ich wende mich an Euch, weil ich wie verrückt im Internet nach meinem Problem recherchiert habe und einfach partout keine Lösung gefunden habe außer den Sachen, die auf jeder zweiten Seite stehen...
Also: ich bin Promotionsstudentin und habe eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit an der Universität. Ich verdiene mir nebenberuflich etwas hinzu durch 1.) Lehraufträge und 2.) honorarbezogene Tätigkeiten für ein privatwirtschaftliches Forschungsinstitut.
So wie ich informiert bin, hängt nun die Abgrenzung ob ich nebenberuflich oder hauptberuflich selbständig bin, entscheidend ab von dem erzielten Einkommen (zu welchem Anteil es meinen Lebensunterhalt bildet) und dem Arbeitsaufwand (wie hoch der Stundenanteil ist etc.). Bisher ist es ohnehin so gewesen, dass diese nebenberufliche Tätigkeit nur einen Bruchteil meiner Verdienste und meines Arbeitsaufwandes gebildet hat. Möglicherweise könnte sich das aber ändern. Ich habe an verschiedenen Stellen im Internet gefunden, dass ich in solchen Fällen die KK kontaktieren sollte um die Höchstgrenze zu erfahren, bis zu der ich noch als nebenberuflich selbständig gelte. Das ist alles soweit klar.
ich frage mich stattdessen folgendes:
1. Wenn ich bei der KK nachfrage, kann es passieren, dass Sie mir gleich eine Prüfung auferlegen?
2. Was ist, wenn ich mich gar nicht melde und alles so weiterlaufen lasse? Wie kann die KK es überhaupt herausbekommen, wieviel ich durch meine (nebenberufliche) Selbständigkeit verdiene?
3. Angenommen, ich würde nachträglich als HAUPTberuflich Selbständige klassifiziert werden: Müsste ich dann alles so nachbezahlen? Bekäme ich meine bisherigen Einzahlungen (durch die soz.-vers.pflichtige Tätigkeit) zurück bzw. würden diese angerechnet werden?
Tut mir leid dass ich soviele Fragen stelle, aber ich kapier das einfach nicht...
