Rückzahlung von Beiträgen an die GKV bis 2007

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ganymed2701
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Rückzahlung von Beiträgen an die GKV bis 2007

Beitragvon ganymed2701 » 29.01.2012, 18:36

Hallo,

ich gehöre leider zu denjenigen, die jetzt rückwirkend bis 2007 GKV-Beiträge nachzahlen müssen. Ich bin seit 1994 angestellt, aber auch freiberuflich tätig (für diesen Betrieb). Darum habe ich damals bei Beginn des Arbeitsverhältnisses extra von der GKV prüfen lassen, ob es in Ordnung ist, meine KK Beiträge nur über die Angestellten-Tätigkeit abrechnen zu lassen. Das habe ich dann 1994 schriftlich bekommen, dass meine Einnahmen aus der freiberuflichen Tätigkeit NICHT der KK-Pflicht unterliegen. Seitdem habe ich mich nicht weiter darum gekümmert.
Nun ist es aber so, dass mein Betrieb letztes Jahr eine Betriebsprüfung bekommen hat. In diesem Zuge wurden meine StB verlangt und es wurde nun festgestellt, dass meine freiberuflichen Einnahmen wohl doch (?) zu hoch waren. Die Krankenkasse hat inzwischen eine stattliche Summe ausgerechnet (nachdem ich auf Aufforderung ALLE StB bis 2007 eingereicht habe). Was ich nicht verstehe: Zur Berechnung ALLER Jahre 2007-2011 incl. der Einstufung 2012 wurde NUR der StB von 2007 herangezogen. Das verstehe ich nicht. Ich habe schon viel darüber gelesen, auch dass die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit bei der Beurteilung ZUKUNFTSBEZOGEN ZEITVERSETZT Berücksichtigung finden, habe ich verstanden. Aber erklärt das auch die Berechnung in meinem Fall? Warum fragt die KK denn nach ALLEN StB, wenn sie nur einen davon berücksichtigt? Hintergrund meiner Frage ist natürlich, dass ich leider 2007 überdurchschnittlich viel verdient habe, z.B. fast doppelt so viel wie 2010. Ich hoffe, jemand weiß Bescheid!

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 29.01.2012, 18:44

Hallo,
wenn durch eine Betriebsprüfung festgestellt wird, dass der Status Arbeitnehmer nicht mehr giil bzw. rückwirkend nicht mehr gelten kann, so wird dies im Rahmen der Verjährungsfrist rücwirkend umgestellt.
Das Jahr 2007 verjährt am 31.12.2011. Von daher erklärt sich die Jahreszahl 2007.
Wenn ich das alles richtig gelesen habe wird es nun so sein, dass alle Beiträge zur Krankenkasse und zur Pflegeversicherung als Arbeitnehmer (Arbeitnehmeranteil) zurückgezahlt werden
bzw. verrechnet werden und aufgrund der Einkommenssteuerbescheide die Beiträge für die Jahre 2007 -2011 festgesetzt werden und die Beiträge nach gefordert werden - kommt zwar nicht sehr oft vor, solche Fälle, aber sie gibt es.
Natürlich ergibt sich da, dass je nach Einkommenslage auch unterschiedlich Beitragsnachforderungen ergeben.
Gruss
Czauderna

ganymed2701
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Beitragvon ganymed2701 » 30.01.2012, 18:32

Hallo Czauderna,

erstmal danke für Deine Antwort. Ich glaube, Du hast meine Situation richtig erfasst, aber eine konkrete Antwort auf meine Frage konnte ich Deinem Text nicht entnehmen. Oder ist die Antwort, warum bei der Berechnung aller nachzuzahlenden Beiträge für 2007, 2008, 2009, 2010 und 2011 NUR der StB von 2007 herangezogen wurde (obwohl ich 2007, 2008, 2009 und 2010 abgegeben habe) darin zu suchen, dass das Jahr 2007 am 31.12.2011 verjährt ist??? Das bedarf dann aber einer genaueren Erklärung, zumindest ich vestehe das leider nicht. :?:

Viele Grüße!

Tiger
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Beitragvon Tiger » 30.01.2012, 21:19

Das wäre noch interessant zu wissen:

Wurden die Beiträge, welche auf der Grundlage d. EK-Stb. 2007 festgesetzt wurden im Rahmen einer freiwilligen Versicherung gefordert?

Liegt die jährliche Summe der Einkünfte (Selbständigkeit + Lohn + ggf. noch andere Einkünfte, wie z.B. EK aus Vermietung u. Verpachtung...) in den Jahren 2007-2010 regelmäßig über 45.000,00 EUR?

ganymed2701
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Beitragvon ganymed2701 » 07.02.2012, 17:40

Hallo Tiger,

bei Deiner ersten Frage bin ich mir nicht ganz sicher. Es ist ja so, dass ich die ganze Zeit bei dieser GKV versichert war, aber eben nur über das Angestellten-Gehalt. Das war aber wohl nicht korrekt und darum wird nun nachgefordert. Freiwillig oder nicht? Keine Ahnung.
Zu Deiner zweiten Frage: Ja, darunter lag es in jedem Fall immer.

Ich war übrigens inzwischen bei der Krankenkasse und habe genau diese Frage gestellt. Sie Sachbearbeiterin, die das entschieden hatte, war nicht verfügbar (ist diese Woche wieder da), aber es wird VERMUTET, dass es daran liegt, dass der Steuerbescheid von 2007 das jüngste Datum trägt (also das Absendedatum des Finanzamtes). Das ist so, weil ich bezüglich meines Arbeitszimmers eine Nacherstattung erhalten habe, das war erst kürzlich. Kann es wirklich sein, dass es daran liegt??? Dann würde ich natürlich lieber den ersten Steuerbescheid von 2007 einreichen, den ich ca. Sept. 2008 bekam. Geht das jetzt noch???

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 07.02.2012, 18:39

Hallo,
ich bin auch mal gespannt wie die Antwort der Kasse lautet - grundsätzlich wird der zuletzt erstellte, also der aktuellste Bescheid genommen. Wenn allerdings die Bescheide von 3 aufeinander folgenden Jahren am gleichen Tag erstellt/zugestellt wurden, wie da entschieden wird, da kann ich leider, mangels Fall in der Praxis, nicht sagen.
Gruss
Czauderna

Tiger
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Beitragvon Tiger » 07.02.2012, 22:05

Das Arbeitseinkommen ist dem jeweiligen Beitragsmonat mit einem Zwölftel des dem vorliegenden aktuellen Einkommensteuerbescheid zu entnehmenden Jahresbetrags zuzuordnen (§ 5 Abs. 2 Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler).


Was versteht man nun aber unter „aktueller Steuerbescheid“? Den Bescheid mit dem spätesten Ausstellungsdatum oder immer den Bescheid für das späteste Veranlagungsjahr?

Scheinbar wurde hier der EKSt-Bescheid 2007 vom Finanzamt nochmals korrigiert und hat daher ein neues Ausstellungsdatum. In der Regel geht das Finanzamt chronologisch vor und gibt die Bescheide 2008 ff. nicht raus, wenn 2007 noch nicht verbescheidet wurde.

Ich denke, man müsste daher die korrigierten Werte auf das Datum des Erstbescheids 2007 beziehen; denn wäre am Finanzamt von vorne herein alles richtig gelaufen, so wäre der Korrekturbescheid ja gar nicht erstellt worden.

Auf jeden Fall würde ich den Erstbescheid 2007 bei der KK nachreichen und gleichzeitig die Berücksichtigung der Folgebescheide für die Beitragsfestsetzung beantragen.


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