Guten Tag.
Ich möchte hier möglichst knapp das Problem schildern, indem meine Partnerin steckt.
Sie wird im September 25 Jahre alt und ist bisher bei ihrer Mutter privat Familienversichert. Bisher war sie geringfügig beschäftigt auf 400€ Basis und wartet auf einen Studienplatz, sprich sammelt Wartesemester. Im letzten Sommer war sie für 2,5 Monate zusätzlich woanders voll angestellt und dort gesetzlich KV.
Einen halben Monat später begann dann ihr Mutterschutz und nun ist sie seit Nov in Elternzeit. Unser Kind ist bei mir Familienversichert (GKV).
Ich bin Student und arbeite auf 400€ Basis.
Wir möchten uns nicht in eine Hartz IV Abhängigkeit begeben und haben darum alle anderen Optionen der finanziellen Förderung für geringverdienende Eltern in Anspruch genommen.
Sprich: Kindergeld, Elterngeld, Wohngeld, BAföG, Kinderzuschlag.
Da nun meine Partnerin ab dem 25. Lebensjahr nicht mehr bei ihrer Mutter familienversichert sein kann, bleibt die Frage welche Möglichkeit wir haben, sie freiwillig gesetzlich zu krankenversichern.
Ohne Ehe kann ich sie auch nicht mit familienversichern und das wäre doch ein blöder Grund für eine Eheschließung.
Vielen Dank fürs durchlesen und ich hoffe jemand von euch hat Rat.
Aus PKV Familienversicherung der Mutter in die GKV
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PhilParma hat geschrieben:DKV-Service-Center hat geschrieben:Hallo Phil,
aber ein sehr Guter
Du meinst Grund um zu heiraten?
Sicherlich meinte er das. Ist zwar sehr konservativ betrachtet, aber ihr habt gemeinsam ein Kind, du bezeichnest sie noch immer als Freundin, wahrscheinlich wohnt ihr auch zusammen. Was würde dagegen sprechen, wenn man finanzielle Vorteile daraus ziehen kann. Ein Grund das ihr euch nicht binden wollt ist vielleicht diese Emotion von Freiheit, aber ihr heiratet ja nicht auf Grund von Gefühlen, ihr heiratet aus finanziellen Gründen. Wenn du dir Sorgen machen solltest, dass bei einer Scheidung das Vermögen des anderen zu 50% überschrieben wird, setzt einen Ehevertrag auf. Spart sogar eventuell Steuern, mit verschiedenen Steuerklassen.
Zuletzt geändert von Max80 am 30.03.2012, 11:24, insgesamt 1-mal geändert.
@ DKV-Service-Center:
wie soll bei dieser Konstellation eine freiwillige Versicherung in der GKV möglich sein?
Nehme an, dass es sich bei der "privaten Familienversicherung" um eine Beihilfeberechtigung handelt, die mit Wegfall des Kindergeldes ab 25 entfällt.
claudius
wie soll bei dieser Konstellation eine freiwillige Versicherung in der GKV möglich sein?
bisher bei ihrer Mutter privat Familienversichert
Nehme an, dass es sich bei der "privaten Familienversicherung" um eine Beihilfeberechtigung handelt, die mit Wegfall des Kindergeldes ab 25 entfällt.
claudius
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@ claudius
weil es den Begriff privat Familienversichert net gibt. Also gehe ich von einer Gesetzlichen Versicherung aus.
jetzt lese ich jedoch den Titel und es könnte sich in der Tat um eine PKV handeln,
Dann wieder die Aussage:
Im letzten Sommer war sie für 2,5 Monate zusätzlich woanders voll angestellt und dort gesetzlich KV. Einen halben Monat später begann dann ihr Mutterschutz .
so ist das mt ferndiagnosen
Aber ich sagte ja nichts von einer freiwilligen Versicherung, in der GKV
Gruß
weil es den Begriff privat Familienversichert net gibt. Also gehe ich von einer Gesetzlichen Versicherung aus.
jetzt lese ich jedoch den Titel und es könnte sich in der Tat um eine PKV handeln,
Dann wieder die Aussage:
Im letzten Sommer war sie für 2,5 Monate zusätzlich woanders voll angestellt und dort gesetzlich KV. Einen halben Monat später begann dann ihr Mutterschutz .
so ist das mt ferndiagnosen
Aber ich sagte ja nichts von einer freiwilligen Versicherung, in der GKV

Gruß
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