin ein und dann malocht man wieder. So geht es auch! Es dürfen dann natürlich keine Einkünfte oberhalb von 365,00 Euro mtl vorhanden sein.

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 22.11.2011, 19:27

Echt clever, diese Alternative, sehr clever, aLG I und denn auch noch freiwilliges Mitglied in der KvdR.

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1364
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Beitragvon heinrich » 23.11.2011, 19:30

hallo Vergil,

was bedeutet

"denn auch noch freiwilliges Mitglied in der KVdR" ?

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4626
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 23.11.2011, 19:56

Hallo,
ja, wenn so geht - ein genialer Gedanke - Nun wird zwar nicht jeder über 55jährige, der seinen PKV-Beitrag nicht mehr zahlen kann oder will
einen Job in Österreich finden, dort einige Zeit arbeiten, um dann wieder oder überhaupt in die GKV zu kommen, aber wie gesagt, wenn das so funktioniert, für die Betroffenen eine gute Sache.
Gruss
Czauderna

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 23.11.2011, 21:20

Rein theoretisch besteht ja ein 1 Jahr Anspruch auf ALG I, somit ist eine Pflichtversicherung vorhanden, das würde ja rein theoretisch denn bedeuten das nach dem Ende des ALG I Bezuges und dem RA und der Ablehnung der Pflichtmitgliedschaft, frundsätzlich eine freiwillige MG als Rentner möglich ist. Isnt it?

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1364
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Beitragvon heinrich » 23.11.2011, 21:44

dann wäre er als Rentner freiwillig versichert.



ABER nicht in der KVdR (dies wäre ja eine Pflichtversicherung)

daher meine Anmerkung

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 24.11.2011, 06:26

Vollkommen korrekt, pardon mein Fehler.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 24.11.2011, 20:47

Nun ja, die über 55 jährigen. Was ich dort in den letzten 2 Jahren meiner Tätigkeit beim Jobcenter alles erlebt habe.

Sorry, bei uns ist nicht 1 Fall ohne mullen und knullen wieder in die Solidargemeinschaft gekommen. Es gab immer einer Ablehnung. Es scheint wohl so ein rotes Tuch bei den Kassen zu sein, wenn man über 55 Jahre alt ist.

Aber glaubt mir bitte eins, fast alle Fälle habe ich wieder in die Solidargemeinschaft katapultiert. Dies allein überwiegend aufgrund des Wortlautes des Gesetzes und deren völlig legalen Möglichkeiten.

lotte33
Postrank6
Postrank6
Beiträge: 85
Registriert: 26.10.2011, 19:21

Beitragvon lotte33 » 24.11.2011, 23:02

Rossi hat geschrieben:[...]die über 55 jährigen. [...]
Aber glaubt mir bitte eins, fast alle Fälle habe ich wieder in die Solidargemeinschaft katapultiert. Dies allein überwiegend aufgrund des Wortlautes des Gesetzes und deren völlig legalen Möglichkeiten.


Hört sich ja positiv an, aber wie geht das denn?
Der Fall, daß sich jemand mal eben in Österreich einen Arbeitsvertrag besorgen kann, wird ja wohl höchst selten vorkommen...

lg lotte

wernerowka
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 9
Registriert: 20.11.2011, 19:57

Beitragvon wernerowka » 24.11.2011, 23:11

Hallo Leu te,
meine Thematik ist so einfach, nur wird man in allen Dingen von den KK`s belogen.
1. Familienversicherung geht bei mir leider nicht!!
2. Einfach Arbeit kündigen wegen "burn-out"wäre
eine weitere Möglichkeit und EM-Rente ins Auge fassen!
3. ALG1-Bezug nach 3 Monaten Sperrzeit ist auch klar.
Bin dann auf den Arbeitsmarkt sowieso nicht mehr
vermittelbar. AA bemüht sich aber um mich;
400 €-Job ist immer drin. Was soll`s! Habe auch eine
tolle Unfallrente noch, die mir bei dieser Sache hilft:
Also packen wir es an!! Auch meine Fonds und die Ehefrau(da machen wir dann das Gleiche für später) helfen mir auf jeden Fall. Muss aber leider als Freiwilligversicherter auf alle Einkünfte den vollen KK-Satz entrichten; ist allemal weniger als der PK-Beitrag im Alter. ich glaube, meine persönlichen Chancen stehen gut.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste