Famlienversicherung für Sohn oder freiwillige Versicherung?

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lotte33
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Famlienversicherung für Sohn oder freiwillige Versicherung?

Beitragvon lotte33 » 17.04.2012, 14:00

Folgender Fall:
ein Bekannter (60 +), derzeit ALG II-Bezieher hatte seinen Sohn bisher mitversichert.
Dieser übt derzeit nach Abi und Zivildienst einen Job aus und zwar im außereuropäischen Ausland aus, genau in Kambodscha.
Parallel hat er sich bisher 2 mal um einen Studienplatz (mit NC) beworben, wurde aber bisher abgelehnt.
Im Herbst wird er 23.
Wie ist dann die KV-versicherungsrechtliche Situation des Sohnes?
Derzeit ist ja noch unklar, ob er im Oktober mit dem Studium in Deutschland beginnen kann und wie lange er noch in Asien bleibt.
Wenn er keinen Studienplatz erhält, muß er sich dann freiwillig selbst zum Mindestbeitrag versichern?
Unter welchen Umständen kann die Famlienversicherung fortbestehen und ggf. wie lange?

lg lotte

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Beitragvon Vergil09owl » 17.04.2012, 20:52

ALG II beantragen, sollte kein Studium oder sonstige berufliche Ausbildung vorliegen, zb. als Ergo Therapeut, endet die Familienversicherung mit Vollendung des 23 Lebensjahres. Wenn da nichts kommt ist Schluss.

lotte33
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Beitragvon lotte33 » 18.04.2012, 19:22

Sollte der junge Mann noch länger im außereuropäischen Ausland bleiben wollen, kann man ihn dann bei der GKV auch abmelden?
Kann er dort eine KV abschließen?
Gibt es die Möglichkeit, irgendwelche reduzierten Sätze in D zu bekommen, weil er ja nicht da ist, aber vielleicht später in D studieren möchte?
Gibt es so etwas wie Anwartschaften o.ä. und könnte das Sinn machen?

lg lotte

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Beitragvon lotte33 » 20.04.2012, 14:30

Kann hier niemand helfen?
Ist der Sachverhalt unklar?

Nochmal:
wenn er nicht in D ist, aber eine freiwillige Mitgliedschaft für 150 Euro bzahlt, aber dort gar keine Leistungen in Anspruch nehmen kann, ist das ja rausgeworfenes Geld.

Wenn er hier aber nach Beendigung seiner Familienversicherung keine eigene Mitgliedschaft abschließt, weiter im Ausland bleibt und sich ggf. dort versichert (wenn so etwas überhaupt geht) -

was ist dann nach einer Rückkehr nach D? Er hätte ja dann quasi eine Lücke in seiner Versicherungsbiographie - muß er dann doch nachbezahlen?

Irgendwie muß die Sache ja in den nächsten Monaten geklärt werden - und dabei sollen Fehler und Fallstricke nach Möglichkeit vermieden werden.
Vermutlich wird er ja doch früher oder später zurückkehren. Die Frage ist immer noch, ob er in diesem Herbst ein Studium aufnehmen wird oder erst im nächsten Jahr.

lg lotte

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Beitragvon Czauderna » 20.04.2012, 15:09

Hallo,
nun, wenn er 23. wird, endet seine Familienversicherung kraft Gesetz - die Kasse wird ihn bzw. seinen Vater anschreiben und wegen der Weiterversicherung anfragen. Jetzt hat er zwei Möglichkeiten, entweder
er hat mtl. ca. 138,00 € übrig, dann versichert er sich freiwillig bei der bisherigen Kasse weiter - bei Aufnahme des Studiums in Deutschland kommt er wieder in die Familienversicherung, oder er teilt der Kasse schriftlich mit, dass er sich beruflich in Kambodscha befindet und für die Zeit in Kambodscha eine Krankenversicherung hat. Wenn er nach Rückkehr bei seiner Krankenkasse vorstellig wird und sowohl den Nachweis über die Tätigkeit in Kambodscha als auch den Nachweis seiner Krankenversicherung bei der Kasse vorlegt muss er nicht rückwirkend sich krankenversichern sondern mit dem Tag der Einreise nach Deutschland - da dies wahrscheinlich vor Beginn des Studiums sein wird, kann er nicht sofort in die Familienversicherung.
Gruss
Czauderna

grarco

Beitragvon grarco » 07.05.2012, 14:18

Hi,

eine Möglichkeit wäre doch noch sich von dort aus zu immatrikulieren - evtl für ein verwandtes Fach oder an einem Studienort wo kein NC besteht. Dann könnte man ja hinterher immer noch über einen Wechsel bzw ein Urlaubssemester nachdenken. In jedem Falle wäre er aber als immatrikulierter Student berechtigt in der Familienversicherung zu bleiben. Für das Ausland könnte er dann zusätzlich eine Studenten-Reiseversicherung abschliessen. Ich bin mir zwar nicht zu 100% sicher ob das alles aus der Ferne funktionieren würde - aber ggf könnte man die Möglichkeiten ja mal abklären.

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CM


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