Ungleichbehandlung für Selbstständige

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ganymed2701
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Ungleichbehandlung für Selbstständige

Beitragvon ganymed2701 » 20.02.2012, 20:11

Hallo,

habe da nochmal eine Frage. Ich hatte jahrelang zu wenig Krankenkasse bei der GKV bezahlt, da ich zwar angestellt war, aber gleichzeitig freiberuflich gearbeitet habe und das war mehr als das Angestelltengehalt. Bei einer Betriebsprüfung ist das aufgefallen. Nun muss ich bis 2007 rückwirkend nachzahlen, was eine stattliche Summe ist! Dazu nun 4 Fragen.
Ich habe viele Leute (auch einen Anwalt) angesprochen, dabei habe ich einiges zu hören bekommen.
1.) Der Anwalt meint, 2007 und evtl. 2008 seien schon verjährt. Ist da etwas dran?
2.) Ist es wirklich rechtens, dass die KK so viel nachfordert? Hintergrund: Am Anfang meiner beruflichen Tätigkeit 1994 habe ich das Beschäftigungsverhältnis von der GKV prüfen lassen und ich habe es SCHRIFTLICH von GKV aus diesem Jahr, dass meine freiberuflichen NICHT der KK unterliegen. Offenbar interessiert das aber jetzt niemanden mehr. Die KK sagt, der Arbeitgeber hätte mich darauf aufmerksam machen müssen, dass sich 2007 die Rechtslage geändert hat. Kann ich diesen jetzt belangen? Er hat sich jetzt einfach seine Hälfte der gezahlten Beträge auszahlen lassen und ist fein raus.
3.) Meine Kollege, dem es genauso geht, zu dem ich aber kein besonders gutes Verhältnis habe, behauptet, er hätte einen "Deal" mit seiner KK gemacht und musste nichts (?) nachzahlen. Kann das sein?
4.) Meine letzte Frage bezieht sich jetzt auf die Überschrift des Beitrags. Ein Angestellter zahlt seine KK-Beiträge NUR auf Basis seines Angestelltengehalts. Angenommen, er verdient 30.000 € als Angestellter, 20.000 € als Freiberufler, dazu 5000 € Kapitalerträge und vielleicht noch 2000 € aus Vermietung. Dann zahlt er NUR auf die 30.000 € seine KK (und davon sogar nur die Hälfte). Ist es jetzt umgekehrt, also 20.000 € als Angestellter und 30.000 € als Freiberufler, werden auf einmal ALLE seine Einnahmen herangezogen, d.h. im Beispiel hat er dann eine Basis von 57.000 €? Ist das nicht eine totale Ungleichbehandlung von Freiberuflern und Angestellten? Ich möchte nicht falsch verstanden werden, ich weiß schon, dass es in der Welt nicht immer gerecht zugeht, aber ist hier noch niemals jemand auf die Idee gekommen, dagegen zu klagen???

Bin sehr gespannt auf Eure Antworten!

Rossi
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Beitragvon Rossi » 20.02.2012, 20:31

Tja, dat iss aber ne üble Geschichte.

Zitat:
1.) Der Anwalt meint, 2007 und evtl. 2008 seien schon verjährt. Ist da etwas dran?

Die Krankenkasse kann erst ab dem 01.01.2008 fordern, wenn der Bescheid in 2012 erteilt wurde. Der Rest ist schon verjährt. Siehe § 25 SGB IV. Die Krankenkasse wird dann wohl mit § 25 Abs. 2 SGB IV um die Ecke kommen, weil die Prüfung beim Arbeitgeber noch im Jahr 2011 begonnen wurde und somit das Jahr 2007 auch noch gefordert werden kann.

Jenes sehe ich nach dem Wortlaut allerdings anders. Die Kasse kann hier vom Arbeitgeber im Rahmen dieser Prüfung fordern. Die Kasse fordert jedoch nix vom Arbeitgeber, sondern von Dir. Da gibt es Unterschiede.

Zitat:
2.) Ist es wirklich rechtens, dass die KK so viel nachfordert? Hintergrund: Am Anfang meiner beruflichen Tätigkeit 1994 habe ich das Beschäftigungsverhältnis von der GKV prüfen lassen und ich habe es SCHRIFTLICH von GKV aus diesem Jahr, dass meine freiberuflichen NICHT der KK unterliegen. Offenbar interessiert das aber jetzt niemanden mehr. Die KK sagt, der Arbeitgeber hätte mich darauf aufmerksam machen müssen, dass sich 2007 die Rechtslage geändert hat. Kann ich diesen jetzt belangen

Tja, der sog. Beitragsanspruch entsteht kraft Gesetz wenn die Voraussetzungen vorliegen; da geht kein Weg dran vorbei.

Ob Du den Arbeitgeber an den Popo packen kannst, sollte ein Fachanwalt klären.

Zitat:
3.) Meine Kollege, dem es genauso geht, zu dem ich aber kein besonders gutes Verhältnis habe, behauptet, er hätte einen "Deal" mit seiner KK gemacht und musste nichts (?) nachzahlen. Kann das sein?

Glaube ich kaum. So etwas sind die sog. Thekengespräche.

Zu Frage 4:
Tja so ist leider das System. Als Arbeitnehmer ist nicht alles beitragspflichtig. Ist man jedoch freiwillig versichert, zählen alle Einnahmen, allerdings nur bis zu Beitragsbemessungsgrenze.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 20.02.2012, 22:37

Hm, mir fällt noch etwas ein.

Die Kasse hat demnach jetzt wohl rückwirkend die Pflichtversicherung als Arbeitnehmer aufgehoben.

Du hast jetzt einen Beitragsbescheid!?

Was hast Du gemacht? Hast Du explizit einen Beitritt zur freiwilligen Krankenversicherung gem. § 9 SGB V ausgefüllt und unterschrieben bei der Kasse eingereicht?

Oder hast Du einen Anzeigebogen nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ausgefüllt und unterschrieben bei der Kasse eingereicht!?

Was steht auf dem Bescheid der Beitragsnachforderung, wonach Du angeblich rückwirkend versichert bist? Steht dort etwas von einer freiwilligen Kv gem. § 9 SGB V oder von einer Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V?

In der Praxis werden dort teilweise Verfahrensfehler von den Kassen gemacht und genau mit diesen Verfahrensfehlern kann man teilweise den Kassen am Popo packen!


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