Haupt- oder nebenberufliche Selbständigkeit: Abgrenzung etc.

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zwergnase84
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Haupt- oder nebenberufliche Selbständigkeit: Abgrenzung etc.

Beitragvon zwergnase84 » 15.04.2012, 13:38

Liebe Forums-Teilnehmer_innen,

ich wende mich an Euch, weil ich wie verrückt im Internet nach meinem Problem recherchiert habe und einfach partout keine Lösung gefunden habe außer den Sachen, die auf jeder zweiten Seite stehen...

Also: ich bin Promotionsstudentin und habe eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit an der Universität. Ich verdiene mir nebenberuflich etwas hinzu durch 1.) Lehraufträge und 2.) honorarbezogene Tätigkeiten für ein privatwirtschaftliches Forschungsinstitut.

So wie ich informiert bin, hängt nun die Abgrenzung ob ich nebenberuflich oder hauptberuflich selbständig bin, entscheidend ab von dem erzielten Einkommen (zu welchem Anteil es meinen Lebensunterhalt bildet) und dem Arbeitsaufwand (wie hoch der Stundenanteil ist etc.). Bisher ist es ohnehin so gewesen, dass diese nebenberufliche Tätigkeit nur einen Bruchteil meiner Verdienste und meines Arbeitsaufwandes gebildet hat. Möglicherweise könnte sich das aber ändern. Ich habe an verschiedenen Stellen im Internet gefunden, dass ich in solchen Fällen die KK kontaktieren sollte um die Höchstgrenze zu erfahren, bis zu der ich noch als nebenberuflich selbständig gelte. Das ist alles soweit klar.

ich frage mich stattdessen folgendes:
1. Wenn ich bei der KK nachfrage, kann es passieren, dass Sie mir gleich eine Prüfung auferlegen?
2. Was ist, wenn ich mich gar nicht melde und alles so weiterlaufen lasse? Wie kann die KK es überhaupt herausbekommen, wieviel ich durch meine (nebenberufliche) Selbständigkeit verdiene?
3. Angenommen, ich würde nachträglich als HAUPTberuflich Selbständige klassifiziert werden: Müsste ich dann alles so nachbezahlen? Bekäme ich meine bisherigen Einzahlungen (durch die soz.-vers.pflichtige Tätigkeit) zurück bzw. würden diese angerechnet werden?

Tut mir leid dass ich soviele Fragen stelle, aber ich kapier das einfach nicht... :(

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 15.04.2012, 13:45

Atellt sich jezt eigentlichnur eine Frage

a) Wo verdienst du mehr
b) wieviele Stunden erbringst du in den jeweiligen Tätigkeiten.

zwergnase84
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Beitragvon zwergnase84 » 15.04.2012, 14:28

Vergil09owl hat geschrieben:Atellt sich jezt eigentlichnur eine Frage

a) Wo verdienst du mehr
b) wieviele Stunden erbringst du in den jeweiligen Tätigkeiten.


Wie oben bereits geschrieben: Ich verdiene DERZEIT bei der soz-verpfl. Beschäftigung mehr und mache da auch mehr Stunden (siehe oben). Das könnte sich nur möglicherweise ändern.

Daher nochmal die Frage: Was ist, wenn ich mich gar nicht melde und alles so weiterlaufen lasse? Wie kann die KK es überhaupt herausbekommen, wieviel ich durch meine (nebenberufliche) Selbständigkeit verdiene?

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 15.04.2012, 14:44

Also grundsätzlich ist es so das es am besten ist es sich zu dem Zeipunkt wo es zum tragen kommt an die Kasse zu wenden , im zweifelsfall kann es durch eine Betriebsprüfung zu Unnahnemlichkeiten kommen. also am besten mit offenen Karten spielen

zwergnase84
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Beitragvon zwergnase84 » 15.04.2012, 15:50

Danke Vergil, das ist auf jeden Fall eine wichtige Information.

Davon hab ich echt noch nie gehört. Wer wird denn bei so einer Betriebsprüfung überprüft?
Kenne das nur als Prüfungsinstrument für Arbeitgeber (ob die Sozialversicherungsbeiträge richtig berechnet und richtig weitergeleitet wurden). Ich selbst "bin" ja kein "Betrieb".

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 15.04.2012, 16:08

Darum geht es im Prinzip auch nicht, es kann ja sein das du die selbständige Tätigkeit deinen jetzigen AG anzeigen mußt , das wollte ich damit sagen.

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Beitragvon zwergnase84 » 15.04.2012, 16:46

Aha okay, das verstehe ich. Danke! Das ist bei mir wieder kompliziert...bestimmte Tätigkeiten muss ich anzeigen (und mache das auch), andere nicht..

Wenn Du mir jetzt noch eine Frage beantworten kannst, bist Du ein richtiger Schatz :)
nämlich:
Angenommen, ich würde nachträglich als hauptberuflich Selbständige klassifiziert werden: Müsste ich dann alles nachbezahlen? Bekäme ich meine bisherigen Einzahlungen (durch die soz.-vers.pflichtige Tätigkeit) zurück bzw. würden diese angerechnet werden?

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Beitragvon Vergil09owl » 15.04.2012, 16:57

Wenn der schlimste Fall eintritt? Denn würden ggf Beiträge verrechnet aus der SV Pflicht und der selbständigen Tätigkeit. Der Arbeitgeberr würde denn seine Beiträge wiederbekommen. Grundsätzlich.

FranzP
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Beitragvon FranzP » 15.04.2012, 18:14

Hallo,

die Richtlinie der GKV zur Beurteilung ob eine haupt- oder nebenberufliche Selbständigkeit vorliegt steht hier:

http://arbeitgeber.citybkk.de/pub/arbei ... nweise.pdf

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Beitragvon Czauderna » 15.04.2012, 18:39

Hallo,

"Eine mehr als halbtags ausgeübte selbstständige Tätigkeit
ist – ausgehend von einer durchschnittlichen (tariflichen bzw. betrieblich vereinbarten)
Wochenarbeitszeit aller vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer in Deutschland von mehr als 38
Stunden im Jahr 2009 – anzunehmen, wenn der Zeitaufwand mehr als 20 Stunden wöchentlich
beträgt. Bei einem Zeitaufwand von nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich ist die Annahme
einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit dann nicht ausgeschlossen, wenn
die daraus erzielten Einnahmen die Hauptquelle zur Bestreitung des Lebensunterhalts bilden."

Das ist quasi der Knackpunkt für die Beurteilung - wer sich mit den Ausführungen etwas intensiver beschäftigt wird schnell merken, dass man die Antwort auf die Frage "Will ich hauptberuflich selbständig sein, ja oder nein" - ziemlich selbständig beantworten bzw. beeinflussen kann, gerade
wenn es sich um Einzelfirmen handelt.
Diese Frage stelle ich übrigens immer zuerst in einem Beratungsgespräch.
Gruss
Czauderna


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