Danke und sorry wenn ich da noch mal nachfrage
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
wie ich schon schrieb - die Beurteilung bzw. die Statusfeststellung erfolgt individuell, was gleichbedeutend ist mit - es gibt keine abschließende Beurteilung ohne die individuelle Prüfung.
Das heisst für mich, da sitzt ein Sachbearbeiter und der entscheidet je nach Laune .... Hat man da Verhandlungsspielräume ?
Da gibt es doch gewiss Kriterien.
Einnahmen durch selbständiges Arbeiten im Rahmen der Selbständigkeit.
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtungen
Einnahmen aus Kapitalerträgen
usw.
Ausgaben Lebenshaltung.
Miete, Essen, Kleidung usw.
Czauderna hat geschrieben:Richtig ist, dass bei einer Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit man sein Einkommen schätzen muss, was dann zur Folge haben kann, dass man zuerst als Arbeitnehmer beurteilt wird
Was hat das für eine Konsequenz bezüglich Krankenkassenbeitrag wenn man als Arbeitnehmer beurteilt wird? Was ist wenn er seine "Einnahmen" des letzten Jahres als Grundlage schätzt.
Czauderna hat geschrieben:und nach Vorlage des ersten Einkommenssteuerbescheides dann für die Zukunft als Selbständiger.
OK, das wäre für mich in Ordnung und nachvollziehbar.
Czauderna hat geschrieben:Die angefragte Geringfügigkeitskrenze setze ich mit den 375,00 € mtl. gleich, welche für die Familienversicherung gilt.
Was bedeutet das in Bezug auf die Krankenkassebeiträge ? Heisst das wenn man weniger als 375 Euro verdient kann man familienversichert bleiben ?
Czauderna hat geschrieben:Wirtschaftliche Bedeutung liegt immer dann vor, wenn die erzielten Einnahmen eben für die Existenzsicherung von Bedeutung sind, von daher zählen die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse.
Die Existenzsicherung für einen im elterlichen Haushalt wohnenden Jugendlichen ist finanziell anders als einen in der freien Wildbahn lebenden Jugendlichen
Czauderna hat geschrieben:Die Meinung, dass bei 400,00 € Einnahmen abzgl. 200,00 € Einnahmen als Bewertungsgrundlage übrig bleiben ist eine falsche, es geht immer nach dem Brutto bzw. nach den Einnahmen, die im Einkommensteuerbescheid als Einnahmen ausgewiesen sind.
Gruss
Czauderna
OK, ich wusste es ja nicht besser.
Jochen